Vorlage - VO/18/14018/16  

 
 
Betreff: Bericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
2. Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
22.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

1.Berichterstattung und Berichtszeitraum

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.11.2017 die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungs­richtlinie) fortgeschrieben und dabei u. a. erstmals festgelegt, dass der/die Antikorruptionsbeauftragte dem Stadtrat einmal jährlich berichtet (Drucksache Nr. VO/17/13786/16). In der Vergangenheit gab es einen Bericht des/der Antikorruptionsbeauftragten zum Ablauf der Amtszeit des Stadtrates (so geschehen am 29.04.2014, Drucksache Nr. VO/14/09851/SK 7).

 

Der vorliegende Bericht erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017. Es ist beabsichtigt, auch künftig jeweils im ersten Quartal des Folgejahres über das Vorjahr zu berichten, da durch diesen Berichtszeitpunkt auch der zeitliche Zusammenhang zum Ablauf der Amtszeit des Stadtrates gewahrt bleibt. Der Bericht im Jahr 2020 wird deshalb neben dem Jahresbericht 2019 auch eine Gesamtschau enthalten.

 

Zum Antikorruptionsbeauftragten ist seit 01.05.2015 der Leiter des Amtes für Organisation und Personalentwicklung, Herr Verwaltungsdirektor Thomas Fischer bestellt (Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2015, Drucksache Nr. VO/15/10888/16). Die Bestellung endet mit Ablauf der Amtszeit des Stadtrates, also mit Ablauf des 30.04.2020. Danach führt der Antikorruptionsbeauftragte die Aufgabe bis zur Neubestellung oder Bestellung eines neuen / einer neuen Antikorruptionsbeauftragten durch den neu konstituierten Stadtrat weiter.

 

 

2.Informationen zur globalen Korruptionslage

 

2.1Korruptionswahrnehmungsindex

 

Transparency International veröffentlicht jährlich den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI). Dieser Index misst die in Wirtschaft, Politik und Verwaltung wahrgenommene Korruption auf der Grundlage verschiedener Expertenbefragungen. Für den CPI 2016 wurden 176 Länder untersucht. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) erreicht die Bundesrepublik Deutschland wie bereits im Jahr 2015 mit 81 Punkten neben Luxemburg und Großbritannien den zehnten Platz. Auf Platz 1 liegt Dänemark mit 90 Punkten.

 

Unter den Staaten der Europäischen Union liegt die Bundesrepublik Deutschland hinter Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und den Niederlanden auf dem nften Platz, punktgleich mit Luxemburg und Großbritannien.

 

2.2Bundeslagebild Korruption

 

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht regelmäßig das Bundeslagebild Korruption. Es enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zu Lage und Entwicklung im Bereich der Korruption.

 

Im Jahr 2016 wurden bundesweit insgesamt 6.502 Korruptionsstraftaten polizeilich registriert, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 25% bedeutet.

 

Im Wesentlichen werden folgende Straftaten als Korruptionsstraftaten betrachtet:

§ 108 b StGB hlerbestechung

§ 108 e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern

§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

§ 299 a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

§ 299 b StGB Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 331 StGB Vorteilsannahme

§ 332 StGB Bestechlichkeit

§ 333 StGB Vorteilsgewährung

§ 334 StGB Bestechung

§ 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

 

Ermittelt wurde insgesamt gegen 2.545 Tatverdächtigte, davon gegen 1.399 als sog. „Geber“, d. h. Vorteilsgewährende bzw. Bestechende, und gegen 1.146 als sog. „Nehmer“, d. h. Vorteilsnehmer bzw. Bestochene. 66% der Nehmer waren Amtsträger i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, also Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen oder sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass bestimmte Korruptionsdelikte namentlich die §§ 331, 332 und 335 StGB als Sonderdelikte tatbestandsmäßig ausschließlich auf Amtsträger beschränkt sind.

 

Bevorzugter Zielbereich von Gebern ist mit 49% der Fälle die allgemeine öffentliche Verwaltung. Im Fünfjahresvergleich ist dies der geringste Wert, gegenüber 2015 sogar ein deutlicher Rückgang (2012: 56% - 2013: 60% - 2014: 63% und 2015: 71%).

 

Die Erlangung von behördlichen Genehmigungen ist mit 37,9% der Fälle die häufigste Art der Vorteile auf Geberseite. Danach folgen die Erlangung von Aufträgen mit 33,0% und die sonstiger Wettbewerbsvorteile mit 8,8%.

