Vorlage - VO/17/13788/66  

 
 
Betreff: Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2018-2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
05.12.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Allgemeines

 

Bereits seit dem Erlass des Städtebauförderungsgesetzes im Jahr 1971 spielt die Städtebauförderung als Instrument der gemeinsamen Förderung durch Bund und Land zugunsten kommunaler Projekte eine große Rolle im  Bereich der Entwicklung von Städten und Gemeinden.

 

Stand der Name der Städtebauförderung in den vergangenen Jahrzehnten vor allem für die Rettung und Wiederbelebung der historischen Innenstädte im Westen und später auch im Osten, so ergaben sich seit den 1990er Jahren durch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Veränderungen neue Förderaufgaben, die sich auch in den Zielsetzungen der seither aufgelegten Förderprogramme widerspiegeln:

 

Beispielhaft seien genannt: Soziale Stadt (Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Stadtteile), Stadtumbau Ost und West (Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, z. B. durch Konversion von ehemaligen Militär- und Industrieflächen), Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (Behebung des Funktionsverlustes von Ortszentren mit besonderer Einbindung von lokalen Akteuren).

 

Insbesondere die gesellschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre rücken das seit 1999 laufende Programm „Soziale Stadt“ wieder verstärkt in den Fokus. Mit Hilfe dieses Förderprogramms wurde in Regensburg bereits das Gebiet an der Humboldtstraße im Regensburger Süden erfolgreich unterstzt. Durch eine Vielzahl an geförderten Maßnahmen konnte eine beachtliche Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse erreicht sowie die Identifikation der Bewohner mit ihrem Viertel ganz erheblich gestärkt werden. Die Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen ist auch nach der inzwischen erfolgten Aufhebung des Sanierungsgebietes deutlich festzustellen.

 

Dabei beschränken sich die Einsatzbereiche der Städtebauförderung bei weitem nicht nur auf die Unterstützung rein baulicher Maßnahmen, obwohl diese natürlich aufgrund ihrer finanziellen Bedeutung oft im Vordergrund stehen.

 

Aufgrund einer global ausgerichteten Gesellschaft, einer dadurch komplizierter werdenden Gesetzgebung und Bürokratie und einer letztlich immer komplexeren Lebenswirklichkeit vieler Menschen gewinnt jedoch zunehmend die Förderung nichtinvestiver Maßnahmen und von Maßnahmen zur Vorbereitung von Investitionen an Bedeutung.

 

So ist der Anteil der Städtebauförderung an der Finanzierung der unterschiedlichsten Formen von Öffentlichkeitsarbeit, der Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben, Bürgerbeteiligungen aller Art sowie von vorbereitenden und begleitenden planerischen und konzeptionellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele der Stadtentwicklung nicht zu unterschätzen.

 

Bekannt ist mittlerweile die erfolgreiche Anstoßwirkung der durch die Städtebauförderung mitfinanzierten öffentlichen Maßnahmen, die vor allem in den vergangenen Jahrzehnten zu einer großen Investitionsbereitschaft von Privatpersonen in den jeweiligen Sanierungsgebieten und darüber hinaus führten. Auch dafür gibt es gerade in Regensburg zahlreiche Beispiele.

 

So wird die Städtebauförderung aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfolgsgeschichte, ihrer Vielseitigkeit und nicht zuletzt angesichts der ständig wachsenden und sich verändernden Aufgaben der Kommunen ein unverzichtbares Element der Stadtentwicklung bleiben.

 

1.1 Altstadtsanierung

 

Durch die sogenannten Kleinbeträge der Städtebauförderung können unterschiedlichste nicht investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden. Dazu gehören die Mitfinanzierung von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit, wie Ausstellungen, Publikationen  und Veranstaltungen. Beim bundesweit stattfindenden Tag der Städtebauförderung stand in Regensburg 2017 der Neubau der Synagoge Am Brixener Hof im Mittelpunkt.

 

Auch die Erstellung von Wertgutachten und die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen können durch Kleinbeträge gefördert werden. Im März 2017 beschloss der Stadtrat in zwei Gebieten des historischen Stadtzentrums die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch. Unter anderem soll geprüft werden, ob eine Erweiterung der bestehenden Sanierungsgebiete Stadtamhof und Obermünsterviertel zu einer effizienteren Erreichung der dort angestrebten Sanierungsziele führt. Für die Kernaltstadt soll ab dem Jahr 2018 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden, für das ebenfalls eine Mitfinanzierung durch die Städtebauförderung geplant ist.

