Vorlage - VO/17/13785/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Großprüfening-Königswiesen-Dechbetten vom 27.09.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1.Thema:a) Jugend- und Familienzentrum in Königswiesen

b) Stadtteilprojekt

Fragesteller:Hr. Schöberl

a)   Hr. Schöberl äert, im Neubau des Jugend- und Familienzentrums Königswiesen seien Räume zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Trotzdem sollten die besonderen Bedürfnisse des Familienzentrums berücksichtigt werden, so zum Beispiel der Bedarf von Wickelstationen, Kindertoiletten oder Warmwasser zum Händewäschen. Die gemeinsam genutzten ume sollten zudem neutral eingerichtet sein und keine Kicker, Flipperautomaten, Graffitis oder offene Mülleimer beinhalten. Generell solle soweit als möglich eine räumliche Trennung von Jugendzentrum und Familienzentrum erfolgen.

b)   Hr. Schöberl erkundigt sich, ob im Neubau des Nahversorgungszentrums in Königswiesen ein Stadtteilprojekt eingerichtet werde.

 

Stellungnahme:

a)   Einer der Gründe für den Neubau ist der Mehrbedarf des Familienzentrums. Bei der Planung wird der Familienzentrum Königswiesen e.V. eingebunden und es haben bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Die Wünsche des Familienzentrums werden soweit als möglich berücksichtigt. Dabei ist aber auch auf die vorgegebene Bausumme von 2,1 Mio. Euro zu achten. Im aktuellen Raumprogramm sind eigene Büro- und Gruppenräume und entsprechende Abstellflächen vorgesehen. Jedoch wird es auch Räume geben, die gemeinsam genutzt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel die Küche und der große Spiel- und Bewegungsraum. Eine gemeinsame Nutzung setzt voraus, dass beide Seiten willig sind und nicht nur Forderungen auf einer Seite stellen. Die Jugendlichen dürfen genauso wie das Familienzentrum bei der Gestaltung mitwirken.

b)   In den Bauantragsunterlagen sindr das Stadtteilprojekt eine Fläche von über 100  und Toiletten vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Erdgeschoss und hat einen Zugang von außen. r den Betrieb des Stadtteilprojektes ist dann das Amt für Jugend und Familie zuständig.

 

 

2.Thema:Zugang zum Bahnhof Prüfening

Fragesteller:Hr. Günder

Die vorab schriftlich eingereichte Anfrage von Hrn. nder bezieht sich auf den Zugang zum Bahnhof Prüfening von der Bushaltestelle Rennplatz aus. Er bemängelt, der Weg sei nur notdürftig mit Schotter befestigt und eine Beleuchtung fehle.

Der Fragesteller wohnt nicht im Stadtbezirk Großprüfening-Königswiesen-Dechbetten, ebenso betrifft die Anfrage den benachbarten Stadtbezirk Westenviertel. In der Bürgerversammlung wurde darüber abgestimmt, ob die Anfrage dennoch behandelt werden soll 3 Bürgerversammlungssatzung). Die Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger hat gegen eine Behandlung gestimmt. Der Fragesteller erhielt nach der Bürgerversammlung eine schriftliche Antwort.

 

 

3.Thema:Errichtung einer weiteren Bezirkssportanlage im Stadtwesten

Fragesteller:Hr. Jelitto

Die vorab schriftlich eingereichte Anfrage von Hrn. Jelitto bezieht sich auf die Flächen des FSV Prüfening. Er kritisiert, der Verein verfüge über zu wenig Spielplätze und die vorhandenen hätten aufgrund der hohen Spiel- und Trainingsbelastung im vergangenen Jahr kostenintensiv renoviert werden müssen. Deshalb solle im Stadtwesten eine weitere Bezirkssportanlage errichtet werden.

Der Fragesteller war bei der Bürgerversammlung nicht anwesend und die Anfrage betrifft den benachbarten Stadtbezirk Westenviertel. Die Anfrage wurde daher in der Bürgerversammlung nicht beantwortet, der Fragesteller erhielt eine schriftliche Antwort.

