Vorlage - VO/18/14173/65  

 
 
Betreff: Sanierung und statische Ertüchtigung Ufermauer Werftstraße
Grundsatzbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
15.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Historie

Die Ufermauer in der Werftstraße wurde im 19. Jahrhundert (1837/1844) vom Königreich Bayern auf einem Grundstück (Fl.-Nr. 1749/4, Gem. Regensburg) der Stadt Regensburg errichtet. Besitzer der Mauer war das Königreich Bayern, die Stadt Regensburg hatte damals die Errichtung der Ufermauer lediglich geduldet. Um 1900 wurde die Ufermauer an einigen Stellen umgebaut bzw. saniert. Durch Übergabe und Besitzwechsel erlangte 1925 die Hafenverwaltung die Verfügungsgewalt über die Ufermauer. In den Jahren 1967 und 1969 wurden durch die Hafenverwaltung Unterhaltsarbeiten an der Ufermauer durchgeführt. Durch Neufassung der Hafenordnung 1975 wurde das Hafengebiet neu beschrieben und das Gelände an der Werftstraße ausgegliedert. Der Hafen hat seinen Besitzanspruch einseitig aufgegeben, der Besitz der Ufermauer ging auf den Eigentümer des Grundstückes über.

 

Ab 1975 war die Zuständigkeit für die Ufermauer längere Zeit umstritten. Zwischen dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Hafenverwaltung Regensburg) und der Stadt Regensburg gab es Gespräche und Verhandlungen darüber, wer für die Ufermauer unterhaltspflichtig ist. Die Stadt vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine gewisse nachwirkende Unterhaltspflicht beim Freistaat Bayern liegt.

 

Im Jahr 2011 wurden durch das Tiefbauamt im Rahmen einer Sofortmaßnahme im Bereich der Wasserlinie liegende Auskolkungen in der Mauer aufgefüllt und verschlossen.

 

2. Ablöse der Unterhaltsverpflichtung

Aufgrund der Tatsache, dass der Besitz an der Ufermauer vom Freistaat Bayern, damals vertreten durch die Hafenverwaltung Regensburg, 1975 einseitig aufgegeben wurde, ergibt sich nach Ansicht der Stadtverwaltung ein Anspruch auf Ablöse der für die Stadt entstehenden Unterhaltslasten. Hinsichtlich des Anspruches auf Ablöse und der Höhe des Ablösebetrages wurde bereits Kontakt mit dem Freistaat Bayern aufgenommen und es wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert.  Es wird angestrebt, eine Vereinbarung über die Übernahme des Bauwerkes und die Ablöse der Unterhaltung mit dem Freistaat Bayern abzuschließen.

 

3. Beschreibung der Ufermauer und Erfordernis der Sanierung

Die Ufermauer Werftstraße befindet sich am linken Ufer des Donausüdarmes unterhalb der Eisernen Brücke. Die gesamte Strecke zwischen dem Widerlager Eiserne Brücke und dem Ende der Mauer flussabwärts beträgt ca. 310 m. Die Mauer gründet auf einem Holzpfahlrost im Kies. Erst in der jüngeren Neuzeit erhielt die Mauer einen adäquaten Kolkschutz mit Stahlspundwänden und einem durchgehenden Betonbalken am Mauerfuß.

 

Die Lage der Ufermauer innerhalb des Welterbebereiches erfordert eine denkmalgerechte Sanierung, die entsprechenden Abstimmungen werden herbeigeführt.

 

Die Mauerstärke beträgt zwischen 180 cm (Basis) und 90 cm (Kopf). Im Rücken ist die Ufermauer mit Stampfbeton verstärkt.

 

Statische Berechnungen aus dem Jahr 2012 ergaben für die Ufermauer eine gerade noch vorhandene Standsicherheit, die jedoch nicht in Gänze den aktuellen Normanforderungen genügt. Nur aufgrund eines vorhandenen lastfreien Streifens entlang der Ufermauer und der Herausnahme der vorhandenen Poller aus der Nutzung durch die Schifffahrt musste die Ufermauer nicht gesperrt werden.

 

Darüber hinaus weist die Ufermauer auf der Wasserseite viele Schadstellen in Form von Auswaschungen, Frostschäden, Ausbrüchen und Fehlstellen auf.

