Sachverhalt:
Der Stellenplan 2018 wird als Bestandteil des Haushaltsplanes gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 4 KommHV – Kameralistik - in der beiliegenden Fassung (Seiten 3501 ff) zur Genehmigung vorgeschlagen. Die Änderungen (Stellenneuschaffungen und –neubewertungen) gegenüber dem Stellenplan 2017 wurden vom Personalausschuss in der Sitzung am 19.10.2017 empfohlen.
Auf die Anlage „Zusammenstellung der Stellenzu- und – abgänge wird verwiesen.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Stellenplan 2018 wird als Bestandteil des Haushaltsplanes gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 4 KommHV - Kameralistik - in der beiliegenden Fassung (Seiten 3501 ff) entsprechend den Empfehlungen des Personalausschusses beschlossen.
Anlagen:
Zusammenstellung der Stellenzu- und -abgänge
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