Vorlage - VO/18/14301/60  

 
 
Betreff: Albrecht-Altdorfer-Gymnasium
Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude -
Beschluss zur technischen Ausführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
08.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht der Verwaltung:

 

 

1. Ausgangssituation

 

Mit der Beauftragung eines externen Brandschutzsachverständigen wurde für das Albrecht-

Altdorfer-Gymnasium ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Das Entwurfskonzept des

Brandschutzplaners umfasst das Schulgebäude mit den beiden Sporthallen.

Aufgrund der festgestellten Mängel im Bereich der notwendigen Flure und Treppenräume sind umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich um die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes und der Rettungswege im Schulgebäude zu gewährleisten.

 

 

2. Art und Umfang der Maßnahme

 

U. a. entsprechen Rauchabschlusstüren in Treppenhäusern und Fluren nicht mehr den Vorschriften an den baulichen Brandschutz. Es fehlen zwingend notwendige brandschutztechnische Abschlüsse und Brandschotts, Entrauchungseinrichtungen und in vielen Bereichen der zweite bauliche Rettungsweg.

In den Gebäudebereichen in denen der zweite bauliche Rettungsweg fehlt, müssen die

Zimmertüren durch RS-Türen ersetzt werden. Da es sich bei dem Bestandsgebäude um ein

denkmalgeschütztes Objekt handelt, sind die Belange des Denkmalschutzes bei der

Maßnahme zusätzlich zu berücksichtigen. Die neuen RS-Türen müssen daher im äeren

Erscheinungsbild den alten Türen angepasst werden.

Da die Türen in den Fluren und Treppenräumen des Schulhauses aus

schulorganisatorischen Gründen ständig offen gehalten werden müssen, sind entsprechend

zugelassene Türen mit Feststellanlagen und Rauchsensorsteuerung notwendig.

 

Aufgrund der mittelfristig bevorstehenden Generalsanierung werden zum jetzigen Zeitpunkt

nur die nachfolgend aufgelisteten akuten Mängel behoben:

 

  • Erneuerung der vorhandenen Flur- und Treppenhausabschlüsse mit zugelassenen T-30 bzw. RS-Türen einschl. elektromechanischer Feststelleinrichtung
  • Einbau von Rauchschutztüren mit Freilauffunktion im Westtrakt,
  • Anpassung der Türen an das historische Erscheinungsbild
  • Austausch von hölzernen Türstürzen gegen Stahlbetonstürze
  • Umbau von Bestandsfenstern zu Rauchabzugsfenstern
  • Brandschutztechnische Ertüchtigung von Bauteilen, Herstellung von brandschutztechnischen Abschlüssen, Durchführungen, Brandschotts und Verkofferungen
  • Herstellung eines Entrauchungsschachts im Dachgeschoss
  • Anpassung von Teilen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
  • Anpassung der Brandmeldeanlage in Teilen.

 

 

3. Kosten

 

Die Kostenberechnung vom 13.11.2017 für die Kostengruppen 100 bis 700 gem.  DIN 276, 2008-12 ergab nachstehendes Ergebnis:

 

KG 100Grundstück         ---

KG 200Herrichten und Erschließen              ---

KG 300Bauwerk - Baukonstruktion    699.340,00

KG 400Bauwerk Technische Anlagen     93.260,00 €                 KG 500              Außenanlagen                                                                                                    ---             

KG 600Ausstattung und Kunstwerke              ---

KG 700Baunebenkosten    160.400,00                                                                        

berechnete Gesamtkosten:     953.000,00 €

 

 

4. Zeitlicher Ablauf

 

Eine schulaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Für die Maßnahme wurde bei der Regierung der Oberpfalz am 24.11.2017 ein Förderantrag gestellt. Nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns können die Ausschreibungen veröffentlicht werden. Da die Arbeiten überwiegend in den Sommerferien stattfinden müssen, um den Schulbetrieb nicht zu stören, ist für die Umsetzung der Zeitraum 2018 bis 2020 eingeplant.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Im aktuell gültigen Investitionsprogramm 2017 - 2021 der Stadt Regensburg sind für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes ab 2018 entsprechende Mittel eingeplant.

 

6. Beschlüsse

 

Grundlage und Voraussetzung für den technischen Beschluss sind folgende bereits gefasste Beschlüsse:

 

  • 24.01.2017Planungsauftrag Direktorium 1
  • 28.11.2017Maßnahmenbeschluss des Stadtrats

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Es wird empfohlen, die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude Albrecht-Altdorfer-Gymnasium entsprechend dem Bericht der Verwaltung durchzuführen.

 

Die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude Albrecht-Altdorfer-Gymnasium werden entsprechend dem Bericht der Verwaltung durchgeführt.

 

 


Anlagen: