Vorlage - VO/18/14110/53  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
09.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen wurden am 28.04.2016 vom Stadtrat beschlossen und sind zum 01.07.2016 in Kraft getreten.

 

Nach den bisherigen Erfahren bei der Umsetzung der Richtlinien haben sich einige Punkte als nicht praktikabel bzw. schlecht vollziehbar gezeigt, weshalb die Richtlinien nunmehr angepasst werden sollen.

 

Unter Nr. 3 war bisher festgelegt, dass pro Team (Talent-, Perspektivteam bzw. Top-Athleten) jeweils 10 Sportlerinnen und Sportler aufgenommen werden können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass in den älteren Gruppen viel weniger Anträge eingehen, dafür allerdings im Talentteam, also die Athleten unter 18 Jahren, viele Anträge nicht mehr berücksichtigt werden konnten, die alle Kriterien erfüllt hätten. Gerade diese Nachwuchssportler sind aber für die Entwicklung des Leistungssports in Regensburg besonders wertvoll. Deshalb soll zukünftig nur eine Gesamtzahl aller Mitglieder im Team Regensburg mit 30 Personen festgelegt werden. Die Verteilung in die Gruppen erfolgt dann im Auswahlverfahren durch den Arbeitsausschuss des Sportbeirats.

 

Unter Nummer 4 wird die bisher für ein Kalenderjahr festgelegte Förderzeit nunmehr auf allgemein ein Jahr geändert. Im Vollzug hat sich gezeigt, dass eine Bindung von Januar bis Dezember unnötige Einschränkungen mit sich bringt.

 

Die bisher festgeschriebene Laufbahnberatung mit Vorlage einer mit dem Olympiastützpunkt Bayern abgestimmten dualen Karriereplanung kann nicht durchgehend gefordert werden, da diese insbesondere im Nachwuchsbereich noch nicht angeboten wird. Stattdessen fordern wir in den Bewerbungsformularen altersgerecht eine Stellungnahme des Vereins, des Verbandes oder des Olympiastützpunktes.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen werden gemäß der Anlage geändert.


Anlagen:

Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen (37 KB)