Vorlage - VO/18/14257/31  

 
 
Betreff: Einleitung eines Verfahrens auf Ausweisung eines Naturdenkmales für die Pappelallee nördlich des RT-Bades
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
02.05.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Derzeit sind im Stadtgebiet 31 Einzelbäume bzw. Baumensembles oder flächige Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmal ausgewiesen.

Gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Naturdenkmale rechtsverbindlich (durch den Erlass einer Verordnung) festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist u.a. wegen ihrer Eigenart oder Schönheit.

Die Beseitigung des Naturdenkmals, sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.

Der Schutz von Bäumen, die als Naturdenkmal geschützt sind, geht weiter als der Schutz, der nach der Baumschutzverordnung gewährt werden kann.

 

Die Pflegekosten für Naturdenkmale hat die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde, hier die Stadt Regensburg, zu tragen.

 

Zuletzt hat die Stadt Regensburg im Jahr 2010 eine Naturdenkmalsverordnung erlassen für den Schnurbaum in der Yorckstraße 1.

 

Die betroffene Pappelallee ist im Eigentum des Bundes, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Mit Schreiben vom 12.01.2018 hat der Eigentümer sein Einverständnis mit einer Ausweisung der Allee als Naturdenkmal mitgeteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Unterschutzstellung der Allee aufgrund ihrer herausragenden naturschutzfachlichen Wertigkeit und Schönheit gerechtfertigt.

Die Allee besteht aus 38 Hybridpappeln und einer Weide. Die Bäume sind ca. 60 Jahre alt und haben nach Untersuchungen eines vereidigten Sachverständigen noch eine Lebenserwartung von 80-100 Jahren. Die gestalterische Funktion der Bäume wird als sehr hoch eingestuft; sie überragen bauliche Anlagen im Umfeld und sind von weit her wahrzunehmen.

Besonders prägend und idyllisch wirkt der zwischen den Bäumen mäandernde Weg, der von vielen Regensburgern als Spazierweg und zur Naherholung in Anspruch genommen und geschätzt wird.

Aufgrund des Alters der Bäume, der Baumart und der vorhandenen Strukturen, bietet diese Allee vielen Tieren wertvollen Lebensraum. So sind z.B. in der Allee und dem unmittelbaren Umfeld 24 Vogelarten, zum Teil besonders und streng geschützte Arten, kartiert.

Nach aktuellen Begutachtungen vom September 2017 sind die Pappeln derzeit verkehrssicher. Bei keinem der Bäume war beginnender Zerfallsprozess in der Krone feststellbar. Auf festgestellte Schäden war mit baumpflegerischen Maßnahmen reagiert worden.

Als künftiger Pflegebedarf wurde die einmal jährliche Entnahme von Totholz, sowie an 4 Bäumen jährlich durchzuführende kleinere Einkürzungen festgelegt.

Damit ist mit jährlichen Kosten von ca. 7000 - 8000.- € zu rechnen (Pflegekosten, Regelkontrolle und Biberschutz).

r die Stadt Regensburg ergeben sich durch die Ausweisung der Allee als Naturdenkmal insofern keine wesentlichen Mehrkosten, als die Verkehrssicherung aufgrund eines Nutzungsvertrages zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Stadt Regensburg aus dem Jahr 1984 ohnehin bei der Stadt Regensburg liegt. Jedoch werden die Kosten der Baumpflege altersbedingt in den nächsten Jahren erheblich steigen.

 

Das Verfahren zur Inschutznahme richtet sich nach Art. 52 Abs. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Danach sind vor dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung zum Schutz von Naturdenkmälern die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Berechtigten zu hören. Die sonst bei Verordnungserlass übliche Auslegung des Verordnungstextes mit den entsprechenden Karten kann ersetzt werden durch Anhörung der betroffenen Fachbehörden und -stellen. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg macht üblicherweise von dieser Möglichkeit Gebrauch.

 

 

 


 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung damit das Verfahren auf Ausweisung eines Naturdenkmals für die Pappelallee nördlich des RT-Bades einzuleiten.

 

 


Anlagen: 1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Naturdenkmal RT-Bad (1046 KB)