Vorlage - VO/17/13851/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2021

 

 

 

 

1.    Grundsätze und Ziele

 

 

1.1Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2017 bis 2021.

 

 

1.3Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2018 ist die am 01.12.2016 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Diese wurden am 09.06.2017 veröffentlicht und stimmen mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2017 überein.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 07. bis 09. Nov. 2017 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2022.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1   Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2017 bis 2021 der Kommunalen

Körperschaften

 

Am 09.09.2017 fand das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2017 zwischen den Präsidenten / dem Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände und Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder statt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse sind:

 

  • Der Zuwachs im allgemeinen Steuerverbund fließt größtenteils in die Schlüsselmasse. Damit steigen die Schlüsselzuweisungen *) im Jahr 2018 deutlich um 305,4 Mio. auf 3,66 Mrd. Euro (+9,1 Prozent). Der deutliche Anstieg basiert neben der erfreulichen Entwicklung bei den Steuereinnahmen aus dem Transfer des bayerischen Anteils an der sog. Ländermilliarde (155 Mio. Euro) über die Schlüsselmasse.
  • Anhebung der Krankenhausfinanzierung um 140 Mio. Euro auf 643 Mio. Euro. Hierfür erhöht der Freistaat Bayern seinen staatlichen Finanzierungsanteil um 70 Mio. Euro. Es bleibt bei der paritätischen Finanzierung zwischen Freistaat und Kommunen.
  • Anhebung der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG um 40 Mio. auf 446 Mio. Euro (+9,9 Prozent). Die Erhöhung kommt der allgemeinen Investitionspauschale zugute, die nach der gesetzlich geregelten Verteilungsquote an die Kommunen fließt.
  • Anhebung der Zuweisungen an die Bezirke (Art. 15 FAG) um 42,9 Mio. Euro auf 691,48 Mio. Euro (+6,6 Prozent). Dies muss sich bei der Bemessung des Umlagebedarfs mindernd auswirken.
  • Innerhalb des Kfz-Steuerersatzverbundes werden die Mittel für den Straßenbau und Straßenunterhalt (+ 7,3 Prozent) und den ÖPNV-Zuweisungen nach dem ÖPNV-Gesetz (+ 44,8 Prozent) um jeweils 23 Mio. Euro angehoben. Hervorzuheben ist, dass ab dem Jahr 2019 der Verbundsatz (derzeit 52,5 Prozent) um 2 Prozentpunkte angehoben wird.
  • Vom Freistaat wurde zudem der Einstieg in eine „Schwimmbadförderung“ **)ab dem Jahr 2019 in Aussicht gestellt. Hierzu soll zunächst durch eine staatlich-kommunale Arbeitsgruppe ein Förderkonzept erarbeitet werden. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen diesen ersten Schritt. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung außerhalb des Finanzausgleichs aus dem Staatshaushalt erfolgt.

 

*) Die Stadt Regensburg wird jedoch wie in 2014 auf in den folgenden Jahren keine Schlüsselzuweisungen erhalten.

**)  für Generalsanierungen oder Ersatzneubauten

 

 

2.1.1 15. Sitzung des Stabilitätsrates am 22. Juni 2017:

 

 

„Die deutsche Wirtschaft wächst im achten Jahr ununterbrochen und die Finanzpolitik ist weiterhin auf wachstumsfreundliche Konsolidierung ausgerichtet“, vermeldete der Stabilitätsrat nach seiner 15. Sitzung. „Der Staatshaushalt von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen in Maastricht-Abgrenzung erzielte 2016 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Für das laufende Jahr kommt der Stabilitätsrat zu der Einschätzung, dass der Staatshaushalt die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 Prozent des BIP ebenfalls einhalten wird.“

 

Die staatlichen Investitionen würden sich im Projektionszeitraum dynamisch entwickeln. Bis 2021 würden sie um durchschnittlich rund 5 Prozent pro Jahr zunehmen. Aus Sicht des Beirats könnte der Anstieg der staatlichen Investitionen angesichts der positiven kommunalen Finanzlage noch kräftiger ausfallen als projiziert.

 

Auf der staatlichen Einnahmeseite führten die robuste wirtschaftliche Entwicklung mit außergewöhnlich hoher Beschäftigung und spürbar steigenden Löhnen und Gehältern zu einem stark steigenden Aufkommen von Steuern und Abgaben. Gleichzeitig wiesen die öffentlichen Haushalte gegenwärtig eine hohe Ausgabendynamik auf. Daher mahnte der Stabilitätsrat: „Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf kurz- und langfristige Haushaltsrisiken wie steigende Zinsen und demographische Entwicklung ist insgesamt eine maßvolle und vorausschauende Finanzpolitik bei Einnahmen und Ausgaben erforderlich, um die Handlungsfähigkeit des Staates auch zukünftig zu erhalten.“

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 22.06.2017

 

Hinweis:

Der Stabilitätsrat hält im Jahr zwei Sitzungen ab. In 2017 tagte er im Juni und die nächste Sitzung wird am 11. Dezember stattfinden.

 

 

2.1.2 Monatsbericht November 2017 des Bundesfinanzministeriums:

 

„Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem ausgeprägten, an Breite gewinnenden Konjunkturaufschwung“ stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht November 2017 fest. Gemäß Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts steige das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 3. Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorquartal an. Damit bleibe das Wachstum nach einem ebenfalls kräftigen 1. Halbjahr (+0,9 % im 1. Quartal und +0,6 % im 2. Quartal) dynamisch. Stützend habe dabei u. a. der Außenbeitrag gewirkt, da die Exporte im Quartalsdurchschnitt stärker zunahmen als die Importe. Auch die Ausrüstungsinvestitionen nähmen zu und trugen zum Wachstum bei. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben lägen etwa auf dem Niveau des Vorquartals.

