Vorlage - VO/17/13805/50  

 
 
Betreff: Änderung der Sozialhilferichtlinien ab 1. Juli 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
07.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 23.11.2005 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten beschlossen, dass die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Bezirketags (früher Verband der Bayerischen Bezirke) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg ab 01.08.2005 angewendet werden. Als Folge fortschreitender Rechtsentwicklung werden diese Richtlinien ständig angepasst.

 

Mit Schreiben vom 25.09.2017 hat der Bayerische Städtetag die Änderungen zum 01.07.2017 an seine Mitglieder versandt (siehe Anlage). Der vom Bayerischen Städtetag, Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Bezirketag eingesetzte Redaktionsausschuss hat eine Fortschreibung der von den drei Verbänden gemeinsam herausgegebenen Sozialhilferichtlinien zum 1. Juli 2017 beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben das Einvernehmen dazu erteilt.

 

Die Änderungen wurden größtenteils durch Anpassungen an geänderte gesetzliche Grundlagen und die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung erforderlich.

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien gewährleistet einen einheitlichen Gesetzesvollzug. Finanzielle Auswirkungen sind aufgrund der Änderungen nicht zu erwarten.

 

Die Entscheidung zur Anwendung der geänderten Sozialhilferichtlinien betrifft eine Angelegenheit von grundsätzlicher bzw. allgemeiner Bedeutung nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII (SGB XII) und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten.

 

Es wird empfohlen, die Anwendung der gnderten Sozialhilferichtlinien rückwirkend zum 01.07.2017 zu beschließen.

 

 


 

 

Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2017 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2017 beschlossen.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Bayerischer Städtetag vom 25.09.2017 (53 KB)    
Anlage 2 2 Änderungen der Sozialhilferichtlinien zum 01.07.2017 (665 KB)