 

 

4.Thema:a) Brandschutz bei Hochhäusern

b) Bahnhaltepunkt Klenzebrücke
c) Übergang vom Fahrradschutzstreifen auf den Radweg

Fragestellerin:Fr. Höfner

a)    Fr. Höfner erkundigt sich, wie brandschutzsicher die Hochhäuser in Königswiesen seien.

b)    Fr. Höfner bedauert, dass hinsichtlich des neu entstehenden Dörnbergviertels kein Bahnhaltepunkt bei der Klenzebrücke geplant worden sei. Dieser wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger von Königswiesen von Vorteil gewesen. Sie erkundigt sich, wieso auf den Bahnhaltepunkt verzichtet worden sei.

c)    Fr. Höfner berichtet, auf Höhe des Jugendzentrums führe der Fahrradschutzstreifen von der Fahrbahn auf den Radweg. Am Übergang bestehe eine Erhebung. Daher müsse die Geschwindigkeit gedrosselt und der Übergang in einem stumpfen Winkel gefahren werden. Sie fragt, ob hier Abhilfe geschaffen werden könne.

 

Stellungnahme:

a)    Das Bauordnungsamt prüft sämtliche Hochhäuser im Stadtgebiet. Die Eigentümer sind aufgefordert worden, einen Nachweis über das Fassadenmaterial zu erbringen. Die Bearbeitung der Rückmeldungen erfolgt sukzessive, strittige Fälle werden gesondert behandelt.

b)    Über die Errichtung von Bahnhaltepunkten entscheidet die Deutsche Bahn AG. Hinsichtlich der Nutzung des Gleises 241 als Streckengleis für den Schienenpersonennahverkehr konnte mit der Deutschen Bahn AG keine Einigung erzielt werden. Deshalb besteht auf absehbare Zeit keine Möglichkeit, den nördlichen Teil des Bahnhaltepunkts „Ladehofstraße/Klenzebrücke“r die Züge von/nach Ingolstadt herzustellen.

c)    Die Bordsteinkante im Einfahrtsbereich zum Radweg beträgt ca. 1 Zentimeter. Diese Bordsteinhöhe wurde früher als anerkannte Regel der Technik zur Aufrechterhaltung der Oberflächenentwässerung der Straße ausgeführt und ist noch in vielen Auffahrtsbereichen zu Radwegen vorhanden. Dort wo bestehende Radwege erneuert oder saniert werden, wird dieser Höhenunterschied Zug um Zug beseitigt.

 

 

5.Thema:Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Ziegetsdorfer Straße

Fragestellerin:Fr. Bahner

Fr. Bahner führt aus, in der Ziegetsdorfer Straße sei Tempo 30 angeordnet. Allerdings werde dort mit deutlich höherer Geschwindigkeit gefahren. Dadurch entstehe eine hohe Lärmbelästigung. Sie fragt, wie die Stadtverwaltung hier Abhilfe schaffen wolle. Es fänden zwar Geschwindigkeitskontrollen statt, trotzdem werde vor und nach der Kontrollstelle zu schnell gefahren. Außerdem sei die Kontrollstelle vor einer Kreuzung positioniert, an der man ohnehin abbremsen müsse.
Des Weiteren bemängelt sie, dass zu wenig Tempo 30-Schilder aufgestellt seien. So zum Beispiel an der Einfahrt zur Schwalbenneststraße.

Stellungnahme:

In der Ziegetsdorfer Straße sind Geschwindigkeitsmessungen über einen Zeitraum von zwei Wochen durchgeführt worden. Dafür wurde das mobile Verkehrsdisplay benutzt. Im Ergebnis zeigte sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h. Bei den Kontrollen mit Blitzern besteht eine Beanstandungsquote von 8,7 Prozent. Die subjektive Einschätzung, es lägen überdurchschnittliche Geschwindigkeitsverstöße vor, kann nicht bestätigt werden.

Die Beschilderung entspricht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften: An allen Einfahrten in die Tempo 30-Zone befindet sich ein Schild. Zudem gibt es eine entsprechende Fahrbahnmarkierung. Innerhalb der Zone wiederholen sich die Schilder nicht, da die an der Einfahrt ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung nach wie vor Gültigkeit besitzt.

