Sachverhalt: Die Mischwasserkanäle im Kanalsanierungsgebiet „Dechbettener Straße“ wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 im Rahmen der „Selektiven Kanaluntersuchung“ mittels TV – Inspektion abschnittsweise inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Im Inspektionsgebiet wurden Kanäle in der Prüfeninger Straße, Ludwig-Eckert-Straße, Mathildenstraße, Taxisstraße, Dechbettener Straße, Liskircherstraße, Wilhelmstraße und Thurmayerstraße untersucht.
Zur vorgesehenen Maßnahme „Kanalsanierungsgebiet Dechbettener Straße, Teilgebiet 2“ gehören die Kanäle in den Straßen Dechbettener Straße und Wilhelmstraße mit jeweils dem Baujahr 1891. Nach den Auswertungen der TV - Kanalinspektion konnten bei den rund 125 Jahren alten Kanälen in allen Straßenzügen überwiegend folgende Schäden festgestellt werden: Die Hausanschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen weisen Muffenversätze, Scherbenbildung, Längs- und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf. Der Hauptkanal weist keine Schäden auf. Die geforderte Dichtheit der Anschlusskanäle kann nicht nachgewiesen werden. Aufgrund des Kanalalters, des vorhandenen Schadensbildes sind die Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu erneuern. Teilweise können die Hausanschlussleitungen auch mittels Liner saniert werden.
Ausführungszeit: Die Maßnahme soll in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt werden.
Umfang: Im Rahmen der Kanalsanierung ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:
ca. 6 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 200 ca. 1 Stk. Neubau Einsteigschacht ca. 35 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen ca. 1 Stk. Renovierung von Hausanschlusskanälen ca. 15 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Bereich der Aufgrabungen für die Anschlusskanäle erfolgt eine Straßenwiederherstellung.
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs aufgrund von unerwarteten Randbedingungen (z.B. örtliche Störungen im Untergrund bzw. des Straßenaufbaus, unbekannte Leitungen, Altlasten etc.) kommen. Das betrifft sowohl den Umfang der Kanalbaumaßnahme sowie den Umfang der Straßenwiederherstellung, der grundsätzlich durch den Rohrgraben und die technischen Regelwerke vorgegeben wird.
Der in den Herstellungskosten enthaltene Anteil für die Straßenentwässserung wäre nach derzeitiger Rechtslage beitragspflichtig nach KAG. Sollte im Zuge der Baudurchführung festgestellt werden, dass weitere Teile der Straße außerhalb des Kanalgrabens erneuert werden müssen, ist zu prüfen, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, müsste der Aufwand zusammen mit den Kosten der Straßenentwässerung entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet werden.
Nach derzeitiger Kenntnis hat sich der bayer. Gesetzgeber offensichtlich gegen die weitere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entschieden. Nähere Einzelheiten sind momentan nicht bekannt. Es ist deshalb fraglich, ob die Baumaßnahme tatsächlich noch abgerechnet wird.
Kosten: Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:
Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 451.000,- €
Kosten für die Sanierung Hausanschluss 4.000,- €
Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen115.000,- €
Kosten der Gesamtmaßnahme: ca. 570.000,- €
Haushaltmittel: Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2017 – 2021 im UA 7009/15 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95015 für die Mischwasserkanäle, im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung berücksichtigt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt
Die Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen im Kanalsanierungsgebiet „Dechbettener Straße“, Teilgebiet 2 „Dechbettener Straße und Wilhelmstraße Nord“ sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab dem Jahr 2018 zu erneuern bzw. zu renovieren.
Anlagen: Übersichtslageplan unmaßstäblich
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