 

In den kommenden Jahren stehen in der Regensburger Altstadt zahlreiche Neugestaltungsmaßnahmen an. Um bei der Planung der öffentlichen Räume zukünftig auch den immer wichtiger werdenden Anforderungen an die Barrierefreiheit angemessen Rechnung tragen zu können, plant die Stadt Regensburg, ein externes Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Konzepts zur barrierefreien Gestaltung der Altstadt zu beauftragen. Ausgehend von einer Analyse der Bestandssituation soll das Konzept Leitlinien und Gestaltungsansätze für den gesamten Altstadtbereich definieren. Als Bearbeitungszeitraum ist das Jahr 2018 vorgesehen.

 

 

1.1.1 Donaumarkt und Museum der Bayerischen Geschichte

 

Im Jahr 2012 erfolgte mit dem Zuschlag für die Errichtung des Museums der Bayerischen Geschichte am ehemaligen Donaumarkt der Auftakt zu einer großangelegten Neugestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze zwischen der Eisernen Brücke und dem Dachauplatz.

 

Die seit mehreren Jahren laufenden Baumaßnahmen im Bereich des Donaumarktareals und des angrenzenden Donauufers nähern sich im Jahr 2018 ihrem Ende. Parallel zur Errichtung des staatlichen Museums der Bayerischen Geschichte werden die  Bauarbeiten auf den öffentlichen Flächen im Umfeld des Gebäudes weitergeführt und im Wesentlichen beendet.

 

So wird die Promenadenmauer im Bereich des Donaumarktareals noch 2017 fertiggestellt, während der Bau der beiden Treppen zur Donaulände bzw. Gichtlgasse im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden soll. Die Neugestaltung der Donaumarktpromenade, zu der die öffentlichen Flächen des ehemaligen Donaumarkts (einschließlich Gichtlgasse, Klostermeyergasse, Trunzergasse) hlen, kann bei geeigneter Witterung bereits zum Jahresende 2017 abgeschlossen werden.

 

Auch die Skulptur des „goldenen Wallers für Regensburg“, das Ergebnis eines 2014 durchgeführten Kunstwettbewerbs, soll im Jahr 2018 errichtet werden. Mit den im Herbst/Winter 2018/2019 geplanten Baumpflanzungen auf dem Areal wird die Maßnahme ihren Abschluss finden.

 

Die Neugestaltung der Adolph-Kolpingstraße und des St. Georgenplatzes kann Ende 2017 bis auf die Errichtung einer Bushaltestelle mit Wartehäuschen fertiggestellt werden.

 

Im Frühjahr 2018 ist die letzte Etappe des Gesamtprojekts mit dem Beginn der Baumaßnahmen im Bereich des Schwanenplatzes geplant.

1.1.2 Parkraumkonzept Innenstadt

 

Eines der Leitprojekte des vom Stadtrat im April 2017 beschlossenen „Parkraumkonzepts Innenstadt“ ist die Verwirklichung einer Park- und Quartiersgarage im Stadtteil Stadtamhof. Der vorgesehene Standort, die sogenannte Gräßlschleife, befindet sich im neuen städtebaulichen Untersuchungsgebiet „Am Gries“. Stadtamhof erfreut sich zunehmender Beliebtheit als Wohn- und Ausgehviertel. Zudem führt mit der Stadtamhofer Hauptstraße einer der Hauptzugänge zur Altstadt durch den Stadtteil.

 

Der inzwischen entstandene Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen könnte durch den Bau der Quartiersgarage zumindest teilweise befriedigt werden. Zudem würde durch die Verwirklichung der Maßnahme eine Verlagerung von Stellplätzen aus dem öffentlichen Raum erreicht, was die Aufenthaltsqualität in diesem Gebiet Stadtamhofs deutlich verbessern würde. Gleichzeitig würde sich die Möglichkeit eröffnen, die derzeit vorhandenen städtebaulichen Missstände unter Beachtung denkmal- und stadtbildpflegerischer Grundsätze zu bereinigen.

 

 

1.1.3 Neugestaltung der zentralen Fußngerzone

 

Die Bauarbeiten im Bereich der zentralen Fußngerzone werden im Jahr 2018 fortgesetzt. Nachdem im laufenden Jahr 2017 die Bereiche der Weißen-Lilien-Straße, Pfauengasse und Drei-Helm-Gasse fertiggestellt werden, folgt 2018 der Umbau der Königsstraße, des Viereimerplatzes sowie der Viereimergasse. Die ursprünglich auf vier Jahre veranschlagte Bauzeit der Maßnahme kann nach neuesten Planungen auf drei Jahre verkürzt werden. Die umfangreiche begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird bis zum voraussichtlichen Ende der Maßnahme im Jahr 2019 weitergeführt.