 

Aufgrund der vorbeschriebenen Umstände ergeben sich für die Mauer drei zu betrachtende Situationen für die Sanierung bzw. Ertüchtigung:

  • Sanierung und Konservierung zum verkehrssicheren Zustand im denkmalsensiblen Bereich
  • Ertüchtigung der Baukonstruktion mit ergänzenden statischen Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Standsicherheit nach Aufgabe des lastfreien Streifens im Zuge der Umgestaltung der Werftstraße
  • Statisch konstruktive Maßnahmen zur Aufnahme der außergewöhnlichen Belastungen aus den Einwirkungen des Baubetriebes des HWS-Projektes

 

4. Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz im Abschnitt H (Unterer Wöhrd)

Die Ufermauer an der Werftstraße liegt im Bereich des Hochwasserschutzes für den Abschnitt H (Unterer Wöhrd). Zu Beginn der Planungen für den Hochwasserschutz wurde überlegt, die Ufermauer teilweise als Untergrundabdichtung in die Hochwasserschutztrasse einzubinden. Im Laufe der Vorplanungen ergab sich jedoch, dass die Ufermauer nicht als Element des Hochwasserschutzes genutzt werden kann und somit ein eigenständiges Bauteil bleibt.

 

r die Herstellung der Hochwasserschutztrasse wird es jedoch erforderlich, dass schwere Baugeräte hinter der Ufermauer zum Einsatz kommen. Diese schweren Baugeräte bewirken eine Lasteintragung in die Ufermauer, die über den üblichen Verkehrslasten liegt.

 

Im Zuge der Sanierung und statischen Ertüchtigung der Ufermauer sind daher Maßnahmen an der Ufermauer durchzuführen, die über das übliche Maß hinausgehen und Mehrkosten verursachen.

 

Sowohl die Objektplanung als auch die Tragwerksplanung müssen neben den Regellastbildern und den Anforderungen der Sanierung der Oberfläche auch die zusätzlichen Anforderungen und Belastungen aus dem Baubetrieb des Hochwasserschutzes berücksichtigen. Für die beabsichtigte Kostenteilung zwischen der Stadt Regensburg und den Freistaat Bayern, zunächst für die Planungsleistung, ist der Abschluss einer gesonderten Planungsvereinbarung (siehe Anlage 1) erforderlich.

 

5. Gesamtkosten der Maßnahme/Kostenbeteiligung des Hochwasserschutzes

Im Rahmen des Vorentwurfes für den Hochwasserschutz im Abschnitt H wurden durch die Planungsgemeinschaft Schömig-Plan/Archiscape auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie durch die TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH für die Sanierung und statische Ertüchtigung der Ufermauer Gesamtkosten in Höhe von 2,3 Mio € ermittelt. Davon sind ca. 300.000 € als Planungskosten veranschlagt.

Der Kostenanteil für die statisch konstruktiven Maßnahmen zur Aufnahme der außergewöhnlichen Belastungen aus den Einwirkungen des Baubetriebes für den staatlichen Hochwasserschutz beträgt dabei ca. 27%. Vom Freistaat Bayern werden im Zuge der Anteilsfinanzierung gemäß Art. 42 Abs. 2 BayWG wiederum 50% dieses Kostenanteils im Rahmen des Hochwasserschutzes im Abschnitt H von der Stadt Regensburg eingefordert.

Aufgrund der noch fehlenden Planungen sind die Kostenangaben sehr ungenau und daher lediglich als Orientierungshilfe anzusehen. Erst nach Abschluss der Entwurfsplanung ist eine belastbare Kostenermittlung möglich.

 

6. Haushaltsmittel

Im gültigen Investitionsprogramm 2017 bis 2021 sind im UA 6900/16 für die Sanierung der Ufermauer bisher nur HhMittel i.H.v. insgesamt 1,45 Mio. € berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Investitions- und Finanzplanung 2018 bis 2022 (einschl. Nachtragshaushaltsplan 2018) erfolgt eine entsprechende Anpassung der Maßnahme einschl. der Kosten und der Kostenbeteiligung.

 

7. Ausblick/weiteres Vorgehen

Nach Abschluss der Planungsvereinbarung wird die Verwaltung die Planungen für die Sanierungsarbeiten beauftragen. Die Beantragung des wasserrechtlichen Verfahrens ist für 2019 vorgesehen. In den Jahren 2020/21 vor Beginn der staatlichen Hochwasserschutzarbeiten im Abschnitt H wird die Ufermauer statisch ertüchtigt.

Nach Abschluss der Bauarbeiten zum staatlichen Hochwasserschutz erfolgt die Oberflächensanierung der Ufermauer.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Kostenteilung für die Planungsleistungen abzuschließen.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Sanierung und statische Ertüchtigung der Ufermauer Werftstraße durchzuführen und nach Abschluss der Genehmigungsplanung das erforderliche Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zu beantragen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine Ablöse der Unterhaltsverpflichtungen gem. Ziff. 2 des Sachverhaltes mit dem Freistaat Bayern zu verhandeln.

 


Anlagen:

Entwurf Planungsvereinbarung (Anlage 1)

Lageplan (Anlage 2)

Luftbild (Anlage 3)

historischer Lageplan/Querschnitt (Anlage 4)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14173_65_180202_Wi_Planungsvereinbarung (130 KB)    
Anlage 2 2 VO_18_14173_65_Sanierung Ufermauer Werftstraße PA 03.05.18 (1569 KB)