 

Auf Nehmerseite ist Bargeld mit 35,3% die häufigste Art der Vorteile. Es folgen Sachzuwendungen mit 31,9%, Bewirtung/Feiern mit 15,0% und die Teilnahme an Veranstaltungen mit 7,6%. Bemerkenswert ist hier der Vergleich mit den Werten des Jahres 2015: Bargeldzuwendungen machten hier 77,4% der Fälle aus, Sachzuwendungen 9,9%, Bewirtung/Feiern 4,9% und die Teilnahme an Veranstaltungen 1,3%.

 

In der Mehrzahl der Fälle (55,9%) ergaben sich Anhaltspunkte für Korruptionsstraftaten im Zusammenhang mit anderweitig geführten Ermittlungsverfahren. Hinweise waren in 22,5% der Fälle der Verfahrensursprung (Hinweisgeber 13,8% und anonyme Hinweise 8,7%).

 

 

3.tigkeitsbericht

 

3.1Die besondere Situation des Jahres 2017

 

Im Zuge der bereits seit Juni 2016 bekannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen auffälliger Spenden wurden am 18.01.2017 Oberbürgermeister Wolbergs, ein Unternehmer aus der Wohnungsbaubranche und ein ehemaliger Angestellter des Unternehmens in Untersuchungshaft genommen. Laut Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Regensburg wird dem Oberbürgermeister Bestechlichkeit und Vorteilsannahme, den weiteren Personen Bestechung und Vorteilsgewährung bzw. Beihilfe hierzu vorgeworfen. Er ist durch Entscheidung der Landesanwaltschaft Regensburg seit 27.01.2017 vorläufig des Dienstes enthoben, seine Untersuchungshaft dauerte bis 28.02.2017 an. Am 27.07.2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Oberbürgermeister, den Unternehmer aus der Wohnungsbaubranche und dessen ehemaligen Angestellten sowie gegen den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion.

 

Ermittelt wird außerdem gegen Oberbürgermeister a. D. Schaidinger und gegen weitere verwaltungsexterne Personen.

 

Der Antikorruptionsbeauftragte ist keine verwaltungsinterne Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörde. Er hat Hinweise auf Korruptionsverdacht entgegenzunehmen und auf Plausibilität zu prüfen. Gleiches gilt für den Ombudsmann. Weder beim Antikorruptionsbeauftragten direkt, noch über den Ombudsmann zugegangen lagen oder liegen Hinweise vor, die in Zusammenhang mit den Sachverhalten stehen, die nach Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Gegenstand der Anklage bzw. von Ermittlungen in der sog. „Spendenaffäre“ sind.

 

Gleichwohl stand der Aufgabenbereich Korruptionsprävention aufgrund der außergewöhnlichen Umstände im besonderen Interesse des Stadtrates, was sich im Folgenden widerspiegelt:

-Am 23.02.2017 wurde dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung ausführlich über Präventions- und Kontrollmechanismen in der Stadtverwaltung berichtet (Drucksache Nr. VO/17/12890/16). Aufgrund eines einstimmig beschlossenen Ergänzungsantrags wurde in der Folge von der Verwaltung ein erster Kontakt mit Transparency International Deutschland e. V. aufgenommen.

-Am 26.04.2017 wurde dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Reaktion von Transparency International Deutschland e. V. berichtet. Außerdem wurden u. a. ausführliche Informationen zur korporativen Mitgliedschaft bei Transparency aufbereitet (Drucksache Nr. VO/17/13081/16). Die Vorlage verzichtete bewusst auf einen Entscheidungsvorschlag und stellte die Entscheidungsfindung für oder gegen eine Mitgliedschaft ausschließlich der Willensbildung des Stadtrates anheim. Der Stadtrat sprach sich einstimmig dafür aus, eine Mitgliedschaft bei Transparency International anzustreben und beauftragte die Verwaltung, die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft abzuklären. Außerdem fasste er den Beschluss, das weitere Vorgehen im Ältestenrat zu besprechen.

-Am 23.05., am 27.07., am 18.10.2017 und am 31.01.2018 wurde hierzu in den Sitzungen des Ältestenrates berichtet.

-Am 28.11.2017 wurde dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung die Fortschreibung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg vorgelegt (Drucksache Nr. VO/17/13788/16).

