Vorlage - VO/17/13872/DB1  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für die
Waisenhausstiftung Stadtamhof für das
Haushaltsjahr 2017;
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags-
haushaltsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Anlage 1Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 für die

Waisenhausstiftung Stadtamhof

Anlage 2Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die

Waisenhausstiftung Stadtamhof

 

Anlage 3Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die

Waisenhausstiftung Stadtamhof

 

 

 

 

Mit diesem 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes an die aktuellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 angepasst.

 

Mit der Entwicklung des Baugebiets am Roither Berg in Wenzenbach hat sich die Waisenhausstiftung Stadtamhof mit Kostenübernahmevertrag vom 18.09.2015 verpflichtet, die Kosten für die Erschließung des Baugebiets für ihre Parzellen zu übernehmen. Die Ausgaben für die Schlusszahlung, die mit 100.800 Euro veranschlagt werden, sind im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblich, weshalb eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist.

 

Im Zuge dessen werden weitere Anpassungen vorgenommen.

 

Für die EDV-gerechte Ausstattung von zwei Arbeitsplätzen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof wird der Haushaltsansatz um 1.150 Euro auf 2.650 Euro erhöht.

 

Durch die Erstattung von Verwaltungskosten aus dem Jahr 2015 erhöhen sich die Einnahmen in 2017 auf nunmehr 67.000 Euro.

 

Durch die Besetzung von zwei der vier im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof zum 01.05.2017 steigen die umlagefähigen Personalkosten, da diese Beschäftigten auch Aufgaben benachbarter Stiftungen wahrnehmen. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof von bisher 0 Euro auf ca. 18.500 Euro.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

 

  1. Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof wird festgestellt.

 

 

  1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Waisenhausstiftung Stadtamhof für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen. Der beigefügte Satzungsentwurf und der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-WHS 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 Entwurf (5 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2-WHS Vorbericht 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 (2018 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3-WHS - 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 (243 KB)