Vorlage - VO/17/13809/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2018;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2018 enthalten, die alle bereits in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die „Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“ angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen“ zugrunde gelegt.

 

Die Gewährung von Sportfördermittel erfolgt nach den „Sportförderungsrichtlinien“.

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

Zu den Anlagen 1a und 1b:

 

r den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2018 erstmals eingeplant sind oder erhöht wurden.

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) auf insgesamt 796.390,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 741.099,--  und somit rd. 93 % der Antragssumme.

 

Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2018 eingestellt (s. Sammelliste Spalte „Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2018, die deshalb auf „0“ steht).

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

r den Vermögenshaushalt (Anlage 1b) wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 22.500,--  beantragt und inhe von 12.500,-- € zur Bewilligung vorgeschlagen.

 

 

Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2877 ff des Haushaltsplanes 2018 Entwurf) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2018 Entwurf):

 

Die in S. 2877 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2018) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3301 ff, blaue Seiten) erläutert.

Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 9.243.300,--  im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 9.242.849,76  in der o. a. Gesamtliste S. 3301 ff i.H.v. 450,24  ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,--  begründet.

 

Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf 1.515.000,-- €.

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Die freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt sind gegenüber 2017 um 45.750,-- auf 9.243.300,-- gestiegen (2017: 9.197.550,-- ). Grund hierfür ist hauptsächlich die Übernahme der Miete für die Akademie für Darstellende Kunst Bayern gGmbH (UA 3129), für die ab 2018 ein hrlicher Zuschuss in Höhe von 92.628,36 eingeplant ist. 

 

Im Vermögenshaushalt ist ein Anstieg der freiwilligen Leistungen um 153.100,--€ auf 1.515.000,-- € zu verzeichnen (2017: 1.361.900,-- ). Grund hierfür ist das energetischerderprogramm „Wohngebäude Wohngebäudelle, für das 2018 im Vermögenshaushalt ein Investitionskostenzuschuss von 500.000,-- eingestellt ist (UA 7916). Im Vorjahr 2017 betrug der Zuschuss (einschl. Nachtragshaushalt 2017) 125.000,-- €.

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen beträgt 2018 wie im Vorjahr insgesamt 1,2%.  

 

 

Finanzplanung:

 

Die einzelnen Ansätze der freiwilligen Leistungen wurden im Verwaltungshaushalt größtenteils auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2017 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2877 ff des Haushaltsplanes 2018 Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2018 mit einer Steigerung von 3 % jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen, durch Umstellungen im Kulturbereich auf institutionelle Förderungen sowie durch neue Förderbereiche z.B. im Umweltbereich.

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt. In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.

 

 

Freigabe:

 

Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2018 wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 entscheiden.


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2018 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 3301-3320, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2018 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2018 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2018 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 3301-3320, blaue Seiten, des Haushaltsplanes 2018 (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.


Anlagen:

 

  • Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlage 1a und 1b)
     
  • Übersicht über die freiwilligen Leistungen 2010 2018 (Anlage 2)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2018 - FreiwilligeLeistungen - Anlagen-1a-1b-2 (78 KB)