 

3.2Arbeitsgruppe Antikorruption

 

Die Arbeitsgruppe Antikorruption unter dem Vorsitz des Personal- und Verwaltungsreferenten wird nach Nr. 3.3 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinien mindestens einmal jährlich einberufen.

 

Bei der Sitzung am 04.04.2017 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

-Bericht des Ombudsmanns und des Antikorruptionsbeauftragten

-Sachstandsbericht zur Schwachstellenanalyse beim Recyclinghof

-Vorfälle im Krematorium

-Zusammenarbeit mit Transparency International

 

Bei einer weiteren Sitzung am 22.05.2017 wurde im Wesentlichen die Stärkung der Position des Ombudsmanns erörtert. Um Interessenskonflikte von vorneherein auszuschließen erfolgte diese Sitzung ohne Teilnahme des Ombudsmanns. Die Arbeitsgruppe sprach sich dafür aus, es künftig in das Ermessen des Ombudsmanns zu stellen, ob er selbst die Ermittlungsbehörden einschaltet oder die erhaltenen Hinweise zur weiteren Verwendung an die Stadt weitergibt. In Fällen, in denen der Ombudsmann sich entscheidet, die Ermittlungsbehörden einzuschalten, soll er verpflichtet sein, zumindest zeitgleich den Oberbürgermeister hierüber zu informieren. Diese Informationspflicht soll nicht bestehen, sofern sich die Hinweise, die den Ombudsmann zur Einschaltung der Ermittlungsbehörden bewegen, auf den Oberbürgermeister selbst beziehen (s. auch Abschnitt 3.7).

 

Außerdem empfahl die Arbeitsgruppe, die Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen zum System der Korruptionsprävention weiter auszubauen sowie Korruptionsprävention als Modul in künftige Personalentwicklungsmaßnahmen zur Qualifizierung von Führungskräften oder Führungskräftenachwuchs zu integrieren.

 

3.3Hinweislage

 

Beim Antikorruptionsbeauftragten sind im Jahr 2017 drei Hinweise von Personen eingegangen. Einer der Hinweise bezog sich auf eine städtische Tochtergesellschaft und wurde an die dort zuständigen Stellen weitergeben. Keiner der Hinweise war einer Plausibilitätsüberprüfung zugänglich. Weiterführende Überprüfungen oder Maßnahmen waren deshalb weder veranlasst noch wären sie möglich gewesen. Die Hinweisgeber/innen wurden entsprechend informiert.

 

Über den Ombudsmann sind im Jahr 2017 beim Antikorruptionsbeauftragten Hinweise von fünf Personen eingegangen:

-Einer dieser Vorgänge hatte ausschließlich arbeitsrechtliche Bezüge und wurde deshalb vom Personal- und Verwaltungsreferat bzw. vom Personalamt weiter bearbeitet.

-Die übrigen vier Vorgänge enthielten unterschiedliche Hinweise zum Verhalten von Beschäftigten des städtischen Krematoriums. Dabei standen in erster Linie Verdachtsmomente von Regelverstößen zu Lasten der Stadt Regensburg im Raum. Der Ombudsmann empfahl in allen Fällen vorrangig die direkte Einschaltung der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg, um nicht durch interne arbeits- oder dienstrechtliche Vorermittlungen etwaige Beweismöglichkeiten und weitergehende Ermittlungsansätze zu vereiteln. Die erhaltenen Hinweise wurden deshalb unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Bezüglich eines dieser Hinweise hat die Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten gegeben seien.

 

3.4Sensibilisierung der Beschäftigten

 

Eine wesentliche Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten ist es, Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen zu initiieren. Neben einem umfassenden Schulungsangebot zur Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, das Ombudsmann und Antikorruptionsbeauftragter gemeinsam durchführen, wurde das Thema Korruptionsprävention integriert in zahlreiche andere Schulungsangebote vom Antikorruptionsbeauftragten vermittelt.

