Vorlage - VO/18/14207/65  

 
 
Betreff: Augsburger Straße zwischen BAB A 3 und Franz-Josef-Strauß-Allee: Deckenerneuerung im Rahmen des Neubaus Brückenbauwerk 52 durch die ABD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, führt den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof durch. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017 der Regierung der Oberpfalz vor. Auch 16 Brücken werden in diesem Bereich neu gebaut.

 

Bei Betriebs-km 492+268 kreuzt die Augsburger Straße (Kreisstraße Rs 4) die BAB A 3 als Überführung. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 muss das bestehende Kreuzungsbauwerk BW 52 unter Vollsperrung neu errichtet werden. An der Augsburger Straße sind hierzu Anpassungen auf einer Länge von rund 170 Metern durch die Autobahndirektion Südbayern vorzunehmen.

Die Bauausführung ist durch die ABD für 2019 vorgesehen; die Auftragsvergabe erfolgt jedoch bereits 2018.

 

Im Zuge der Vollsperrung der Augsburger Straße schließt die Stadt an das Ende des Ausbaubereiches der ABD an der Augsburger Straße auf einer Länge von rund 80 m eine Deckenerneuerung bis zur Kreuzung mit der Franz-Josef-Strauß-Allee an.

 

Über den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 52 Augsburger Straße sowie die Vorausrüstung einer Beleuchtungsanlage im Verlauf der Augsburger Straße wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland Bundesfernstraßenverwaltung und der Stadt Regensburg geschlossen.

 

 

städtische Ergänzungsmaßnahmen - Deckenerneuerung

 

Als Belastungsklasse der Fahrbahn Augsburger Straße wurde gemäß RStO 12 die Belastungsklasse Bk 3,2 festgesetzt, es werden die Deck- und Binderschicht erneuert.

Die Fahrbahn verläuft durchgängig im Dachprofil, die Entwässerungsrinnen werden entlang der Deckenerneuerung ebenfalls erneuert.

Die geringfügigen Schäden an den Straßenentwässerungskanälen werden vorab der Deckenerneuerung durch den Straßenunterhalt saniert.

Weiterhin wird hier die Bordführung der Einmündung in den bestehenden Radweg an der Westseite der Augsburger Straße verbessert.

Aufgrund der Vollsperrung der Augsburger Straße im Zuge des Brückenbaus erfolgt zusätzlich eine Erneuerung der Deck- und Binderschicht am Rechtsabbiege-Geradeausstreifen an der Franz-Josef-Strauß-Allee, Kreuzung mit der Augsburger Straße (Länge ca. 70 m).

 

Diese Maßnahmen erfolgen in einem Zug durch die Autobahndirektion Südbayern im Auftrag der Stadt Regensburg, die Bauabwicklung erfolgt im Gesamten durch die Autobahndirektion.

Der Baubeginn wird nach der Fertigstellung des Brückenbauwerkes über die BAB A 3 durch die ABD - in der 2. Jahreshälfte 2019 festgelegt; wobei die Auftragserteilung zusammen mit dem Brückenbauwerk bereits in 2018 durch die Autobahndirektion erfolgen wird.

 

 

Kosten und Grunderwerb:

 

Laut der Kostenberechnung für diese Unterhaltsmaßnahmen an der Augsburger Straße belaufen sich die Kosten auf insgesamt 150.000 EUR.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2017 2021 sind im UA 6480/09 bisher im wesentlichen nur Mittel für Kostenanteile der Stadt enthalten, welche die Stadt im Ausbaubereich der Brückenbauwerke, die die ABD baut, zu tragen hat (Ertüchtigung der Straßenausstattungen, geringfügige Verbesserungen der Verkehrswege).

 

r die Deckenerneuerung Augsburger Straße im Anschlussbereich müssten somit zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt werden (UA 6480/09 HHSt. 1.6480.9501).

 

Die Deckung könnte durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgender Haushaltstelle erfolgen:

- HHSt. 1.608.95011 „Gemeindestraße Altstadt Innenstadt ‚Obermünsterplatz / Obermünsterstraße Tiefbaumaßnahmen ‚Neugestaltung‘“ i.H.v. 150.000,00 €.

 

Diese Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogrammes abgelöst.

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 


Die Ausschüsse beschließen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt:

Die Augsburger Straße wird im Zuge des Neubaus Brückenbauwerk 52 an der BAB A 3 durch die Autobahndirektion nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erneuert.

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

Auf der HHSt. 1.6480.9501 werden Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 150.000,- € gem. Art. 67 GO außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei HHSt. 1.6408.95011 i. H. v. 150.000,-€.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4 Übersichtsplan (495 KB)