 

Die Entwicklung des privaten Verbrauches werde gestützt durch den anhaltenden Beschäftigungsaufbau, zunehmende Löhne und relativ moderat steigende Verbraucherpreise. „Insgesamt sollte der private Konsum ein wichtiger Wachstumstreiber bleiben. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von einem Anstieg der privaten Konsumausgaben um real 1,8 % im Jahr 2017 aus.“

Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird als „weiterhin sehr positiv“ bewertet. Zur Betrachtung der Beschäftigungslage verwendet das Bundesfinanzministerium Zahlen von September und Oktober. „Die Erwerbstätigkeit stieg im September erneut spürbar an, wenn auch etwas weniger stark als im Vormonat. Nach Ursprungswerten und Inlandskonzept lag die Erwerbstätigkeit im September bei 44,7 Millionen Personen (+655.000 Personen beziehungsweise +1,5 % über dem Vorjahr).“ Die größten Zuwächse hätten sich im Vorjahresvergleich erneut in den Bereichen Qualifizierte Unternehmensdienstleistungen (darunter fallen z. B. Unternehmensberatung, Steuerberatung, Buchführung) sowie Pflege und Soziales gezeigt. Die sonstigen Formen der Erwerbstätigkeit (geringfügig Beschäftigte, Selbstständige, Arbeitsgelegenheiten) hätten im 3. Quartal im Vergleich zum Vorjahr weiter abgenommen. Im Oktober seien nach Ursprungswerten 2,39 Millionen Personen als arbeitslos registriert worden. Das seien rund 151.000 Personen weniger als im Vorjahr gewesen. Die entsprechende Arbeitslosenquote habe bei 5,4 % (-0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr) gelegen. Eine Fortsetzung der positiven Stellenentwicklung in weiten Teilen der Wirtschaft würden die Frühindikatoren der Arbeitsnachfrage signalisieren. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern sei auf hohem Niveau weiter angestiegen. Das Bundesfinanzministerium weist auf eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags im Herbst hin, nach der inzwischen mehr als jedes zweite Unternehmen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko sähe.

 

Über die Handelsbilanz (nach Ursprungswerten, mit Ergänzungen zum Außenhandel) berichtet das Bundesfinanzministerium, dass diese im Zeitraum Januar bis September 2017 mit 202,7 Mrd. € das entsprechende Vorjahresniveau um 4,8 Mrd. € unterschritten habe. Der Leistungsbilanzüberschuss habe sich im gleichen Zeitraum um 7,5 Mrd. € auf 183,6 Mrd. € reduziert. „Die in die Zukunft gerichteten Konjunkturindikatoren zeichnen nach wie vor ein sehr positives Bild für die weitere Exportentwicklung. Die ifo Exporterwartungen des deutschen Verarbeitenden Gewerbes hellten sich im Oktober auf den höchsten Wert seit Februar 2011 auf. Dahinter stehen nicht zuletzt die Auftragseingänge aus dem Ausland, welche im 3. Quartal um 3,9 % stiegen. Insbesondere Vorleistungs- und Investitionsgüter wurden stark nachgefragt. Haupttreiber dürfte der Aufschwung im Euroraum sein. Laut Herbstprognose der EU-Kommission verzeichnet der Euroraum im Jahr 2017 das stärkste Wachstum seit zehn Jahren. Die EU-Kommission korrigierte ihre Wachstumserwartungen deutlich um 0,5 Prozentpunkte nach oben. Auch der IWF erhöhte im Herbst seine Prognose für den Euroraum sowie für die Weltwirtschaft insgesamt, darunter insbesondere auch für Japan, China und Russland. Unsicherheiten im außenwirtschaftlichen Umfeld bleiben bestehen.“

Das Bild einer weiter an Stärke gewinnenden Industriekonjunktur ergäbe sich insgesamt unter Berücksichtigung der aufwärtsgerichteten Auftragseingänge. Dies werde durch optimistische Stimmungsindikatoren wie dem Einkaufsmanagerindex für Oktober untermauert.

 

Quelle:

Monatsbericht November 2017 des Bundesfinanzministeriums;

 

 

2.2   Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Die Stadt nutzt das derzeit weiterhin hohe Aufkommen der Gewerbesteuer, um wie bereits seit der Finanzplanung 2011 – 2016 vorgesehen die Schulden abzubauen.

Damit wird die Vorbelastung durch den Schuldendienst für in den Vorjahren aufgenommene Kredite reduziert. Gleichzeitig gibt es nach wie vor hohe Anstrengungen, die Infrastruktur zu erhalten und noch weiter zu verbessern.

 

Die Investitionsbemühungen sollen erneut verstärkt werden. Das Volumen des Investitionsprogrammes 2017 – 2021 wird gegenüber dem bisherigen um 27,3 Mio. € auf 619,4 Mio. € ausgeweitet. In den Jahren 2018 mit 2021 sollen die Schulden der Stadt (ohne Arena) um 30,0 Mio. € abnehmen. Im gleichen Zeitraum sollen von der in den letzten Jahren aufgebauten allgemeinen Rücklage 135,0 Mio. € eingesetzt werden.