 

 

1.1.4 Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Altstadt

 

Der Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Altstadt ist als Untersuchungsgebiet ausgewiesen und wird Gegenstand einer grundlegenden Neuordnung und Aufwertung sein. Die Ergebnisse des im Jahr 2017 durchgeführten Planungs- und Beteiligungsprozesses „Stadtraum gemeinsam gestalten“ werden als Grundlage weiterer Planungen im Jahr 2018 dienen.

 

 

1.1.5 Weitere Maßnahmen

 

Als weitere voraussichtlich förderfähige Maßnahmen sind in den Jahren bis 2021 folgende  Neugestaltungen öffentlicher Straßen und Plätze geplant: der Bereich der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes und die Grasgasse. Für den Arnulfsplatz sollen die Planungen im Jahr 2021 wieder aufgenommen werden.

 

Weitere Erläuterungen zu allen in der Bedarfsmitteilung enthaltenen städtebaulichen Maßnahmen sind in der Anlage enthalten.

 

Das finanzielle Gesamtvolumen der angemeldeten Maßnahmen für das Jahr 2018 beläuft sich auf 18.190.000,-- €.

 

 

1.2  Programm Soziale Stadt Vorbereitende Untersuchungen

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 28. Juli 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme des Untersuchungsgebiets „Innerer Südosten“ in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Der Gebietsumgriff ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Regierung der Oberpfalz teilte mit Schreiben vom 23. Juni 2017 mit, dass die Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen werden konnte. Somit ist für die Jahre 2018 und folgende eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, die als Grundlage für die künftige Zuweisung von Fördermitteln dient.

Eine Fortschreibung und Präzisierung der Anmeldungen kann erfolgen, wenn das Entwicklungskonzept für das Gesamtgebiet vorliegt. Hierin wird eine Zeit- und Maßnahmenplanung Bestandteil sein, die konkretere Angaben zum Mittelbedarf für das Gebiet enthalten wird. Die Erstellung dieses Konzepts wurde inzwischen in Auftrag gegeben, auch das Projektmanagement wurde vergeben und wird seine Tätigkeit voraussichtlich Ende 2017 aufnehmen. Derzeit wird die Ausschreibung für das Quartiersmanagement vorbereitet.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

 

2.1 Altstadtsanierung

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten  i. H. v. 18.190.000.,--€ betragen insgesamt 60 % (10.914.000,--€). Der verbleibende Anteil von 40% i. H .v. 7.276.000,-- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2018 bis 2021 umfassen folgende Beträge: 

 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2018

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2017 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2017

12.420.000.-

2018

18.190.000.-

2018

5.950.000.-

2019

  4.595.000.-

2019

4.025.000.-

2020

  4.970.000.- 

2020

3.350.000.-

2021

  4.395.000.-

 

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 - 2021   (Unterabschnitte UA 6152/01, UA 6408/03/06/11/15, UA 6417/02/03/04, UA 6440/00, UA 6815/52, UA 7901/17, UA 7920/01, und UA 8413/00 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 (u.a. Haushaltsstellen 0.6152./6316/6321/6360/655, 0.6105./6555/6321) vorgesehen.

 

 

2.2 Programm Soziale Stadt

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 4.520.000,-- € betragen insgesamt 60 % (2.712.000,-- €). Der verbleibende Anteil von 40% i. H .v. 1.808.000,-- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2018 bis 2021 umfassen folgende Beträge:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 - 2021 (Unterabschnitte UA 4601/11, UA 5801/32, UA 5801/33 und UA 8809/88 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 (u.a. Haushaltsstellen 0.6151.6551/7180) vorgesehen.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Jahresantrag 2018 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) mit einem Gesamtvolumen von 18.190.000,-- € wird zugestimmt.
  2. Dem Jahresantrag  2018 für die Städtebauförderung im Untersuchungsgebiet Innerer Südosten (Förderprogramm Soziale Stadt) mit einem Gesamtvolumen von 4.520.000,-- €  wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2018 einschließlich der Fortschreibungen bis 2021 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

 


Anlagen:

 

Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung

Bedarfsmitteilung Soziale Stadt

Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2018 Altstadtsanierung gesamt (15 KB)    
Anlage 2 2 Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2018 13.11.2017 (9 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungen Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2018_geändert (1890 KB)    
Anlage 4 4 Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Soziale Stadt_ (1049 KB)