 

Im Einzelnen fanden im Jahr 2017 folgende Veranstaltungen statt, durch die insgesamt 319 Beschäftigte erreicht wurden:

 

Bezeichnung

Termin

Teilnehmer

Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie der Stadt Regensburg

10.10.2017

15

Außerdem enthielten die folgenden Seminare

Module zur Korruptionsprävention:

Einführungsseminar für neue Mitarbeiter/innen

17.01.2017

07.02.2017

05.07.2017

20.12.2017

44

40

41

46

Einführungsseminar für Auszubildende und Anwärter/innen

01.09.2017

75

Information zu zentralen Dienstanweisungen für Vorzimmerkräfte Teamassistenten/-assistentinnen

28.06.2017

25

Verwaltungspraxis für Nachwuchskräfte

12.09.2017

30.11.2017

15

18

Gesamtzahl Teilnehmer/innen

319

 

Die bereits im Jahr 2016 begonnene Überarbeitung des hierbei verwendeten zielgruppenorientieren Schulungsmaterials konnte 2017 abgeschlossen werden. Im Lauf des Jahres 2018 wird es deshalb möglich sein, auch den Führungskräften als dezentral wirkenden Multiplikatoren der Korruptionsprävention Hilfsmittel (z. B. Standardpräsentationen) an die Hand zu geben. Korruptionsprävention wird ein Themenblock bei der Führungskräftetagung im April 2018 sein.

 

Außerdem wurde geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, die Sensibilisierung für Korruptionsprävention durch Instrumente des E-Learning zu unterstützen. Hierzu fand neben einer Marktsondierung ein bilateraler Erfahrungsaustausch am 08.08.2017 mit der für Korruptionsprävention zuständigen Organisationseinheit des Bayerischen Landesamtes für Steuern in München statt, wo ein derartiges Verfahren bereits im praktischen Einsatz ist. Ein entsprechender Projektantrag zur Behandlung in der nächsten Arbeitsgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (Frühjahr 2018), die das IuK-Arbeitsprogramm für das Jahr 2019 plant, liegt bereits vor.

 

3.5Durchgeführte Schwachstellenanalyse

 

Von der Arbeitsgruppe Antikorruption war empfohlen worden, im Bereich des städtischen Recyclinghofes mit externer Unterstützung des Instituts für Korruptionsprävention der Hochschule Hof eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Sie fand vor Ort am 11.05.2017 statt. Gegenstand der Betrachtung waren die zentralen Arbeitsprozesse „Anlieferung von Recyclingmüll“ und „Flohmarktverkauf“. Die Schwachstellenanalyse kam zu der Erkenntnis, dass insbesondere im Bereich der situativen Korruption nur ein sehr geringes Risikopotential existiert. Es bestehen sachgerechte und wirksame Präventionsmechanismen.

 

3.6Fortschreibung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie

 

Die wesentliche Änderung im Rahmen der Fortschreibung der Richtlinie war die bereits unter Abschnitt 3.2 dargestellte Stärkung der Stellung des Ombudsmanns.

 

Die Richtlinie wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Einstellung ausgehändigt und künftig außerdem einmal jährlich gegen Unterschrift zur Kenntnis gegeben.

 

Die entsprechende Änderung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie wurde dem Stadtrat am 28.11.2017 vorgelegt (Drucksache Nr. VO/17/13788/16). Die Beschlussfassung erfolgte nach ausführlicher Erörterung einstimmig.

 

3.7Angestrebte Mitgliedschaft bei Transparency International

 

Auf Grundlage der Stadtratsbeschlüsse vom 23.02. und 26.04.2017 wurde die deutsche Geschäftsstelle von Transparency International am 22.05.2017 durch Schreiben der Bürgermeisterin förmlich darüber informiert, dass die Stadt Regensburg die korporative Mitgliedschaft anstrebt.

 

Transparency International ist kein kommerzielles Unternehmen, das mit der Überprüfung von Sachverhalten und der Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen beauftragt werden kann. Seinem Satzungszweck nach bekämpft der Verein mit seinen weltweit agierenden Schwesterorganisationen die Korruption auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Innerhalb von Transparency International ist die Mitgliedschaft von Kommunen als Teil der staatlichen Ordnung nicht unumstritten. Transparency International Deutschland e. V. im Folgenden als Transparency Deutschland bezeichnet sst sie als korporative Mitglieder grundsätzlich zu.

 

Am 04.09.2017 fand in Regensburg ein Gespräch mit drei Vertretern/Vertreterinnen von Transparency Deutschland, darunter ein Vorstandsmitglied, zur Klärung der Voraussetzungen für eine Aufnahme statt. Gesprächsteilnehmer/innen seitens der Stadt waren die Bürgermeisterin, der Personal- und Verwaltungsreferent und der Antikorruptionsbeauftragte. Im Vorfeld des Gesprächs wurde Transparency Deutschland Einblick in die bestehenden Strukturen und Regelungen zur Korruptionsprävention gegeben.

