Vorlage - VO/17/13824/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2018 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftsplan für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
06.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2018 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 9.470.600  vor, die sich mit 6.131.100  auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.339.500  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.600.000  vorgesehen. Des Weiteren ist eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000  festgesetzt.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2017 bis 2021 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

6.005

6.131

6.171

6.221

5.948

Vermögenshaushalt

3.714

3.340

1.376

1.210

  888

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

9.719

9.471

7.547

7.431

6.836

 

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.

 

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2018 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 5.794.629  und Aufwendungen in Höhe von 6.442.700  vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 648.071 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.

 

Im Vermögensplan 2018 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000  festgesetzt.

 

Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2017 bis 2021 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Erträge

5.388

5.794

5.894

5.994

6.094

Aufwendungen

6.008

6.442

6.542

6.642

6.742

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

   620

   648

   648

   648

   648

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

1.517

2.200

1.341

   906

   892

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2018 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.500.000 r die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Johannesstift auf 1.000.000  festgesetzt.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2018 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2018 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

-          den Finanzplan 2017 - 2021 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt 2018 (36963 KB)