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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2018
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt:
Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 sowohl ein entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt als auch zwei Anträge im Vermögenshaushalt auf außer- bzw. überplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 1 a und 1 b).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 eine Mittelbereitstellung in Form der saldoneutralen Mittelabflusskorrektur gemäß Nr. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 eingegangen, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
Anlagen: 5
Der Ausschuss beschließt:
Beschlussvorschlag: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, sowohl für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000 €
als auch für die in Anlage 1 a und 1 b beschriebenen Einzelzwecke außer- bzw. überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 281.000 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Mehreinnahmen. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt ebenso Kenntnis von der saldoneutralen Mittelabflusskorrektur (Anlage 3).
Anlage:
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