Sachverhalt:
Von der dringlichen Anordnung vom 28.03.2018 gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Verlängerung der Erprobungsphase der Kälteschutzeinrichtung Wöhrdstraße 56 wird Kenntnis genommen.
Von der dringlichen Anordnung vom 28.03.2018 gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Verlängerung der Erprobungsphase der Kälteschutzeinrichtung Wöhrdstraße 56 wird Kenntnis genommen.
Anlagen:
Verlängerung der Kälteschutzeinrichtung Wöhrdstr. 56, 93059 Regensburg; Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO
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