Vorlage - VO/18/13997/61  

 
 
Betreff: Machbarkeitsuntersuchung Regensburg - Nord / Verlängerung der Pilsen-Allee nach Norden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
07.03.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Stadt und Landkreis Regensburg sowie das Staatliche Bauamt Regensburg haben 2015 gemeinsam eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, welche Maßnahmen im Regensburger Norden zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind. Als Gutachter wurde Prof. Dr. Harald Kurzak aus München beauftragt. Der Untersuchungsraum umfasste den Norden des Stadtgebiets von Regensburg und reichte bis nach Wenzenbach, Regenstauf und nach Lappersdorf entlang der Autobahn A 93. Die zu untersuchenden sungsansätze wurden im Vorfeld mit den in diesem Raum ansässigen verkehrserzeugenden Unternehmen sowie mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und den betroffenen Gemeinden definiert. Betrachtet wurde ausschließlich die Straßeninfrastruktur, Aussagen zu Verbesserungen beim ÖPNV und beim Radverkehr wurden nicht getroffen. Der vorläufige Ergebnisbericht der Verkehrsuntersuchung wurden der Presse am 27. September 2016 vorgestellt.

 

Im Ergebnis des Gutachtens wurde die Verlängerung der Osttangente (Pilsen-Allee), d.h. die Anbindung der Kreisstraße R 6 an die B 16 nordöstlich Haslbach, als im Weiteren untersuchenswert und zielführend erachtet. Die drei Auftraggeber schlossen daraufhin eine Planungsvereinbarung für die gemeinsame Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung zur verbesserten Anbindung der Kreisstraße R 6 an die Bundestraße B 16 ab. Nach einem Teilnahmewettbewerb wurde das Ingenieurbüro EBB im März 2017 mit der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung beauftragt.

 

Die wichtigsten Projektziele für die Machbarkeit und Durchsetzbarkeit waren dabei:

1. Verbesserte Anbindung der Ostumgehung Regensburg (Pilsen-Allee) an die B 16

2. Sichere und leistungsfähige Verkehrsführung

3. OD Gonnersdorf vom Durchgangsverkehr entlasten (Verlagerung, Lenkungswirkung)

4. In der Böhmerwaldstraße soll sich die Verkehrsqualität nicht verschlechtern

5. Wenig zusätzliche Verkehrsbelastung auf der Pilsen-Allee

6. Vereinbarkeit mit dem geplanten Ausbau der B 16

7. Geringe Eingriffe in Natur und Landschaft

8. Geringe Eingriffe ins Privateigentum / gute Umsetzung des Grunderwerbs

 

Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung folgende Varianten erarbeitet:

- Variante 1: Bestandsnahe Lösung mit Ertüchtigung der R 6 in der Ortsdurchfahrt Wutzlhofen, die R 6 wird unmittelbar nördlich des Ortsendes von Wutzlhofen nach Westen geschwenkt und erreicht die B 16 unmittelbar nördlich der Querung der B 16 über die Bahntrasse.

- Variante 2: Die R 6 schwenkt vom Bestand etwas weiter nördlich nach Westen ab und knüpft an die B 16 bei der Hölzlhofstraße an.

- Variante 3: Die R 6 umgeht Wutzlhofen auf der Ostseite. Dazu schwenkt die R 6 bereitsdlich von Wutzlhofen nach Osten ab und führt in enger Linienführung um die bestehende Bebauung. Auch diese Variante trifft dann bei der Hölzlhofstraße auf die B 16.

- Variante 4: Die R 6 liegt noch weiter östlich als die Variante 3, so dass das künftige Gewerbegebiet Thanhof kaum durchschnitten, sondern weitgehend östlich umfahren wird. Auch diese Variante knüpft an die B 16 bei der Hölzlhofstraße an.

- Variante 5: Die R 6 liegt noch weiter östlich, um den Ortsteil Thanhof nicht abzutrennen. Sie durchquert das Wäldchen östlich von Thanhof und trifft dann auch bei der Hölzlhofstraße auf die B 16.

 

Bei allen Varianten wäre die Errichtung einer neuen Anschlussstelle an die B 16 notwendig, was im Zusammenhang mit dem dreistreifigen Ausbau der B 16 erfolgen soll. Dabei ist zwischen der neuen Anschlussstelle und der bestehenden Anschlussstelle bei Gonnersdorf die Errichtung eines durchgehenden Verflechtungsstreifens sinnvoll. Eine Verlängerung der neuen Anbindung an die B 16 weiter Richtung Norden (zur B 15 hin südlich Regenstauf) ist  nicht Untersuchungsgegenstand, die Option hierfür soll jedoch bei jeder Variante erhalten bleiben.

 

Die ökologische Kartierung des Planungsraumes ist abgeschlossen. Am wertvollsten ist das Wäldchen östlich von Thanhof. Ausschlussgründe wurden nicht erkannt.

 

Anhand der gemeinsam definierten Projektziele und weiterer Kriterien, wie z.B. Umweltbelange, Lärmschutz, Kosten, werden die Varianten einer Bewertung unterzogen. Am 30.01.2018 wurde die Presse über die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung, die dabei betrachteten Varianten und das weitere Vorgehen informiert. r den Bau einer neuen Anschlussstelle an die B 16 ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erforderlich. Bereits Anfang Februar hat das Staatliche Bauamt Regensburg die hierfür erforderlichen Unterlagen auf dem Dienstweg eingereicht. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann der Landkreis die weiteren Planungsschritte einleiten, außerdem sind innerhalb von Stadt und Landkreis die jeweiligen Beschlüsse zu erwirken.

Unabhängig von der Machbarkeitsuntersuchung wird das Staatliche Bauamt im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 16 Möglichkeiten der Verbesserung der Anschlussstelle Haslbach untersuchen.

Aus städtischer Sicht sind folgende Punkte weiter zu berücksichtigen bzw. sollen im Folgenden in den Planungsprozess Eingang finden:

 

- interkommunales Gewerbegebiet

Bei einzelnen Varianten (3 und 4) würde jedoch mit guter Erschließungsfunktion ein geplantes interkommunales Gewerbegebiet durchschnitten. Flächen befinden sich zum Teil im Eigentum der Stadt Regensburg, unabhängig davon ist auf die Verwertbarkeit der Grundstücke zu achten.

- Knotenpunktsformen

Aufgrund der bestehenden signalisierten höhengleichen Einmündungen im weiteren Verlauf der Pilsen-Allee und im Sinne einer einheitlichen Systematik sollte unabhängig von der weiter zu verfolgenden Variante kein Kreisverkehr zur Anbindung der Weiterführung der Straße zum Einsatz kommen, sondern eine mit Lichtsignalanlagen ausgestattete Kreuzung. Damit könnten im Bedarfsfall auch Optimierungsmaßnahmen ergriffen werden.

- ÖPNV / Radverkehr

Sowohl die Verkehrsuntersuchung als auch der jetzige Stand der Machbarkeitsuntersuchung betrachten ausschließlich die verkehrlichen Wirkungen und Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr. In den weiteren Planungsschritten ist das Augenmerk auch auf den ÖPNV und den Radverkehr zu richten, um auch hier Verbesserungen erzielen zu können.

Nach heutigem Stand sollten aus Sicht der Stadt Regensburg die Varianten 3 oder 4 weiter verfolgt werden. Bei der weiteren Bearbeitung ist eine Reduzierung der Gebietsdurchschneidung anzustreben.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 


Anlagen:

 

1 Variantenübersicht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zum Beschluss_Variantenübersicht_06022018 (992 KB)