Vorlage - VO/18/14239/31  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Förderrichtlinie Elektromobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
02.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2015 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm für E-Taxis. Im Oktober 2016 wurde das Förderprogramm erstmals erweitert, im Juli 2017 ein weiteres Mal.

Bisher war es nicht möglich im Rahmen der Elektromobilitätsförderung zusätzlich zu der Förderung der Stadt die Förderung des Bundes in Anspruch zu nehmen. Aufgrund des Wegfalls des Kumulierungsverbots durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 03.03.2018 wird eine Aktualisierung der Förderrichtlinie Elektromobilität der Stadt Regensburg notwendig. Es ergeben sich verschiedene Optionen zur Gestaltung der weiteren Förderung für E-Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung (vgl. Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, künftig den Kauf und das Leasing von E-Fahrzeugen mit der gleichen Summe zu fördern und diese auf 4.000,-€ festzulegen (s. Anlage 1, Variante 1 Option 3). Grund für die Reduzierung der Fördersumme ist die Preisentwicklung bei Lithium-Ionen-Akkus und damit auch bei E-Autos generell. Gleichzeitig können bei reduzierter Förderung seitens der Stadt mehr Vorhaben gefördert werden.

Die Verwaltung nutzt die Aktualisierung der Förderrichtlinie, um sie aus der Erfahrung der bisherigen Beratungstätigkeit bürgerfreundlicher zu gestalten und eventuelle Unklarheiten in der Abwicklung auszuräumen.

 

 

Wesentliche Änderungen:

 

  • rzung der Fördersumme für E-Autos zur Personen und Güterbeförderung (EG Fahrzeugklasse M1 und N1) auf 4.000,-€
  • Gleichbehandlung von Kauf und Leasing
  • Explizite Darstellung des zweistufigen Antragsverfahrens
  • Ergänzung von Definitionen (Lastenpedelec, Netto-Leasingkosten)
  • Erklärung von Nachweisen (für Unternehmen und Privatpersonen)
  • Zustimmung der Antragstellerin/des Antragstellers zu einem Evaluationsverfahren

 

 Übersicht über die geförderten Fahrzeugarten, den Umfang der Förderung und die
Antragsberechtigten

 

Fahrzeugart

Umfang der Förderung

rder-
chstsatz

Antragsberechtigte

Privat

Gewerbe [1]

Pedelecs

25 % des Netto-Kaufpreises

bzw.

25% der Netto-

Leasingkosten

 

   600,- €  

Nein

Ja

Lastenrad

   400,- €  

Ja

Ja

Fahrradanhänger

   150,- €  

Ja

Ja

Lastenpedelecs

1.000,- €  

Ja

Ja

L1e bis L4e

(2- und 3-rädrige Leichtfahrzeuge)

1.000,- €  

Ja

Ja

L5e bis L7e

(3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge)

3.000,- €  

Nein

Ja

M1

(Kraftfahrzeuge zur Personenbe-förderung)

4.000,- €[2]

Nein

Ja

N1

(Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung)

4.000,- €[2]

Nein

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] Der Antragstellerbereich „Gewerbe“ enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

 

[2] Bei E-Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 beträgt die Förderung unabhängig von der Finanzierungsform 4.000,-

 

[2] 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Änderung des Förderprogramms für Elektromobilität gemäß beiliegendem Entwurf vom 05.04.2018

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Variantenbildung zur Aktualisierung der Förderrichtlinie Elektromobilität (EAR)

Anlage 2: Förderrichtlinie Elektromobilität vom 05.04.2018

Anlage 3: Antragsformular Förderung Elektromobilität vom 05.04.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 E-Mobilität Vorlage (325 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Förderrichtlinie E-Mobilität (95 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Antragsformular Förderung E-Mob (63 KB)