 

Am 18.10.2017 nahm das Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland an der Sitzung des Ältestenrates teil. Dabei wurden Erwartungen und Fragen in Bezug auf eine korporative Mitgliedschaft ausführlich erörtert.

 

Das weitere Vorgehen wurde am 31.01.2018 im Ältestenrat beraten.

 

3.8Kooperation mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof

 

Im Vorfeld der Sitzung des Ältestenrates am 24.05.2017 wurden Recherchen angestellt, inwieweit im Hochschulbereich Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Korruptionsprävention gefunden werden kann. Als geeigneter Kooperationspartner wurde dabei das Institut für Korruptionsprävention an der Hochschule Hof identifiziert. Die Hochschule beschäftigte sich zuletzt als wissenschaftlicher Partner im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes „RIKO -  Risikomanagement der Korruption“ mit Fragen der kommunalen Korruptionsprävention. Der Ältestenrat sprach sich für eine Kontaktaufnahme aus.

 

Am 31.07.2017 erörterten der Personal- und Verwaltungsreferent und der Antikorruptionsbeauftragte mit dem Leiter und weiteren Vertretern des Instituts Möglichkeiten einer Kooperation. Um dabei den für weitere strategische Ableitungen notwendigen Kontext zwischen Korruptionsprävention und organisationaler Integrität herstellen zu können, wurde es als zielführend betrachtet, Maßnahmen auf zwei Handlungsebenen zu bündeln, nämlich:

-Durchführung einer Risikoanalyse in Form einer standardisierten Befragung in der gesamten Stadtverwaltung (Schritt 1)

-Durchführung einer Schwachstellenanalyse bezogen auf konkrete Geschäftsprozesse in Form moderierter Workshops (Stufe 2)

 

Dem Ältestenrat wurde hierüber bei der Sitzung am 19.10.2017 berichtet.

 

Die Risikoanalyse ist eine anonyme Befragung aller Beschäftigten der Stadtverwaltung. Dabei werden anhand von stellenbezogenen, situationsbezogenen und organisatorischen Indikatoren Risiken erfasst und dargestellt. Es entsteht ein sog. Gefährdungsatlas. Außerdem lässt die Befragung Rückschlüsse auf den Grad der Sensibilisierung zu. Sie findet mit vollstandardisierten Fragebögen am PC statt, Beschäftigte ohne dienstlichen E-Mail-Account haben die Möglichkeit, gedruckte Fragebögen auszufüllen, die nacherfasst werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und anonym. Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich durch das Institut für Korruptionsprävention. Rückschlüsse auf einzelnen Personen werden nicht gezogen. Die Daten werden gelöscht, sobald die Datenanalyse abgeschlossen ist.

 

Die hierzu notwendigen umfangreichen Vorbereitungsarbeiten erfolgten im vierten Quartal 2017. Die Befragung startete am 15.01.2018.

 

Die Schwachstellenanalyse bezogen auf konkrete Geschäftsprozesse wird aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse im Lauf des Jahres 2018 umgesetzt.

 

3.9Sondierung weiterer Handlungsoptionen

 

Die sich um die in Abschnitt 3.1 dargestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rankenden Ereignisse werfen nicht nur in der politischen Diskussion Fragen nach der Wirksamkeit des Präventionssystems auf. Sie zu beantworten, ist nicht die Aufgabe von Ermittlungsbehörden oder Gerichten. Gleichwohl werden seriöse Antworten erst möglich sein, wenn die Tatsachen belastbar vorliegen, die Grundlage der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sind. Deshalb kommt deren Fortgang und den Erkenntnissen, die daraus gezogen werden können, elementare Bedeutung für das weitere Vorgehen zu. Die Stadt ist weder Herrin dieser Verfahren, noch ist sie daran beteiligt.

 

Die Fortschreibung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (s. Abschnitt 3.6), die angestrebte Mitgliedschaft bei Transparency International (s. Abschnitt 3.7) und die begonnene Kooperation mit dem Institut für Korruptionsprävention der Hochschule Hof (s. Abschnitt Nr. 3.8) sind Maßnahmen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt zielgerichtet umgesetzt werden konnten.

 

Darüber hinaus wurde mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und einer namhaften Compliance-Kanzlei sondiert, ob derzeit weitere Handlungsoptionen bestünden und welche dies ggf. sein könnten.

