Vorlage - VO/06/1416/061  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost
- Änderungeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Sachstand / Anlass

·       Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1983 in der Fassung einschließlich der Änderungen vom 17.07.2006 ist der geplante Änderungsbereich als Gewerbe- und Industriegebiet sowie als Grünfläche bzw. als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

·       Die am 16.07.2002 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossene Durchführung der Bauleitplanverfahren im Bereich der Rathenaustraße (30. FNP-Änderung und Bebauungsplan 220/I) ist nicht mehr erforderlich, dieser Bereich ist in der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes integriert. Der damalige Änderungsbeschluss ist deshalb aufzuheben.

 

2.       Beschreibung des Änderungsgebietes / Gegenwärtige FNP-Darstellungen

 

·         Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 157 ha und erstreckt sich im wesentlichen südlich der Autobahn A3 zwischen der Rathenaustraße, dem Stadtteil Harting sowie der im Flächennutzungsplan dargestellten Straßentrasse.

·         Der rechtsgültige Flächennutzungsplan von 1983 enthält für den größten Teil des Gebietes die Darstellung Gewerbe- bzw. Industriegebiet.

·         Tatsächlich wird das Gebiet bis auf die bereits vorhandenen Betriebe derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden Betriebe liegen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“.

 

3.       Ziel und Zweck der Änderung / Planungsziele / Nutzungskonzept / FNP-Änderungsentwurf

 

Die Änderung stellt eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes mit seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Ent­sorgungsplan dar. Zur Umsetzung der planerischen Zielsetzungen sind folgende Änderungen beabsichtigt:

 

·         Die Trasse der „Hafenspange“ (Verbindung Straubinger Straße – Leibnizstraße) wird aufgrund aktueller Betriebserweiterungen nach Osten verschoben und innerhalb des Industriegebietes mit beidseitigen Grünbereichen dargestellt.

·         Im Bereich an der Rathenaustraße wird eine zusätzliche Baufläche als Gewerbe- und Industriegebiet dargestellt.

·         An der südlichen Änderungsgrenze werden die bisher dargestellten Bauflächen zurückgenommen. Der vorhandene Augraben bildet hier die zukünftige Grenze der Bauflächen.

·         Für eine mögliche Verlegung des von Nord nach Süd verlaufenden Grabensystems wird der in diesem Bereich vorhandene und dargestellte Grünzug nach Westen verschoben. Dadurch wird die Darstellung einer großen zusammenhängenden Baufläche im Osten des Änderungsbereichs möglich.

·         Die zwischen Leibnizstraße und Autobahn am östlichen Rand bisher dargestellte GE-Fläche soll in eine größere Grünfläche umgewidmet werden, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit auch als Retentionsfläche oder für naturschutzfachliche Maßnahmen geeignet ist.

·         Im Bereich der bestehenden Grabensysteme sind im südlichen Änderungsbereich große Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.

·         Mit der geplanten Änderung werden Flächen für die Landwirtschaft, die sich im Eigentum der Stadt befinden, als Grünflächen umgewidmet. Im Zusammenhang mit den bestehenden Grabensystemen wird damit die Grundlage für ein ökologisches Netz und ein daraus entwickelbares Freiraumkonzept geschaffen.

 

4.       Weiteres Vorgehen

    Als nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie

    die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet im Bereich Burgweinting Ost ist das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Die im Bericht vom 07.11.2006 dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.11.2006, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.       Der Einleitungsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Rathenaustraße vom 16.07.2002 (AMBL. Nr. 31 – 58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

2 Pläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 35. Änderung des FNP (1723 KB)    
Anlage 2 2 Rechtsgültiger Flächenutzungsplan (1724 KB)