Vorlage - VO/18/14242/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die OSRAM Opto Semiconductors GmbH, Werk Regensburg, Leibnizstraße 4
(Wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln durch die Erweiterung der Front of Line Fertigung im Gebäude 34 und die zusätzliche Erhöhung der eingesetzten Lösemittelmenge im Altbestand)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
02.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.06.2017 beantragte die Firma OSRAM Opto Semiconductors GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung der Front of Line Fertigung im neu errichteten Gebäude 34 und die zusätzliche Erhöhung der eingesetzten Lösemittelmenge im Altbestand. Die im Werk produzierten Opto-Halbleiterchips werden aus zuvor beschichteten Scheiben unterschiedlicher Zusammensetzung in sogenannten Front of Line Prozessen hergestellt. Zu dieser Front of Line Fertigung gehören mehrere Prozesse zur Behandlung von Oberflächen mit Lösemitteln, etwa Fotolithographie oder Nasschemie. Insgesamt stehen für die Front of Line Fertigung nach der beantragten Erweiterung 9.250 m³ Reinraumfläche zur Verfügung. Durch den Ausbau im neuen Gebäude 34 und die Erhöhung der Anlagenanzahl und der Automatisierung und Optimierung der Fertigungsprozesse in der Bestandsanlage werden dann insgesamt 2.500 Tonnensemittel pro Jahr eingesetzt.

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 5.1.1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits mit Bescheid vom 28.08.2017 ausgesprochen, da es sich um die Änderung und Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz beim Umweltamt eingeholt.

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der OSRAM Opto Semiconductors GmbH, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösemitteln durch die Erweiterung der Front of Line Fertigung im Gebäude 34 und die zusätzliche Erhöhung der eingesetzten Lösemittelmenge im Altbestand zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Osram Lageplan (251 KB)