 

Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils zwischen 31,2 und 31,7 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu vielen anderen Städten besteht somit eine sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme. Mögliche Verschlechterungen würden bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

3.  Erläuterung der Eckwerte

 

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

     0,7

     4,7

   - 0,7

     3,5

Vermögenshaushalte **)

   12,3

     2,3

- 11,4

     6,8

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

     3,5

     4,1

   - 3,4

     4,2

 

*)Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

  1,6

  1,6

  1,5

  1,5

Orientierungsdaten

  1,5

  1,5

  1,5

  1,5

städt. Finanzplanung

  1,6 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[1,5 ggü. Ansatz 2017]

  1,6

  1,5

  1,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

27,7

28,1

28,5

28,9

 

Mit 27,7 Mio. € wird die Grundsteuer B eingeplant. Gegenüber dem Ansatz 2017 sind dies 1,47 % mehr. Im Nachtragshaushaltsplan 2017 war der Ansatz um 0,3 Mio. € auf 27,3 Mio. € gesenkt worden. Derzeit wird ein etwas geringeres Rechnungsergebnis erwartet, auf dessen Basis sich mit dem durch die Steuerschätzung vom November 2017 vorhergesagten Anstieges in 2018 um 1,6 % ein Ansatz von 27,7 Mio. € ergibt. Auch für die Jahre 2019 bis 2021 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Nov. 2017 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

2,5

   1,8

3,2

3,6

Orientierungsdaten

2,7

   4,9

3,0

2,9

städt. Finanzplanung
(wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

  2,5 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[0,0 ggü. Ansatz 2017]

   1,8

3,2

3,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

220

   224

231

239

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2018 mit 220 Mio. € und damit wie in 2017 veranschlagt. Im Nachtragshaushaltsplan 2017 war der Ansatz wegen Nachholungen um 11 Mio. € erhöht worden. Basis für die Bildung des Ansatzes 2018 ist ein um die außergewöhnlichen Nachholungen bereinigtes Aufkommen in 2017 i. H. v. 215 Mio. €. Nach der Prognose des Arbeitskreises (AK) Steuerschätzung vom November 2017 ist in 2018 mit einem Anstieg um 2,5 % zu rechnen, wenn Gewerbesteuerzahlungen kaum durch die Steko/§ 40 KAGG-Rechtsprechung beeinflusst werden (ansonsten + 1,3 %). Nach den Urteilen des EuGH vom 22. Januar 2009 - C-377/07 (BStBl 2011 II S. 95) - und des BFH vom 22. April 2009 - I R 57/06 (BStBl 2011 II S. 66) - verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Absatz 3 KStG 1999 gegen die in Artikel 56 EG (nunmehr Artikel 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das Abzugsverbot im Veranlagungszeitraum 2001 auf Auslandsbeteiligungen beschränkt war. Nach dem BMF-Schreiben vom 3. Mai 2016 (BStBl I S. 478) ist die Rechtsprechung bei Gewinnminderungen des Direktanlegers aufgrund von Teilwertabschreibungen auf Anteile an ausländischen Gesellschaften und Verlusten aus der Veräußerung dieser Anteile grundsätzlich anzuwenden. Eine Durchsicht der Gewerbesteuerakten hat ergeben, dass in Regensburg nur wenige Fälle und mit geringem Gewicht vorliegen, weswegen in den Jahren 2018 und 2019 die alternativen Prognosen mit Zuwächsen von 2,5 % bzw. 1,8 % statt 1,3 % bzw. 3,0 % zu Grunde gelegt werden.

Für 2020 und 2021 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Nov. 2017 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung sind die Ansätze 2018, 2019 und 2020 um 5 Mio. € bzw. 3 Mio. € bzw. 2 Mio. € höher.

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

  4,2

  5,5

  5,6

  5,6

Orientierungsdaten

  3,8

  5,4

  5,8

  5,8

städt. Finanzplanung

  4,7 (ggü. zu Grunde gelegter Basis; 4,2 gem. Steuerschätzung, 0,5 wg. Anhebung der Schlüsselzahl)

[8,5 ggü. Ansatz 2017]

  5,5

  5,6

  5,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

96,5

101,8

107,5

113,5

 

Der Einkommensteueranteil wird mit 96,5 Mio. € um 7,6 Mio. € bzw. 8,5 % höher als in 2017 (88,9 Mio. €) veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2017 steht bereits fest, da die Abschlagszahlung im Dezember für das IV. Quartal in der 1,1-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal erfolgt. Mit 92,15 Mio. € liegt es deutlich über den Erwartungen auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2017. Der Ansatz 2018 wird um 4,7 % höher gebildet, da die Novemberschätzung einen Zuwachs von 4,2 % prognostiziert und die Schlüsselzahl (diese wird alle drei Jahre neu festgesetzt und bestimmt, welchen Anteil die Stadt als örtliches Aufkommen erhält) um 0,5 % steigt.

(Aufgrund der Rundung auf volle 100.000 € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

Für die Folgejahre hat der AK Steuerschätzungen Steigerungen von 5,5 bis 5,6 % vorhergesagt. Diese werden der Finanzplanung zu Grunde gelegt.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 kann nun von Verbesserungen um 3,1 bis 4,4 Mio. € in den Jahren 2018 mit 2020 ausgegangen werden.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

24,3

- 2,2

  2,2

  2,2

Orientierungsdaten

23,7

-2,6

  2,4

  2,4

städt. Finanzplanung

  24,3 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[25,9 ggü. Ansatz 2017]

- 2,2

  2,2

  2,2

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

27,38

26,78

27,37

27,97

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2018 mit 27,38 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2017 i. H. v. 21,75 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 5,63 Mio. € bzw. 25,9 %. Bei den beiden Umsatzsteuerbeteiligungen stehen die Rechnungsergebnisse ebenfalls schon fest, da die Abschlagszahlungen im Dezember für das IV. Quartal hier in der 1,0-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal kommen. Ausgehend vom Rechnungsergebnis 2017 (22,02 Mio. €) werden entsprechend der Novemberschätzung 24,3 % mehr eingeplant. Der deutliche Anstieg beruht darauf, dass zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten der Bund ab 2018 einen weiteren Teil der Umsatzsteuer abgibt. Diese gesetzliche Änderung bringt gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 eine deutliche Verbesserung (zusammen mit der Entwicklung des Aufkommens 9,38 Mio. €). Seit 2017 werden die Kommunen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes als Soforthilfe zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer unterstützt.

