Vorlage - VO/18/14147/67  

 
 
Betreff: Zentraler Betriebshof des Gartenamtes - Sanierungs-/Neubauplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
02.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Ausgangssituation

Die Zentrale des Gartenamtes liegt im Stadtwesten am Weinweg 8. Das Grundstück mit der Fl. Nr. 3648 umfasst eine Fläche von rund 18.200 m². Dort sind in mehreren Gebäudekomplexen das Verwaltungsgebäude, die Gärtnerei mit Gewächshäusern, die Werkstätten (Schlosserei, Schreinerei, Malerei), eine Tankstelle, der Weinkeller sowie diverse Lagerräume, Garagen und eine Holzhackschnitzel-Heizanlage angesiedelt. Die Freiflächen werden zum Anbau von Schnittblumen für die Floristik der Gärtnerei genutzt. Im Weinweg 8 befinden sich aktuell 51 Arbeitsplätze des Gartenamtes und eine dezentrale Betriebsunterkunft des Amtes für Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und Fuhrpark für bis zu 6 Mitarbeiter/innen.

Die Ansiedlung des Stadtgartenamtes am heutigen Standort erfolgte 1955, nachdem der Beschluss gefasst wurde, auf dem ehemaligen zentralen Gelände des Stadtgartenamtes an der Gabelsberger Straße das städtische Hallenbad zu errichten.

Das Verwaltungsgebäude sowie ein Teil der Gebäudekomplexe wurden 1955 errichtet. Ein Teil der Gewächshäuser wurde seinerzeit am alten Standort demontiert und am Weinweg wiederaufgebaut. Diese Gewächshäuser stammen aus den 1940er Jahren. Die restlichen Gewächshäuser sind aus den 1970er und -80er Jahren und wurden von aufgegebenen Gärtnereibetrieben nach und nach aufgekauft, dort abgebaut und am Weinweg wieder errichtet.

Um mit den stetig wachsenden Anforderungen Schritt halten zu können (damit verbunden ein anwachsender Fuhrpark sowie Zunahme des Personalkörpers), musste im Laufe der Jahrzehnte immer wieder an-, aus- und umgebaut werden.

Die notwendige Instandhaltung bzw. technische Fortschreibung des Gebäudebestandes z. B. unter Maßgabe der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeinsparung, der Anpassung an heutige, aktuelle Arbeitsabläufe, an die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Effizienz und Arbeitsschutz erfolgten bis 2013 gar nicht bzw. bei Weitem nicht im erforderlichen Umfang.

In der Zusammenschau weist die heutige Bausubstanz in großem Umfang erhebliche bauliche Mängel auf, deren Behebung seit 2013 in Einzelmaßnahmen notfallmäßig erfolgt, um den laufenden Betrieb entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften aufrecht zu erhalten.

 

 

Folgende Mängel wurden dabei festgestellt (exemplarische Auflistung):

  • stark überkommener thermischer Standard (gar keine oder zu geringe Dämmung in allen      Gebäudeteilen, u. a. in den Gewächshäusern, größtenteils mangelhafter Sonnenschutz)
  • überwiegend stark veraltete Gebäudetechnik (z. B. korrodierte Leitungen, zu geringer   Wasserdruck, überlasteter Heizkreislauf, unzeitgemäße Elektroinstallationen etc.)
  • defekte Dachdeckung und -abdichtung (z. B. verbrauchte Dachziegel, Dachdurchdringungen und Kaminköpfe mit Feuchtigkeitsschäden, versottene Kamine, durchfeuchtete Dachbahnen, Dächer z. T. undicht)
  • defekte Fenster und Türen (z. B. undichte, verzogene Fensterrahmen, z. T. Einfachverglasung, mangelhafte (Schall-)Dichtheit der Türen etc.)
  • überwiegend verbrauchte Fußden (z.T. komplett abgelaufene Nutzschicht, defekte Steinbeläge)
  • llig veraltete Gewächshäuser (lose Verglasung durch Kitt- und Gummischrumpfung, unzweckmäßige Grundrisse und Höhenverhältnisse, völlig veraltete Gechshaustechnik)
  • zu beengte Raumverhältnisse und mangelhafte Funktionsstruktur (z. B. doppelte Treppenhauserschließung, lange zu schmale Flure, verwinkelte Raumstruktur, fehlender Sozialraum, überalterte Sanitärräume etc.)
  • Funktionsmängel im Bereich der Werkstätten (fehlende Lüftungsanlagen, zu beengte Arbeitsräume, zu geringe Raum- und damit Arbeitshöhen, veraltete Technik)

Die Behebung dieser Mängel ist grundsätzlich und technisch möglich, ohne wirtschaftliche

Gesamtbetrachtung jedoch nicht sinnvoll.

Das Gartenamt meldete deshalb in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 100 T€r das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu planerischen Zwecken an. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass der Gebäudebestand einer Sanierung unterzogen werden sollte.

Im Januar 2018 fand eine Ortsbegehung mit den Leitern des Amtes für Gebäudeservice sowie des Hochbauamtes statt. Diese bestätigten den dringenden und erheblichen Handlungsbedarf.

Aufgrund folgender Aspekte besteht jedoch Zweifel an der Sinnhaftigkeit und vor allem Wirtschaftlichkeit einer grundlegenden Sanierung im Bestand:

-Umfang des Sanierungsbedarfs

-teilweise notwendiger Auslagerungsbedarf während der Sanierungsarbeiten

-veraltete und dysfunktionale Grundsubstanz

-gestiegener Raumbedarf des Gartenamtes

-Standort liegt inmitten eines hochpreisigen Wohnumfeldes und könnte aus sdtischer Sicht immobilienwirtschaftlich auch anderweitig verwertet werden (Wohnbauoffensive).

Insofern sollte aus Sicht der Verwaltung geprüft werden, ob ein Neubau an anderer, geeigneter Stelle, eine zukunftsfähigere und damit kommunalwirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber der Grundsanierung darstellt.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung beauftragt, geeignete externe Planer mit der Ermittlung des räumlichen und gebäudetechnischen Bedarfs, hinsichtlich der aktuellen sowie zukünftig zu erwartenden arbeitsfunktionalen Anforderungen und Aspekte, des Gartenamtes. Der Auftrag umfasst dabei die Substanzbewertung zum Weinweg 8, ein gemeinsam erarbeitetes Raumbedarfs- und Funktionskonzept sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Lösungsmöglichkeiten.

 

Termine

2018 Vergabeverfahren und Auftrag an externe Planer, Bestandsaufnahme

2019 Erarbeitung und Abstimmung von Lösungsmöglichkeiten, Beschlussfassung

Die konkrete Planung und bauliche Umsetzung werden im Rahmen der Fortschreibung

des Investitionsprogramms 2018-2022 festgelegt.

 

 

Finanzierung

In der Investitionsplanung sind auf der Hhst 1.5821.9451r die Jahre 2018 und 2019  jeweils 100 T€ zu Planungszwecken eingestellt.

 


 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete externe Planer mit der Ermittlung des räumlichen und gebäudetechnischen Bedarfs, hinsichtlich der arbeitsfunktionalen Anforderungen und Aspekte, des Gartenamtes, zu betrauen. Es sollen eine Substanzbewertung zum Weinweg 8 und Empfehlungen zu Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit der baufälligen Gebäudesubstanz erarbeitet werden.
  2. Die Untersuchungs- und Planungsergebnisse werden dem Stadtrat mitgeteilt und ein Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet.

 


Anlagen: