Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 7 der Jugendamtssatzung ist ein Polizeibeamter/eine Polizeibeamtin beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2016 wurde Herr Leitender Polizeidirektor Thomas Schöniger als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz teilte mit Schreiben vom 06.03.2018 mit, dass Herr Leitender Polizeidirektor Schöniger in eine andere Funktion wechselte und deshalb künftig Herr Polizeidirektor Gerhard Roider als Mitglied des Jugendhilfeausschusses benannt werden soll.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Herrn Leitenden Polizeidirektor Thomas Schöniger wird Herr Polizeidirektor Gerhard Roider als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
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