Insgesamt beläuft sich die bundesweite Entlastung auf 5 Milliarden Euro pro Jahr, wobei 2,5 Milliarden Euro durch einen höheren Umsatzsteueranteil gegeben werden.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 kann nun von Verbesserungen um 9,4 bis 8,1 Mio. € in den Jahren 2018 mit 2020 ausgegangen werden.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

In 2018 ist die Steuerkraft der Stadt, von der die Höhe der Schlüsselzuweisungen abhängig ist, vor allem wegen der guten Gewerbesteuereinnahmen in 2016 so hoch, dass keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten sind.

 

Gleiches gilt für die Jahre 2019 mit 2021.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

  3,5

   4,2

  3,3

  3,3

Orientierungsdaten

k. A.

k. A.

  2,4

  2,4

städt. Finanzplanung

  3,5 (ggü. zu Grunde gelegter Basis)

[-2,8 ggü. Ansatz 2017]

   4,2

  3,3

  3,3

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

6,91

7,21

7,44

7,69

 

Die Umsatzsteuerbeteiligung für Verluste aus dem Familienleistungsausgleich wird 2018 mit 6,91 Mio. € und damit um 0,2 Mio. € niedriger als im Nachtragshaushaltsplan 2017 veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2017 beläuft sich auf 6,68 Mio. €. Laut der Novemberschätzung ist in 2018 mit 3,5 % mehr zu rechnen.

Für 2019 erwarten die Steuerschätzer einen leicht höheren Zuwachs (4,2 %) und für 2020 und 2021 von jeweils 3,3 %.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2018

2019

2020

2021

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Nov. 2017

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  0,0

  0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  8,0

8,0

8,0

8,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

Wie in der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 werden die Ansätze in allen Jahren in Höhe von 8,0 Mio. € veranschlagt. Dazu müssen jedes Jahr Grundstücksgeschäfte mit einem Volumen von 600 Mio. € getätigt werden.

 

 

3.1.2HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2018 durch Einzelberechnung ermittelt.

Insgesamt umfassen die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb im Haushaltsjahr 2018 ein Volumen von 267,4 Mio. € und gehen damit gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 um 1,3 Mio. € (- 0,5 %) zurück. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2017 sind:

 

Die Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land nehmen insgesamt um 3,9 Mio. € und die Erstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen um 2,8 Mio. € ab.

Kostenerstattungen durch den Bezirk sowie anderer Gemeinden für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehen um 1,8 Mio. € auf 1,2 Mio. € zurück, weil die Fallzahlen rückläufig sind und weil wegen der hohen Fallzahlen ein Nachholbedarf entstanden war, der nun abgearbeitet wird.

Zahlungen i. H. v. 2,2 Mio. € im Zusammenhang mit der Niederschlagswasser-Abwasser-abgabe (für 2015 und 2016) waren nur in 2017 eingeplant worden

 

Um 3,1 Mio. € erhöhen sich die Gebühreneinnahmen v. a. aufgrund der Neukalkulationen der Gebühren für die Entwässerung, die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung.

Im Bereich „Hilfe zur Pflege“ der Sozialhilfe wird voraussichtlich ab 2018 die Zuständigkeit neu geordnet und überwiegend auf den Bezirk Oberpfalz als überörtlichem Sozialhilfeträger übertragen, weshalb um 2,1 Mio. € höhere Kosten-Erstattungen eingeplant werden.

Die Inneren Verrechnungen steigen um 1,2 Mio. €. Für den baulichen Hochwasserschutz fallen in 2018 Ablösebeträge des Freistaates i. H. v. 0,6 Mio. € an (in 2017: keine).

 

Für die Planungsjahre 2019 - 2021 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2019 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils 2,75 %, die Lehrpersonalzuschüsse um jeweils 3,0 % gesteigert. Für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und für den Ersatz von Ausgaben für die Unterbringung von (erwachsenen) Flüchtlingen wurden jährliche Zuwächse von 2,0 % eingeplant. Die Erstattungen der Kosten für Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähiger Flüchtlinge werden ab 2019 nur noch i. H. v. 0,3 Mio. € eingestellt und danach mit jährlichen Steigerungen von 3 %. Ab 2019 werden Einnahmen aus der Nutzung des Bürgerstifts St. Michael mit dem Kinderschutzhaus analog zur Einplanung der Kosten veranschlagt.

Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt. Die Ablösezahlungen für die neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen werden für die Jahre 2019 bis 2021 mit 1,75 und 1,38 sowie 2,25 Mio. € erwartet.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2019 bis 2021 um 1,2 bis 1,8 %.

 

 

3.1.3HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 42,1 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 eine Minderung um 0,57 Mio. € bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so bleiben die sonstigen Finanzeinnahmen mit 36,0 Mio. € um 2,9 Mio. € unter dem Vorjahresniveau.

 

Dies liegt an den Einnahmen der Gruppe 26. Aus der Verzinsung von Gewerbesteuer-Nachforderungen werden 1,7 Mio. € weniger als in 2017 erwartet. Einnahmen für die Zuführung von weiteren Beträgen an die Versorgungsrücklage werden ab 2018 nicht mehr eingeplant (in 2017 noch 1,08 Mio. €).