 

 

6.Thema:nftiges Nahversorgungszentrum in Königswiesen

Fragesteller:Hr. Plank, Hr. Dentler, Hr. Schieber

a)    Hr. Plank erkundigt sich nach dem Grundstückseigentümer und Bauherrn in Bezug auf das künftige Nahversorgungszentrum in Königswiesen. Die Online-Angaben zur Firmenbezeichnung und den Geschäftsführern würden sich ständig ändern.

b)    Hr. Plank fragt, welche Abmachungen und Grundlagen es für den Neubau gebe.

c)    Hr. Dentler führt aus, die Einzelhandelsflächen im Neubau seien überdimensioniert. Außerdem entstünden durch das große Gebäude Grundwasserprobleme, die sich auf die umliegenden Häuser auswirkten. Überdies sei der Wohnungsmix falsch gewählt; es gebe zu viele 1-Zimmer-Appartements und Familien bzw. Alleinerziehende seien nicht ausreichend berücksichtigt.
Hr. Schieber befürchtet, das künftige Nahverkehrszentrum werde viel Verkehr verursachen, insbesondere in der Dr.-Gessler-Straße ab der Autobahnausfahrt. Die meisten Kunden würden schließlich mit dem Auto kommen. Die Radfahrer würden darunter ebenfalls leiden.

 

Stellungnahme:

a)    Der Bauantrag wurde von der Fa. F & B Grundbesitz Regensburg II GmbH, 92637 Weiden, eingereicht. Diese ist damit aus bauordnungsrechtlicher Sicht der Bauherr; Änderungen bei den Geschäftsführern oder ein Wechsel des Firmensitzes nehmen darauf keinen Einfluss.

b)   Die Grundlagenr den Neubau des Nahversorgungszentrums bilden der vorhabenbezogenene Bebauungsplan Nr. 63a-XV, nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63a-XII Änderung "SO"-Läden bzw. 63a Königswiesen Nord I sowie der dazugehörige Durchführungsvertrag.

c)    Die angesprochenen Aspekte sind während des Bebauungsplanverfahrens bei zahlreichen Veranstaltungen erörtert sowie als Einwendungen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingereicht, geprüft und bearbeitet worden. Über den endgültigen Bebauungsplan hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.07.2016 entschieden. Die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger wurden über die Behandlung ihrer Anregungen mit Schreiben vom 18.08.2016 informiert. Seit 20.09.2016 besitzt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Dem Bauordnungsamt liegt ein Bauantrag vor und derzeit werden die Fachstellen abgeprüft. So wird beispielsweise eine Prüfstatik erstellt und die Nachweise zur Grundwassersituation werden vom Wasserwirtschaftsamt begutachtet. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen ist, kann die Baugenehmigung erteilt werden. Denn der Bauherr hat einen Anspruch auf die Baugenehmigung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan heraus. Die vorliegenden Normenkontrollklagen haben darauf keinen Einfluss, sondern erst eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Der Baubeginn liegt dann im Risikobereich des Bauherrn.

 

 

7.Thema:Erweiterung der Blindenschule

Fragesteller:Hr. Hösch

Hr. Hösch erkundigt sich nach dem Sachstand in Bezug auf die Erweiterung der Blindenschule. Zudem möchte er wissen, wie dann mit den Stellplätzen umgegangen werde und ob es Auswirkungen auf die Busumkehr gebe.

Stellungnahme:

Für die Erweiterung der Blindenschule sind teilweise bauordnungsrechtliche Befreiungen erforderlich, da der Bauraum nur die ursprüngliche Blindenschule und keine Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt. Diese sind in Aussicht gestellt worden; eine Baugenehmigung liegt aber noch nicht vor. Weitere Stellplätze werden unter dem Gebäude geschaffen, die Erschließungssituation ändert sich nicht.

 

 

8.Thema:Planungskompetenz der Stadt Regensburg

Fragesteller:Hr. Dentler

Hr. Dentler ist der Ansicht, die Stadt Regensburg nehme ihre Planungskompetenz zu wenig wahr und übergebe zu vieles an Investoren. So zum Beispiel auch bei den Flächen der ehem. Prinz-Leopold Kaserne.

