Vorlage - VO/18/14250/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 sowohl ein entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt als auch zwei Anträge im Vermögenshaushalt auf außer- bzw. überplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 1 a und 1 b).
     
  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).
     
  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 04.04.2018 bis zum 14.05.2018 eine Mittelbereitstellung in Form der saldoneutralen Mittelabflusskorrektur gemäß Nr. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 eingegangen, die hiermit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).

 

 

Anlagen: 5

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1.                Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, sowohl für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck überplanmäßige Mittel im


Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000 €

als auch für die

in Anlage 1 a und 1 b beschriebenen Einzelzwecke außer- bzw. überplanmäßige Mittel im

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 281.000 €

zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Mehreinnahmen.

  1.                Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
  1.                Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt ebenso Kenntnis von der saldoneutralen Mittelabflusskorrektur (Anlage 3).

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 0_3108_5440_Mai AVFB_Anlage 1 (30 KB)    
Anlage 2 2 Bekanntgabe Mittelbereitstellungen_Mai AVFB_Anlage 2_ (15 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgabe saldoneutrale Mittelabflusskorrektur_Mai AVFB_Anlage 3_ (9 KB)    
Anlage 4 4 MB_1_4641_93505_Mai AVFB_Anlage 1 a (36 KB)    
Anlage 5 5 MB_1_4681_96319_Mai AVFB_Anlage 1 b (39 KB)