 

Die Ansätze für 2018 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2019 bis 2021 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2019 bis 2021 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 8,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Der allgemeinen Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) werden in 2017  6,1 Mio. € entnommen. Sie wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 einen Stand von 217,1 Mio. € frei verfügbarer Mittel aufweisen. In den Jahren 2018 bis 2021 werden weitere 135,0 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen und zum Schuldenabbau verwendet. 74,9 Mio. € sind für wahrscheinliche Projekte reserviert. Es sind dann keine freien Rücklagen mehr vorhanden.

 

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten.

 

 

3.2.2Gr. 34  =Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze reduzieren sich im Haushaltsjahr 2018 gegenüber 2017 um 14,9 Mio. € auf 11,2 Mio. €; bereinigt um interne Verrechnungen in 2017 i.H.v. 6,0 Mio. € beträgt der Rückgang rd. 8,9 Mio. €.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2019 mit 2021 bewegen sich zwischen 10,2 Mio. € und 8,2 Mio. €.

 

Die genannten neuen Planwerte 2018-2020 liegen geringfügig über dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Überwiegend im Jahr 2015 (beginnend in den Jahren 2012/2013 mit internen Verrechnungen und auslaufend in den Jahren 2019/2020) erfolgte bzw. erfolgt die Veräußerung des Großteils der Flächen auf dem „Areal der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie auf dem „Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“.

 

Im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ ist in diesen Jahren die kontinuierliche Veräußerung von weiteren Parzellen in den „Gewerbe- und Industriegebieten‚ Burgweinting – Süd / Ost / West’“ vorgesehen; in den Jahren 2015 bis 2017/2018 (einschl. der internen Verrechnungen in 2017) liegt der Schwerpunkt im „Gewerbe- und Industriegebiet‚ Burgweinting – West’“.

 

Insbesondere ab dem Jahr 2019/2020 sind erste Veräußerungen von Flächen zur Wohnbebauung im „Bebauungsplangebiet ‚Heckstegstraße‘“ sowie zur Gewerbenutzung im „Bebauungsplangebiet ‚Sulzfeldstraße‘“ beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2017 mit 2021 auf 11,2 Mio. €. Dieser liegt unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2016) mit 14,6 Mio. €.

 

 

3.2.3Gr. 35  =Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2018 erreicht mit 9,3 Mio. € im Gegensatz zu 2017 mit 6,0 Mio. € einen höheren Wert.

 

Ab 2019 wird mit Beiträgen zwischen 8,3 Mio. € und 6,3 Mio. € kalkuliert.

 

Die genannten neuen Planwerte 2018-2020 entsprechen in etwa auch dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Insb. in den Jahren 2018 und 2019 sind zusätzlich auch einmalige (größere) Beiträge aufgrund vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit neuen Baugebieten veranschlagt.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten.

 

 

3.2.4Gr. 36  =Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich ist insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - ‚allgemeine Investitionspauschale’ mit 2,0 Mio. € im Jahr 2018 (2017: 1,7 Mio. €) sowie in den Jahren 2019 bis 2021 mit Beträgen von 2,0 Mio. € bzw. 2,3 Mio. € veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden zum einen die Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse sowie zum anderen deren prozentuale Anteile an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

28,8

26,9

32,0

25,8

27,7

Finanzierungsquote

(in %)

20,5

16,3

18,7

17,2

17,3

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote 2017-2020 mit ~ 18 % entspricht in etwa dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Die Finanzierungsquoten im jeweiligen Jahr sind stark abhängig von den Gesamtveranschlagungen und der Veranschlagung von (größeren) förderfähigen Maßnahmen sowie dem Eingang der entsprechenden Zuweisungen (u.a. erste Raten frühestens mit Realisierungsbeginn bzw. teilweise erst im Folgejahr sowie teilweise nicht unerheblicher Nachlauf der Restraten).

So ist quotenbeeinflussend im Jahr 2017 u.a. die Ab-Finanzierung (d.h. Nachlauf der Fördermittel nach den getätigten Ausgaben) von Vorhaben, wie insb. „Gesamtsanierung der Grundschule ‚Napoleonstein’“, „Neubau der ‚Beruflichen Oberschule‘“ und „Äußere Erschließung der ‚Arena Regensburg‘“, sowie im Jahr 2019 insb. die An-Finanzierung (d.h. erste Fördermittelraten) von Maßnahmen, wie u.a. „Neuerrichtung der Kindertagesstätten ‚Hedwigstraße‘, ‚Guerickestraße‘ und ‚ehem. Nibelungenkaserne‘‘“ und „Neubau der ‚Klenzebrücke‘“.

 

 

3.2.5Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2017 mit 2020 ist die Aufnahme eines sehr günstigen Darlehens für die denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke (bis 2019 jeweils 0,05 Mio. €, in 2020 die (voraussichtlich) letzte Finanzierungsrate mit 0,025 Mio. €) eingeplant. In den Jahren 2018 mit 2021 sind für Umschuldungen 19,25 bzw. 6,79 bzw. 10,32 bzw. 0,00 Mio. € eingestellt.

 

Für den Regiebetrieb Arena sind gem. gesonderten Wirtschaftsplan keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

 

3.3  Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2017 bis 2021 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2017

201,50*)

14,09

7,52

28,90

2018

211,30

9,80

4,86

29,93

2019

219,05

7,75

3,67

30,54

2020

225,60

6,55

2,99

30,69

2021

232,35

6,75

2,99

30,77

 

*) Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2018 erhöhen sich gegenüber der Veranschlagung 2017 um 14,1 Mio. € oder 7,5 %. Neben Tarif- und Besoldungserhöhungen werden die Steigerungen durch die Stellenplanänderungen im Nachtragshaushaltsplan 2017 (diese führten in 2017 nur für einzelne Monate zu höheren Ausgaben) und im Haushaltsplan 2018 (da die Stellen erst ab Inkrafttreten der Haushaltssatzung besetzt werden können, wird von 60 % des Gesamtjahresbedarfes i. H. v. 3,5 Mio. € ausgegangen) berücksichtigt.

