Vorlage - VO/18/14199/50  

 
 
Betreff: Umbau der Notwohnanlage "Am Kreuzhof 9" in eine behindertengerechte Unterkunft für obdachlose Personen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
17.04.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
19.04.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Regensburg ist im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach Art. 6 ff Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für das Obdachlosenwesen zuständig. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.

 

Derzeit stehen in der Aussiger Straße in Regensburg 55 Notwohnungen für Familien und Alleinerziehende und in der Obdachlosenunterkunft Taunusstr. 3 insgesamt 33 Schlafplätze für Obdachlose (25 Männer, 8 Frauen) zur Verfügung. Allerdings ist keine dieser Unterbringungsmöglichkeiten behindertengerecht.

 

Eine Anmietung von behindertengerechten Hotel- oder Pensionsplätzen wurde in der Vergangenheit angestrebt, war aber aus verschiedenen Gründen (keine Aufnahme von Obdachlosen, Belegung der Zimmer mit anderen Gästen, keine behindertengerechte Zimmer) nicht möglich.

 

Bis Februar 2017 wurde das Objekt „Am Kreuzhof 9“ als Teil-Gemeinschaftsunterkunft von der Regierung der Oberpfalz zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Nach Rückgabe des Objektes durch die Regierung der Oberpfalz an die Stadt Regensburg ist künftig wieder die ursprüngliche Nutzung als Notwohnanlage möglich.

 

Der Umbau des Gebäudes Am Kreuzhof 9 zu behindertengerechten Obdachlosenunterkünften ist notwendig und als dringend zu betrachten. Es kann jederzeit eine Situation eintreten, wonach z .B. behinderte obdachlose Personen oder von Obdachlosigkeit bedrohte Alleinerziehende oder Familien mit einem behinderten Angehörigen im Rahmen des LStVG untergebracht werden müssen.

 

Dazu sind in dem Objekt Am Kreuzhof 9 ein behindertengerechter Zugang, sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen zu schaffen. In den derzeitigen Obdachlosenunterkünften Aussiger Straße 23 29 A und Taunusstr. 3 sind diese nicht, bzw. nur unter erheblichen finanziellen Aufwendungen realisierbar.

 

Eine vorhandene Gemeinschaftsküche ist neu und behindertengerecht auszustatten.

 

 

Das Gebäude soll folgenden Zwecken dienen:

 

1. Schaffung von zwei behindertengerechten Räumen als Notunterkunft im Erdgeschoss für alleinstehende obdachlose Personen als Ganztagesaufenthalt mit

- je 1 Zimmer für Männer und Frauen (Räume 03 und 07)

- je Zimmer Kapazität für 2 - 4 Personen

- gemeinschaftlich nutzbaren behindertengerechten Sanitäranlagen (Raum 09)

- Gemeinschaftsküche (Raum 08)

Umbau eines kleineren Sanitärraumes (Badewanne/WC) in eine behindertengerechte Toilette (Raum 06)

 

2. Schaffung von zwei Notunterkünften im Erdgeschoss für Familien oder Alleinerziehende mit einem behinderten Familienangehörigen (Räume 01 und 12), mit barrierefreien Zugang / Sanitäranlagen; gemeinsame Nutzung der behindertengerechten Sanitäranlagen (s. Punkt 1.) und der Gemeinschaftsküche (Raum 08)

 

3. Durchführung von Schönheitsreparaturen in vier Räumen und zwei Sanitäranlagen im 1. Obergeschoss (ohne bauliche Veränderungen).

Das Obergeschoss ist zur Unterbringung von alleinstehenden, obdachlosen Personen ohne körperliche Behinderung vorgesehen, die sich aufgrund psychischer Erkrankung oder schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen (Chemo- und /oder Strahlentherapie bei Krebsleiden) nicht in der regulären Obdachlosenunterkunft in der Taunusstr. 3 aufhalten können. In der Notwohnanlage Aussiger Str. 23 29 A stehen keine adäquaten Unterkünfte zur Verfügung.

 

 

Kosten:

 

Nach dem vom Amt für Gebäudeservice erstellten Kostenrahmen vom 19.02.2018 belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme voraussichtlich auf 116.653,32 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 2022 und im Nachtragshaushalt 2018 berücksichtigt.

 

Lt. Mitteilung der Regierung der Oberpfalz an die Verwaltung (Stadt) hat das Staatliche Bauamt die durch die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft verursachten Renovierungskosten auf 7.500 € geschätzt. Diese Kostenschätzung wird von den zuständigen Fachdienststellen der Stadt Regensburg noch geprüft. Mit einer entsprechenden Ausgleichszahlung für notwendige Renovierungsarbeiten ist zu rechnen.

 

Soweit die notwendigen Beschlüsse der Fachausschüsse zur Umsetzung der Maßnahme vorliegen und die Finanzmittel bereitgestellt werden, können im Anschluss die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme kann voraussichtlich noch Ende 2018 begonnen werden, der Ausführungszeitraum beträgt ca. 4 6 Monate.

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt /

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt

 

 

Die Notwohnanlage am Kreuzhof 9 wird zur behindertengerechten Obdachlosenunterkunft umgebaut.

 


Anlagen:

 

Kostenrahmen Umbaumaßnahme Am Kreuzhof 9

Entwurfsplanung Erdgeschoss

Entwurfsplanung Obergeschoss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kostenrahmen Umbaumaßnahme Am Kreuzhof 9 (325 KB)    
Anlage 1 2 Entwurfsplanung Erdgeschoss (278 KB)    
Anlage 3 3 Entwurfsplanung Obergeschoss (268 KB)