 

Der BKPV führt nicht nur überörtliche Rechnungsprüfungs- und Kassenprüfungen sowie Abschlussprüfungen durch. Er berät seine Mitglieder auch und nimmt auf Antrag besondere Prüfungen vor. Eine Anfrage dort erbrachte, dass sich der BKPV nicht mit Vorgängen befasst, die Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlung sind. Auch gehört die Bekämpfung von Korruption schon wegen der fehlenden Befugnisse, Geschäfte, Kommunikation und Geldflüsse umfassend zu untersuchen, nicht zu den Hauptaufgaben der öffentlichen Finanzkontrolle. Der BKPV sieht seine Rolle insbesondere darin, durch stichprobenweise Prüfungen von einzelnen Fällen und Prozessen die Einhaltung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften zu untersuchen und Gefährdungspotentiale aufzudecken, um daraus Schlussfolgerungen für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu ermöglichen. Im Rahmen der derzeit stattfindenden überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2016 wird der BKPV deshalb auch einzelne Grundstücksgeschäfte prüfen.

 

Das Auftaktgespräch zur überörtlichen Prüfung fand am 11.09.2017 bei der Bürgermeisterin statt.

 

Compliance-Kanzleien sind grundsätzlich in der Lage, auf dem Gebiet forensischer Untersuchungen methodisch wie Ermittlungsbehörden zu arbeiten. Sie haben jedoch keine besonderen Ermittlungsbefugnisse, d. h. sie dürfen im Falle einer Beauftragung nur das tun, wozu auch der Auftraggeber selbst befugt wäre. Bei einem Informationsgespräch, das am 03.08.2017 stattgefunden hat seitens der Stadt haben die Bürgermeisterin, der Personal- und Verwaltungsreferent sowie der Antikorruptionsbeauftragte teilgenommen wurde deutlich, dass eine Compliance-Kanzlei keine Ermittlungen anstellen würde, wenn bereits die Staatsanwaltschaft tätig ist. Typischerweise werden solche Ermittlungen beauftragt, wenn konkrete Verdachtsmomente auftreten. Sie führen nicht selten zur späteren Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Im Nachgang, d. h. wenn umfassend Akteneinsicht genommen werden kann, kann die Zusammenarbeit mit einer Compliance-Kanzlei unter Umständen sinnvoll sein, um geeignete Präventionsmaßnahmen für die Zukunft abzuleiten.

 

Ob es darüber hinaus notwendig ist, mit externer Unterstützung ein umfassendes Compliance-Management-System zu konzipieren und zu implementieren, wird sich fundiert im Licht der Ergebnisse beurteilen lassen, die aus der Risikoanalyse, der Schwachstellenanalyse und der überörtlichen Prüfung gewonnen werden können.

 

3.10Sonstiges

 

Im Rahmen der internen Öffentlichkeitsarbeit wurde in der Hauszeitschrift Intern der Stadtverwaltung u .a. über die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten und des Ombudsmanns berichtet. Im Jahr 2018 ist es beabsichtigt, über die Zeitungsbeilage „Bei uns“ zu informieren.

 

Das Informationsangebot auf der städtischen Homepage wurde laufend und situationsgerecht aktualisiert.

 

Den Antikorruptionsbeauftragten erreichten zahlreiche Einzelanfragen aus dem Kreis der Beschäftigten, bei denen es zumeist um Unsicherheiten im Umgang mit der Annahme von Belohnungen oder Geschenken ging. Die durch den Hinweis auf die bestehenden Regelungen in aller Regel leicht zu klärenden Anfragen zeugen von hoher Sensiblisierung für die Thematik. In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass mit der im Dezember 2017 erfolgten Einstellung der bisher genehmigten Praxis für das Entbieten von Weihnachts- und Neujahrswünschen durch Beschäftigte der Müllabfuhr eine Vereinheitlichung bezüglich des Verbots der Annahme von Bargeld eingetreten ist.

 

 

4.Rechnungsprüfung

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zeitraum von Mai bis September 2017 eine Prüfung der Antikorruptionsmaßnahmen der Stadtverwaltung ab 2016 durchgeführt. Konkret untersuchte das Rechnungsprüfungsamt dabei die vorhandenen Instrumentarien zur Korruptionsprävention und ihren Vollzug. Der Bericht folgte einem möglichst breiten Untersuchungsansatz und bezog sich deshalb nicht nur auf den Tätigkeitsbereich des Antikorruptionsbeauftragten, sondern erstreckte sich auch auf einschlägige Aufgabenbereiche anderer Dienststellen wie z. B. des Vergabeamtes, des Personalamtes oder des Liegenschaftsamtes.