 

Der Stellenplan 2018 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 59,7734 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2017 vor. (68,78 Stellen werden per Saldo durch Schaffungen und Einziehungen neu geschaffen; gleichzeitig werden bei 9,01 Stellen die KW- bzw. KU-Vermerke vollzogen.)

 

Gut die Hälfte der Stellenmehrung dient der Betreuung und Ausbildung von Kindern. 33,24 Stellen werden geschaffen beim Amt für Schulen (2,51), beim Amt für Jugend und Familie (4,10), beim Amt für Kommunale Jugendarbeit (1,78) und beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern (24,85). Bei letzterem resultieren alleine 20,5 zusätzliche Stellen aus einem rechnerischen Stellenmehrbedarf aufgrund einer Stellenbemessung, 2,5 Stellen werden für das Projekt „KiTa-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ geschaffen.

 

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz soll um 3,00 Stellen verstärkt werden.

 

8 der Stellenneuschaffungen entfallen auf das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Amt 70). Davon sind 2 Stellen für die Straßenreinigung und 1 für die Müllabfuhr, die gebührenfinanziert werden. 2 Stellen sind für Saisonarbeitskräfte des Winterdienstes, die in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März beschäftigt werden und somit nur mit etwa der Hälfte der Kosten einer Vollstelle zu Buche schlagen. Für Kleinkommunalfahrzeuge mit Unkrautbesen werden 3 zusätzliche Fahrer benötigt.

 

Für die Jahre 2019 ff wird jeweils von einer Steigerung um 3,0 v. H. ausgegangen. In 2019 wirkt sich zudem aus, dass die mit dem Stellenplan 2018 neu geschaffenen Stellen in 2019 ganzjährig besetzt sein werden.

 

 

3.3.2HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2018 bleibt der Sachaufwand fast unverändert bei 213,3 Mio. €.

Die wesentlichen Änderungen sind der Anstieg der Inneren Verrechnungen um 1,2 Mio. €, des Unterhalts von Grundstücken und baulichen Anlagen sowie der Kosten der Unterkunft um jeweils 0,5 Mio. € und die Einplanung von Verwahrentgelten i. H. v. 0,9 Mio. €, denen Minderungen bei der Abwasserabgabe um 2,2 Mio. € und bei der Bewirtschaftung von Grundstücken um 0,9 Mio. € gegenüber stehen.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2018 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2019 sollen sie jeweils um 2,0 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2019 um 2,75 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

Ergänzend zur globalen Hochrechnung werden Folgekosten für Einrichtungen berücksichtigt, die in den Jahren 2019 mit 2021 in Betrieb gehen sollen oder ab 2019 deutlich mehr Geld benötigen als in 2018 (Öffentliches Fahrrad-Verleihsystem). Im Wesentlichen sind dies mehrere Kindertagesstätten, das Begegnungszentrum in der Guerickestraße, das Bürgerstift St. Michael mit dem Kinderschutzhaus und das Zentraldepot/Archiv.

Die Steigerungsraten belaufen sich in 2019 auf 3,1 %, in 2020 auf 2,1 % und in 2021 auf 3,2 %.

 

 

3.3.3HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2018 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2017 verringert sich im Jahr 2018 der Gesamtbetrag um 1,2 Mio. € bzw. 1,2 % auf 103,8 Mio. €.

 

Bei den Sozialhilfeausgaben (insgesamt - 1,87 Mio. € bzw. - 5,6 %) nehmen vor allem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab, nämlich um 3,8 Mio. € auf 9,8 Mio. €; diese werden vollständig vom Freistaat Bayern ersetzt. Die Leistungen aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes und der Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen werden um jeweils 1,0 Mio. € höher veranschlagt.

 

Die Ansätze für die Jugendhilfe nehmen um 0,04 Mio. € bzw. 0,2 % auf 28,2 Mio. € zu. Während für die Heimerziehung einschließlich sonstiger betreuter Wohnform ein um 0,3 Mio. € geringerer Bedarf erwartet wird, wird für Hilfen für junge Volljährige mit 0,5 Mio. € mehr gerechnet.

 

Ab 2019 werden die Ansätze für die Sozialhilfe mit jährlich 2,0 % und die für die Jugendhilfe werden mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben.

 

 

3.3.4HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH und das Theater Regensburg sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt.

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand:

 

2017:  2,97 Mio. €2020:  2,32 Mio.

2018:  2,72 Mio. €2021:  2,19 Mio. €

2019:  2,47 Mio. €

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von 8.137 € in 2017 auf rund 5.986 € in 2021.

 

 

 

Die Gewerbesteuerumlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

2018 werden mit 31,22 Mio. € um 4,64 Mio. € weniger als in 2017 veranschlagt. Die Gewerbesteuereinnahmen werden in 2018 mit 220 Mio. € wie in 2017 veranschlagt. Der Unterschied bei den Gewerbesteuer-Umlage-Ansätzen ergibt sich durch die Zahlungsmodalität der Gewerbesteuerumlage. Im IV. Quartal ist jeweils eine Abschlagszahlung in 1,1-facher Höhe der Zahlung für das III. Quartal zu leisten. Im Januar 2016 war daher eine Nachzahlung für 2015 von 0,4 Mio. € zu leisten. Dies ist bei der Ansatzbildung im Nachtragshaushaltsplan 2017 berücksichtigt worden. Im Januar 2018 wird dagegen eine Rückerstattung für 2017 i. H. v. 4,25 Mio. € erwartet.