 

Stellungnahme:

Die Wahrnehmung der Planungskompetenzngt nicht davon ab, ob eine Fläche durch die Stadt selbst oder einen Dritten entwickelt wird. Die kommunale Planungshoheit besteht unter anderem darin, dass der Stadtrat unabhängig von den Eigentumsverhältnissen über Bauleitpläne entscheidet. Diese Pläne werden in einem transparenten und mehrfach gestuften Verfahren immer mit mindestens ein- bis zwei Bürgerbeteiligungsrunden erarbeitet und durch die Gremien des Stadtrates beschlossen. Regensburg nutzt dabei die Spielräume des Bundesbaugesetzes nicht weniger als andere Kommunen.

Sofern ein Grundstück bereits Baurecht besitzt was im bebauten Bereich sehr oft der Fall ist dann haben die Eigentümer ein Anrecht darauf, in angemessenem Umfang ohne weitere Bauleitplanung bauen zu können. In diesen Fällen berät die Verwaltung, aber die städtische Planungshoheit kann in solchen Fällen nur dann als Instrument greifen, wenn durch die Vorhaben ein Regelungsbedarf entsteht, der nicht mehr im Rahmen des § 34 des Baugesetzbuches beurteilt werden kann.     

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Stadt selbst Grundstücke erwirbt und in Eigenregie entwickelt, betrifft nicht die kommunale Planungshoheit, sondern die politischen Schwerpunkte in der Bodenpolitik und im städtischen Eingreifen in den Immobilienmarkt. Die Stadt Regensburg kann z.B. nicht alle notwendigen Einrichtungen für die Infrastruktur, wie Schulen oder Kindergärten, selbst bauen. Daher sind Verträge mit Dritten, die diese Aufgaben übernehmen, sehr hilfreich.

Genauso sind die sogenannten städtebaulichen Verträge mit Entwicklern eine große Hilfe, weil auf diesem Weg ein Teil der Planungsgewinne, die die Beschlüsse des Stadtrates erzeugen, der Stadt in Form von Geld oder Bauleitungen zugutekommen. Zum Beispiel muss jeder Bauträger, der heute ein Stück Bauland bekommt, dafür an die Stadt anteilig den Ausbau der Kindergärten oder Schulen finanzieren und auch alle anderen neuen Infrastruktureinrichtungen, die durch das Baugebiet ausgelöst werden.

Damit wird jedoch die Planungshoheit nicht aufgegeben, denn diese städtebaulichen Verträge stehen immer im Zusammenhang mit Richtungsentscheidungen des Stadtrates. Und diese basieren auf dem Flächennutzungsplan und den verschiedenen ergänzenden Programmen und Beschlüssen, z.B. zur Gewerbeentwicklung, zur Kindergartenversorgung oder zur Schulentwicklung.

Ein Grundstückseigentümer hat aber auch das Recht, eigene Ideen in diesen Entscheidungsprozess einzubringen. Diese Ideen werden dann z.B. über Wettbewerbe oder Vorentwürfe für Bebauungspläne mit dem Stadtrat und der Öffentlichkeit diskutiert, bevor die jeweiligen Entscheidungen getroffen werden.

Die Flächen der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne befinden sich bisher nicht in städtischem Eigentum. Es besteht eine Kaufabsicht, hierüber muss mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verhandelt werden. Dahingegen ist die Stadt Regensburg bereits Eigentümerin des sog. Neuen Technischen Bereichs. Hier entsteht vor allem öffentliche Infrastruktur, so z. B. eine Erweiterung der Sportflächen oder die Errichtung eines Kindergartens. Die Entwicklung dieser Flächen wird voraussichtlich die Stadt oder eine ihrer Töchter übernehmen.

 

 

9.Thema:Busverkehr

Fragestellerin:Fr. Mazzurco, Fr. Hüttner

a)   Fr. Mazzurco äert, durch den derzeitigen Wegfall des Nahversorgungszentrums müsse man zum Einkaufen in das KÖWE-Einkaufszentrum. Allerdings fehle hier samstags eine Busverbindung von der Friedrich-Ebert-Straße aus. Sie fragt, ob diese eingerichtet werden könne. Sie könne nicht nachvollziehen, wieso der Bus aus Dechbetten keine Schleife über das Einkaufszentrum fahre. Zudem befinde sich im Einkaufszentrum die VHS, vermutlich wollten viele Kursteilnehmerinnen und teilnehmer ebenfalls den Bus nutzen.

b)   Fr. Hüttner spricht die aktuellen Linien 10 und 7 sowie die frühere Linie 8 an. Momentan würden abends von der Albertstraße aus die Linien 10 und 7 nur zur halben und vollen Stunde fahren. Früher habe in Kombination mit den Linien 10 und 8 ein Viertelstundentakt bestanden. Dies sei besser gewesen.

