Sachverhalt:
Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof
Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof
Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 angepasst.
Mit der Entwicklung des Baugebiets am Roither Berg in Wenzenbach hat sich die Waisenhausstiftung Stadtamhof mit Kostenübernahmevertrag vom 18.09.2015 verpflichtet, die Kosten für die Erschließung des Baugebiets für ihre Parzellen zu übernehmen. Die Ausgaben für die Schlusszahlung, die mit 100.800 Euro veranschlagt werden, sind im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblich, weshalb eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist.
Im Zuge dessen werden weitere Anpassungen vorgenommen.
Für die EDV-gerechte Ausstattung von zwei Arbeitsplätzen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof wird der Haushaltsansatz um 1.150 Euro auf 2.650 Euro erhöht.
Durch die Erstattung von Verwaltungskosten aus dem Jahr 2015 erhöhen sich die Einnahmen in 2017 auf nunmehr 67.000 Euro.
Durch die Besetzung von zwei der vier im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof zum 01.05.2017 steigen die umlagefähigen Personalkosten, da diese Beschäftigten auch Aufgaben benachbarter Stiftungen wahrnehmen. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof von bisher 0 Euro auf ca. 18.500 Euro.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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