Vorlage - VO/18/14057/65  

 
 
Betreff: Kanalsanierung im Wasserschutzgebiet Sallern - II. BA: gesamtes Gebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
20.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Mischwasserkanäle im Bereich des Kanalsanierungsgebietes „Wasserschutzgebiet Sallern“ wurden gemäß den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Sallern vom 22.01.1996 inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Weiterhin wurde die Dichtheit der Mischwasserkanäle überprüft.

 

Die Auswertung der Kanalinspektion ergab folgende Ergebnisse:

In den Mischwasserkanälen, Anschlusskanälen und Straßenentwässerungsanschlüssen wurden teilweise bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen und Muffenverschiebungen festgestellt.

Die geforderte Dichtheit konnte teilweise weder für die Anschlusskanäle noch für die Straßenentwässerungsleitungen nachgewiesen werden. Da diese Leitungen innerhalb des Wasserschutzgebietes Sallern liegen, ist eine Sanierung dringend erforderlich, die aufgrund des vorhandenen Zustands überwiegend durch grabenlose Verfahren möglich ist.

Teileinrichtungen des Kanalnetzes werden durch punktuelle Grabungen erneuert, teilweise werden zusätzliche Schächte eingebaut.

 

Ergänzend zum Bauabschnitt I (Kanalerneuerung in der Chamer Straße im Bereich zwischen Amberger Straße und Lamer Str.) werden mit diesem Bauabschnitt II die baulichen Sanierungen für das Gesamtgebiet vorläufig abgeschlossen und die Bedingungen für weitere regelmäßige Inspektionen und Dichtheitsprüfungen verbessert.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Teilgebiet Gallingkofen

In diesem Teilgebiet werden in bestehende Mischwasserkanäle Einsteigschächte eingebaut, um gemäß den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Sallern vom 22.01.1996 die 5-jährliche Überprüfung der Dichtheit kostengünstiger und effizienter durchführen zu können. Weiterhin werden Schäden an Mischwasserkanälen, Anschlussleitungen und Straßenentwässerungsanschlüssen durch unterirdische Verfahren saniert. In geringem Umfang werden diese Sanierungen in offener Bauweise durchgeführt. Im Bereich der Amberger Straße ist die Erneuerung eines Mischwasserkanales, einer Anschlussleitung und von zwei Straßenentwässerungsanschlüssen aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mittels unterirdischem Rohrvortrieb vorgesehen.

 

Teilgebiet Ödenthal

Im Teilgebiet Ödenthal wird ein Schacht in einen bestehenden Mischwasserkanal eingebaut, um gemäß den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Sallern vom 22.01.1996 die 5-jährliche Überprüfung der Dichtheit kostengünstiger und effizienter durchführen zu können. Weiterhin werden Schäden an Mischwasserkanälen, Anschlussleitungen und Straßenentwässerungsanschlüssen durch unterirdische Verfahren saniert. In geringem Umfang werden diese Sanierungen in offener Bauweise durchgeführt.

 

Teilgebiet Holzäckerstraße

Im Teilgebiet Holzäckerstraße wird ein Straßenentwässerungsanschluss durch unterirdische Verfahren saniert.

 

Ausführungszeit:

Die Maßnahme soll in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt werden.

 

Umfang:

Im Wasserschutzgebiet Sallern – II. BA: gesamtes Gebiet ist folgender Sanierungsumfang vorgesehen:

 

ca. 130 m Sanierung von Mischwasserkanälen mittels Liner

ca. 5 Stück Neubau Einsteigschächte

ca. 12 m Erneuerung von Mischwasserkanälen mittels Liner

ca. 7 Stück Erneuerung von Hausanschlüssen

ca. 15 StückErneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

ca. 7 Stück Erstellung von Kontrollschächten auf öffentlichem Grund

ca. 11 StückSanierung von Hausanschlüssen mittels Liner

ca. 7 StückSanierung von Straßenentwässerungsleitungen mittels Liner

verschiedene Reparaturen an Mischwasserkanälen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

 

Bei der Erneuerung der Anschlusskanäle ist eine Straßenwiederherstellung im Bereich der Rohrgräben vorgesehen, deren Umfang durch die Grabenbreite, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben wird.

 

Die Voraussetzungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen liegen bei dieser Maßnahme nicht vor.

 

Kosten:

Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Mischwasserkanal incl. Anschlusskanäle und Schächte:

Kosten für die Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 191.000,- €

Kosten für die Sanierung von Mischwasserkanälen und 55.000,- €

Hausanschlüssen mittels Liner

Kosten für verschiedene Reparaturen an Mischwasserkanälen31.000,- €

Summe Mischwasserkanal:277.000,- €

 

Straßenentwässerung:

 

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen56.000,- €

Kosten für die Sanierung von Straßenentwässerungsleitungen10.000,- €

mittels Liner

Summe Straßenentwässerung:66.000,- €

 

Gesamtsumme der Maßnahme:                             343.000,- €

 

Haushaltmittel:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2017 – 2021

im UA 7010/09 auf der Haushaltsstelle 1.7010.9509 für die Mischwasserkanäle,

im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung

berücksichtigt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Mischwasserkanäle einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen im Wasserschutzgebiet Sallern – II. BA: gesamtes Gebiet - sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu sanieren.

 

 


Anlagen:

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14057_65_180213_Übersichtslageplan_WSG Sallern_Kanalsan (2580 KB)