In 2019 werden 36,11 Mio. € eingeplant.

Mit Beträgen von 19,03 bzw. 19,69 Mio. € wird in den Jahren 2020 und 2021 deutlich weniger eingeplant. Nach der aktuellen Rechtslage läuft im Jahr 2020 der Fonds „Deutsche Einheit“ und die „Neuordnung Finanzausgleich“ aus. Damit fallen von 68,5 Vervielfältigerpunkten 4,5 und 29 weg. Ab 2022 wird sich die dadurch ergebende Netto-Entlastung reduzieren, da dann die Steuerkraft aus der Gewerbesteuer steigt und in Regensburg die Gewerbesteuer einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen hat und somit die Steuerkraft und die Umlagekraft in Relation zu anderen Gemeinden steigt.

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 46,46 Mio. € um 0,98 Mio. € höher als im Vorjahr (43,22 Mio. €) eingestellt. In den Jahren 2019 bis 2021 wird die Bezirksumlage mit Beträgen von 49,16 bis 53,91 Mio. € veranschlagt.

 

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2018 i. H. v. 72,50 Mio. € veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils um 45,82 Mio. € bis 68,88 Mio. € deutlich überschritten. Die hohen Zuführungen ergeben sich durch die prognostizierten hohen Netto-Gewerbesteuereinnahmen und ermöglichen die Finanzierung umfangreicher Investitionen.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

64,75

72,50

49,40

68,25

64,40

Mindestzuführung

  3,83

  3,63

  3,59

  3,57

  3,53

Freie Spitze

60,93

68,88

45,82

64,68

60,87

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2018  2.510.600 €. In den Jahren 2019 bis 2021 beträgt die Deckungsreserve zwischen 2.564.650 € und 2.593.550 €.

 

 

3.4  HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

Gr. 93, 94 – 96 und 92 + 98 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen sowie Investitionsförderungsdarlehen und -zuschüsse

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2017 bis 2021 wird verwiesen.

 

 

Gr. 97 = Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2017 bis 2021 zwischen 3,87 (in 2019) und 3,53 (in 2021) Mio. €. Die ordentlichen Tilgungen in 2017 ff belaufen sich auf 3,0 % bis 3,9 % des Schuldenstandes zum Ende des Vorjahres.

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2017 mit 2021 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 43,56 Mio. € auf dann 82,72 Mio. € veranschlagt (ohne externe Schulden der Arena im Sondervermögen). Der Schuldenabbau wird fortgesetzt und beibehalten. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2020 mit 90,0 Mio. € niedriger (- 25,1 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2016 – 2020 (115,1 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der höheren Tilgung in 2017 durch die Änderung im Nachtragshaushaltsplan (+9,8 Mio. €). In den Jahren 2018 mit 2020 werden die Tilgungen um je 3,8 Mio. € erhöht und fallen damit etwa doppelt so hoch aus wie in der vorherigen Finanzplanung.

 

Auf die Tabelle in Anlage II darf verwiesen werden.

 


4. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

a) „Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem ausgeprägten, an Breite gewinnenden Konjunkturaufschwung“ stellt das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht November 2017 fest. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird als „weiterhin sehr positiv“ bewertet. Die Erwerbstätigkeit stieg erneut spürbar an. Die Arbeitslosenquote lag im Oktober bei 5,4 % und damit 0,4 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags sieht inzwischen mehr als jedes zweite Unternehmen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko. Der Euroraum verzeichnet laut der Herbstprognose der EU-Kommission im Jahr 2017 „das stärkste Wachstum seit zehn Jahren“.

 

b) Die Ansätze der Gewerbesteuer sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Für 2018 bis 2021 wird mit einem Aufkommen von 220 Mio. € bis 239 Mio. € gerechnet. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung liegen die Ansätze in 2018 um 5 Mio. € und in den Jahren 2019 und 2020 um 3 Mio. € bzw. 2 Mio. € höher. Als Ausgangsbasis 2017 wird von einem Betrag von 215 Mio. € ausgegangen, da in dem diesjährigen Haushaltsansatz mit 220 Mio. € größere Nachholungen berücksichtigt wurden.

 

c) Der Einkommensteueranteil wird mit 96,5 Mio. € um 7,6 Mio. € bzw. 8,5 % höher als in 2017 (88,9 Mio. €) veranschlagt. Gegenüber dem bereits feststehende Rechnungsergebnis 2017 mit 92,15 Mio. € werden 4,7 % mehr eingeplant. Verglichen mit der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 kann nach der Steuerschätzung vom Nov. 2017 in den Jahren 2018 mit 2020 von Verbesserungen um jeweils 3,1 Mio. € bis 4,4 Mio. € ausgegangen werden. Sofern unter einer neuen Bundesregierung eine Steuerreform erfolgt, müssten die Ansätze in der Folge dann reduziert werden.

 

d) Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2018 mit 27,38 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2017 i. H. v. 21,75 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 5,63 Mio. € bzw. 25,9 %. Der deutliche Anstieg beruht darauf, dass zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten der Bund ab 2018 einen weiteren Teil der Umsatzsteuer abgibt. Diese gesetzliche Änderung bringt gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2016 – 2020 in den Jahren 2018 mit 2020 eine deutliche Verbesserung zwischen jeweils 9,4 Mio. € und 8,1 Mio. €.