 

Zusammenfassend stellt der Bericht folgendes fest: „Mit den KorrR [Korruptionsbekämpfungsrichtlinien] und den weiteren Instrumentarien verfügt die Stadt über sehr gute und wichtige Instrumente zur Korruptionsbekämpfung.“ Und: „Das Antikorruptionssystem wird kaum jemals perfekt sein.“

 

Zahlreiche Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes überlagerten sich zeitlich mit bereits geplanten oder in Realisierung stehenden Maßnahmen, so z. B. die Einführung eines jährlichen Berichtswesens oder die Vornahme einer flächendeckenden Risikoanalyse. Andere Aspekte zielen auf langfristig wirkende Kulturänderungen ab. Der Bericht schließt mit der Feststellung: „Wir erachten die Institutionen Antikorruptionsstelle, Ombudswesen und Arbeitsgruppe für richtig und wichtig. Die von der Verwaltung im Übrigen geplanten Maßnahmen halten wir für sinnvoll.“

 

Der Bericht wurde am 29.11.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss als Teilprüfung im Rahmen der Rechnungsprüfung (Art. 103, Art. 106 GO) behandelt (Drucksache Nr. VO/17/13690/12).

 

 

5.Fazit und Ausblick

 

Die fortlaufende Sensibilisierung der Beschäftigten durch Vorträge und Schulungsmaßnahmen, regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit und vor allem die Umsetzung der Erkenntnisse aus der begonnenen Risikoanalyse in konkrete Schwachstellenanalysen auf der Ebene einzelner Geschäftsprozesse sind Maßnahmen, die sich im Jahr 2018 fortsetzen werden.

 

Schutzgut der Korruptionsprävention ist die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Die öffentliche Verwaltung handelt unparteiisch und uneigennützig. Es darf deshalb nicht auch nur im Geringsten der Anschein entstehen, sie wäre käuflich. Im Gegensatz dazu gehören - vollkommen legal - Trinkgelder, Sonderrabatte, VIP-Upgrades, Incentives, Corporate Benefits, Boni und dergleichen mehr zur Lebenswirklichkeit außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Wirksame Korruptionsprävention richtet sich deshalb nicht nur an kriminell motiviertem Handeln aus, sondern nimmt - auch und gerade - die vielfältigen Widersprüche und Ambiguitäten in den Blick, die Tag für Tag aus dem Spannungverhältnis zwischen Legalität und Legitimität erwachsen können. Die dem Soziologen und Nationalökonomen Max Weber (1864 -1920) zugeschriebene Metapher, Politik sei „ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“sst sich auch auf die Arbeit im Bereich Korruptionsprävention übertragen. Sensibilisierung im Denken, Achtsamkeit in der Wahrnehmung und Vorbildlichkeit im Handeln sind Postulate an die Verhaltenskultur, die sich nicht von selbst erfüllen. Sie müssen auf allen Ebenen gelebt und vorgelebt werden.

 

Integrität ist eine Frage der Moral, nicht des Moralisierens. Deshalb versteht sich Korruptionsprävention bei der Stadt Regensburg in erster Linie als konstruktiver Handlungsansatz, der latenten Generalverdacht vermeidet. Gelebte Vertrauenskultur ist wesentlich für ein Klima der Redlichkeit, in dem es für jede und jeden selbstverständlich ist, sich regelkonform zu verhalten, Unsicherheiten offen zu benennen und wahrgenommenes Fehlverhalten couragiert zu thematisieren.

 

Zusammenfassend betrachtet waren die Aufgaben, die sich im Jahr 2017 gestellt haben, nicht nur inhaltlich herausfordernd. Sie haben inzwischen quantitativ ein Ausmaß erreicht, das bei weitem den für die Aufgabenwahrnehmung als Antikorruptionsbeauftragte/r dauerhaft verfügbaren Zeitanteil - 5% bei der Stelle der Amtsleitung des Amtes für Organisation und Personalentwicklung übersteigt. Trotz Prioritätensetzung, Arbeitsverdichtung und Mehrarbeit wird es deshalb bei anhaltend hohem oder gar zunehmendem Arbeitsanfall auch unter Anlegung eines strengen aufgabenkritischen Maßstabs nicht vermeidbar sein, den Aufgabenbereich Korruptionsprävention personell zu verstärken.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Regensburg für das Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.