Stellungnahme:

a)   Aktuell besteht samstags und sonntags ein sehr geringes Fahrgastaufkommen in Richtung KÖWE-Einkaufszentrums. Daher werden dorthin keine Busse eingesetzt. Dahingegen ssen die Haltestellen in Dechbetten erschlossen werden. Außerdem kann das Einkaufszentrum am Wochenende über die Haltestelle „Dr.-Gessler-Straße“ erreicht werden. Eine anderweitige Erschließung dieses Bereichs wird geprüft. Allerdings kann nicht an allen Stellen ein dichtes Angebot geschaffen werden; es stehen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung.

b)   Fahrplanänderungen müssen im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Es handelt sich stets um einen Abwägungsprozess und insgesamt soll der ÖPNV verbessert werden. Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden bei den Planungen eingebracht und geprüft.

 

 

10.Thema:Parkplatzsituation

Fragestellerin:Fr. Seubert

Fr. Seubert schildert, beim Sportgelände am Kaulbachweg sowie in der Umgebung würden zu viele Autos parken, insbesondere zu Trainingszeiten, und ein Durchkommen sei nur noch schwer möglich. Manche Fahrzeuge würden auch den Gehweg blockieren. Die Situation habe sich erst seit kurzem derart verschlechtert. Sie fordert hier mehr Kontrollen oder die Schaffung alternativer Parkplätze. Denn auch im Bereich der Schule seien zu wenige Parkplätze vorhanden.

Stellungnahme:

r die Parkraumüberwachung ist die Polizei zuständig. Fehlverhalten soll der Polizei mitgeteilt werden, dann unternimmt diese vor allem im gemeldeten Umfeld Maßnahmen. Insgesamt gibt es im genannten Bereich zahlreiche Parkmöglichkeiten.

 

 

11.Thema:Radwegeverbindung im Georg-Hegenauer-Park

Fragesteller:Hr. Kammermeier

Hr. Kammermeier fragt, ob der Georg-Hegenauer-Park für Radfahrer geöffnet werden könne. Schüler/innen und viele Anwohner/innen nutzten den Park zum Radfahren.

 

Stellungnahme:

Parks sollen als vorrangige Funktion und Aufgabe den Bürgerinnen und Bürgern Erholungsräume bieten. In einzelnen Fällen können Trassen für Radfahrer freigegeben werden. Dabei handelt es sich jedoch stets um Ausnahmen und eine gegenseitige Rücksichtnahme von Fußngern und Radfahrern ist erforderlich.

Eine Überprüfung des Gartenamtes hat ergeben, dass im Georg-Hegenauer-Park probeweise einzelne Wegabschnitte für Radfahrer freigegeben werden können. Die entsprechende Änderung der Wegbeschilderung wird erfolgen.

 

 

12.Thema:Straßenreinigung

Fragesteller:Hr. Berger

Hr. Berger kritisiert, dass die Straßenreinigung im Bereich des Macheinerweges nicht entsprechend der Reinigungsklasse erfolge. Die Gebühren würden eine dreimalige Reinigung pro Woche beinhalten. Allerdings fahre nur einmal die Woche ein kleiner Kehrwagen. Dessen Wirken sei aufgrund der beengten Parksituation jedoch begrenzt. Er bemängelt, Straßenkehrer seien nicht vor Ort und die Bürgersteige würden so gut wie nicht gereinigt.

Stellungnahme:

Gemäß der Reinigungsklasse 2 werden der Macheinerweg, Hafnersteig und die Bognerstraße dreimal wöchentlich von der Straßenreinigung bedient. Mit eingeschlossen ist dabei der Einsatz von Kleinkehrmaschinen auf Gehwegen; ebenso werden die Großkehrmaschinen eingesetzt. Eine Überprüfung vor Ort in der KW 40/2017 durch einen Außendienstmitarbeiter der Straßenreinigung ergab keine Beanstandungen.

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.