 

e) Die Personalkosten im Jahr 2018 erhöhen sich auf 211,3 Mio. € und damit gegenüber 2017 um 9,8 Mio. € oder 4,9 %. Der Stellenplan 2018 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 59,8 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2017 vor. Gut die Hälfte der Stellenmehrung (33,24 Stellen) dient der Betreuung und Ausbildung von Kindern, da das Amt für Schulen, das Amt für Jugend und Familie, das Amt für Kommunale Jugendarbeit und das Amt für Tagesbetreuung von Kindern verstärkt werden.

 

f) Im Jahr 2018 bleiben die Ansätze für den Sachaufwand mit 213,3 Mio. € auf dem Niveau von 2017. Mehrungen und Minderungen bei den einzelnen Ausgabearten gleichen sich aus.

 

g) Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe belaufen sich in 2018 auf 59,9 Mio. €. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nehmen um 3,8 Mio. € ab. Für die Grundsicherung von Senioren und Erwerbsunfähigen werden 1,0 Mio. € und für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden werden 0,5 Mio. € mehr eingeplant. Ab 2019 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

h) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2018 72,5 Mio. € und liegt ab 2019 zwischen 49,4 und 68,3 Mio. €.

 

i) Das Volumen des Investitionsprogramms 2017 – 2021 wird gegenüber dem vorhergehenden um 27,3 Mio. € (4,6 %) auf 619,4 Mio. € angehoben. Schwerpunkte sind weiterhin das Bau-, Verkehr- und Wohnungswesen (Hochwasserschutz, Kommunales Wohnraumförderprogramm, Straßenbau und -erneuerung), der Schulbereich (z. B. Grundschule Kreuzschule) sowie öffentliche Einrichtungen (z. B. Kanalerneuerungen). Am meisten werden die Investitionen im Bereich Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeweitet, nämlich um 33,5 Mio. €.

 

j) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von insgesamt 301,2 Mio. € und durch eine Entnahme von 141,0 Mio. € (davon 28,3 Mio. € in 2018) aus der allgemeinen Rücklage. Die Soll-Verschuldung (der Stadt, ohne Regiebetrieb Arena) geht von Ende 2016 bis Ende 2021 um 43,6 Mio. € (davon in 2018 um 7,6 Mio. €) auf dann 82,7 Mio. € zurück. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2020 mit 92,2 Mio. € niedriger (- 25,1 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2016 – 2020 (117,3 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der um 9,8 Mio. € höheren Tilgung in 2017 und der Verdoppelung der Tilgungen in 2018 mit 2020 auf insgesamt 22,8 Mio. €.

 

k) Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2017 bis 2021 weiterhin jeweils fast zu einem Drittel die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Damit ist es der Stadt derzeit möglich, umfangreich in die Infrastruktur zu investieren. Die Abhängigkeit von dieser Steuerart ist allerdings sehr hoch. Sollte hier eine negative Veränderung eintreten, müssten die Prioritäten der Investitionen neu bewertet und das Investitionsprogramm umfangreich geändert werden. Bei den Fortschreibungen der Investitionsprogramme müssen die Volumina wieder reduziert werden, um auch künftig Kreditaufnahmen zu vermeiden. Von 2017 bis 2021 können Mittel der allgemeinen Rücklage in Höhe von 141,0 Mio. € zur Finanzierung eingesetzt werden. Da gleichzeitig die Schulden der Stadt um 43,6 Mio. € abgebaut werden, können Ausgaben von 97,5 Mio. € nicht aus laufenden Einnahmen gedeckt werden. Um dies in Zukunft auszugleichen, müssen die Ausgaben reduziert werden. Sofern dies ausschließlich durch eine Rückführung der Investitionen erfolgen soll, müsste das Investitionsprogramm um rund 135 Mio. € reduziert werden. Ab dem Finanzplanungsjahr 2022 wäre daher eine um jährlich 27 Mio. € niedrigere Einplanung notwendig. Da die Steuerkraft der Stadt ab 2022 wegen einer geänderten Gewichtung der Gewerbesteuer in Relation zu anderen Gemeinden steigen wird und wegen der wahrscheinlichen Steuerreform bei der Einkommensteuer wird eine noch deutlichere Reduzierung notwendig werden. In der Vergangenheit konnte die allgemeine Rücklage v. a. immer wieder aufgestockt werden, weil bei den Gewerbesteuern größere Nachholungen erfolgten. Alle bedeutenden Betriebe sind mittlerweile von den Finanzämtern zeitnah festgesetzt worden.

 

l) Bei der Finanzplanung wurde davon ausgegangen, dass ab 2020 eine deutlich geringere Gewerbesteuerumlage abzuführen ist. Von 68,5 Vervielfältigerpunkten fallen insgesamt 33,5 weg, weil nach derzeitiger Rechtslage dann der Fonds „Deutsche Einheit“ und die „Neuordnung Finanzausgleich“ auslaufen. In den nächsten Jahren werden für die Stadtentwicklung weitere Projekte notwendig werden, die bisher nicht in dieser Höhe veranschlagt sind, weil sie noch nicht konkret definiert worden sind. Daher sind von der vorhandenen allgemeinen Rücklage Teilbeträge für diese Zwecke reserviert. So soll im Frühjahr 2018 ein neuer Schulentwicklungsplan vorgestellt werden. Weitere Zukunftsprojekte sind die Entwicklung eines höherwertigen ÖPNV-Systems und der Bau eines neuen Zentralen Omnibusbahnhofes.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2017  - 2021 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2017 – 2021

 

Netto-Neuverschuldung 2017 – 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2018 - MittelfristigeFinanzplanung 2017 - 2021 - Anlagen-I-II (43 KB)