Vorlage - VO/18/14228/51  

 
 
Betreff: Ausbau der aufsuchenden Erziehungsberatung an der Jugend- und Familientherapeutischen Beratungsstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.04.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat angekündigt, die Förderstruktur der bayerischen Erziehungsberatungsstellen auszubauen. Ab dem Nachtragshaushalt des Freistaates 2018 stehen Mittel zur Verfügung, um in jeder Erziehungsberatungsstelle eine zusätzliche halbe Stelle für die aufsuchende Beratungsarbeit mit einem jährlichen Festbetrag von 7.150,- € zu fördern. Der Zweck ist laut Ankündigung explizit die Optimierung der niedrigschwelligen Erreichbarkeit der Angebote der Beratungsstellen. Es soll eine Geh-Struktur verstärkt ausgebaut werden, z.B. durch regelmäßige Sprechstunden und Vorträge in Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Kliniken oder Angebote in Familienzentren. Diese Angebote sollen die Eltern ohne Formalitäten und ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen können. Ziel ist es, „im Sinne eines präventiven Kinderschutzes (…) die Erziehungskompetenz von Familien gerade in belasteten Lebenslagen durch Angebote der Erziehungsberatung weiter wirksam [zu stärken].

 

Die Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle führt seit 2001 das Präventionsprojekt „ren, lauschen, lernen“ in inzwischen 25 Kindertagesstätten in städtischer und nicht-kirchlicher Trägerschaft in Regensburg durch. Dieses Angebot umfasst die regelmäßige Präsenz mehrerer Fachkräfte der Beratungsstelle in den teilnehmenden Kindergärten, um dort die Vorschulkinder zu testen und die Ergebnisse mit den Fachkräften zu besprechen, außerdem die regelmäßige Schulung der Fachkräfte. Dadurch ist die städtische Beratungsstelle gerade in vielen Kindergärten mit unterstützungsbedürftigen Kindern und Familien bereits vertreten und mit den Fachkräften bestens vernetzt. Auch den Eltern ist dieses präventive Programm und damit die Beratungsstelle schon bekannt. Diese Strukturen sollen bei der Teilnahme am neuen Förderprogramm genutzt und ausgebaut werden.

Die Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle möchte mit Hilfe der beantragten zusätzlichen halben Stelle für eine Diplom-Psychologin / einen Diplom-Psychologen vorrangig in Kindertagesstätten, mit denen die Kooperation bereits besteht, bedarfsgerechte Angebote für Eltern und auch Fachkräfte machen. Die Angebote sollen z.B. Folgendes umfassen:

  • offene Sprechstunden für Eltern und MitarbeiterInnen in der Einrichtung für alle Erziehungs- und Entwicklungsfragen
  • Präsenz der Beratungsfachkraft bei Elternabenden, evtl. auch bei Hol- und Bringzeiten, um den Eltern das Angebot der Beratungsstelle bekannt zu machen
  • auf Wunsch bzw. im Einverständnis mit den Eltern gezielte Beobachtung von Kindern mit Verhaltensproblemen in der Gruppensituation, Beratung der Fachkräfte im Umgang mit eventuell schwierigen Verhaltensweisen und Gruppensituationen.
  • Besonders günstig ist die Möglichkeit, ohne großen Aufwand gemeinsame Gespräche mit Eltern und Erzieherin, während das Kind in der Gruppe betreut ist, durchzuführen, um Problemen der Kinder gezielt gemeinsam begegnen zu können.

 

Die genaue Umsetzung und Bekanntmachung soll vorab in Gesprächen mit den Trägern und EinrichtungsleiterInnen und den ErzieherInnen und KinderpflegerInnen der jeweiligen Einrichtung geplant werden.

 

Das Förderprogramm sieht vor, im Jahr 2018 Mittel im Rahmen einer Erprobungsphase in Anspruch zu nehmen, aber auch, dass die Mittel nach 2018 noch zur Verfügung stehen. Die Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle möchte die aufsuchende Arbeit an Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft langfristig ausbauen und Eltern niederschwellig zur Verfügung stellen.

 

Eine damit verbundene Stellenschaffung kann unter den Vorbehalt der Förderung durch das Land Bayern gestellt werden. Fördermittel i.H.v. einmalig 7.150 werden auf der HHSt 0.4651.1710 einmalig vereinnahmt und stehen als Ausgleich für anfallende Personalkosten zur Verfügung. Die Personalkosten der beantragten 0,5 Stelle Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologen betragen, lt. Anlage zur Verwaltungsanordnung VA 11.21, 50.825 € pro Jahr, d. h. zusätzliche Personalkosten im 1. Jahr i.H.v. 43.675 €; 50.825 € in den Folgejahren.

 

Ein entsprechender Stellenplanantrag wurde für den Nachtragshaushalt 2018 gestellt.
 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Teilnahme am Förderprogramm „Aufsuchende Erziehungsberatung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Ausbau der Jugend- und Familientherapeutischen Beratungsstelle wird vorbehaltlich der Stellenschaffung im Nachtragshaushalt 2018 befürwortet und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt.
 


Anlagen: