Sachverhalt:
Im Oktober 2015 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm für E-Taxis. Im Oktober 2016 wurde das Förderprogramm erstmals erweitert, im Juli 2017 ein weiteres Mal. Bisher war es nicht möglich im Rahmen der Elektromobilitätsförderung zusätzlich zu der Förderung der Stadt die Förderung des Bundes in Anspruch zu nehmen. Aufgrund des Wegfalls des Kumulierungsverbots durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 03.03.2018 wird eine Aktualisierung der Förderrichtlinie Elektromobilität der Stadt Regensburg notwendig. Es ergeben sich verschiedene Optionen zur Gestaltung der weiteren Förderung für E-Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (vgl. Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, künftig den Kauf und das Leasing von E-Fahrzeugen mit der gleichen Summe zu fördern und diese auf 4.000,-€ festzulegen (s. Anlage 1, Variante 1 Option 3). Grund für die Reduzierung der Fördersumme ist die Preisentwicklung bei Lithium-Ionen-Akkus und damit auch bei E-Autos generell. Gleichzeitig können bei reduzierter Förderung seitens der Stadt mehr Vorhaben gefördert werden. Die Verwaltung nutzt die Aktualisierung der Förderrichtlinie, um sie aus der Erfahrung der bisherigen Beratungstätigkeit bürgerfreundlicher zu gestalten und eventuelle Unklarheiten in der Abwicklung auszuräumen.
Wesentliche Änderungen:
Übersicht über die geförderten Fahrzeugarten, den Umfang der Förderung und die
[1] Der Antragstellerbereich „Gewerbe“ enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
[2] Bei E-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 beträgt die Förderung unabhängig von der Finanzierungsform 4.000,-€
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Änderung des Förderprogramms für Elektromobilität gemäß beiliegendem Entwurf vom 05.04.2018
Anlagen:
Anlage 1: Variantenbildung zur Aktualisierung der Förderrichtlinie Elektromobilität (EAR) Anlage 2: Förderrichtlinie Elektromobilität vom 05.04.2018 Anlage 3: Antragsformular Förderung Elektromobilität vom 05.04.2018
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