Sachverhalt:
Im Stadtteil Sallern befindet sich angrenzend an den Aberdeenpark die Grundschule Sallerner Berg sowie die Jakob-Muth Förderschule. Diese sollen durch einen Neubau ersetzt und um eine Kindertageseinrichtung ergänzt werden. Für den Neubau der Grundschule am Sallerner Berg wurde bereits 2016 eine Konzeptstudie für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit 2-fach Turnhalle entwickelt sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, um nachzuweisen, dass der Abbruch und Neubau der Grundschule wirtschaftlicher als eine Sanierung ist. Der Gesamtzustand des bestehenden Schulgebäudes und der Turnhallen erfordern nach wirtschaftlichen Überlegungen einen Neubau. Diesem Vorgehen hat auch die Regierung der Oberpfalz zugestimmt. Zwischenzeitlich hat sich der Bedarf für die Grundschule am Sallerner Berg auf eine 3 bis 4-zügige Grundschule mit 3-fach Turnhalle sowie Räume für Ganztagsbetreuung, eine Mittagsbetreuung mit Mensa und Versorgungsküche erhöht. Der Flächenbedarf der Jakob-Muth-Schule wurde zeitgleich ebenso erweitert, da zur Entlastung der Grundschule Schwabelweis nun auch die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) an den Standort Sallerner Berg verlegt werden soll. Ebenso soll zur Entlastung der Grundschule Vielfalt und Toleranz die derzeit noch an der Isarstraße untergebrachte Mittelstufe der Jakob–Muth-Schule an die Harzstraße verlegt werden. Mittelfristig wird somit die Jakob-Muth-Schule durch diese Maßnahmen einhäusig am Standort Sallerner Berg untergebracht. Dabei werden Teilbereiche des Gebäudekomplexes, wie die Turnhallen, die Mensa mit Küche sowie die Freisportflächen gemeinsam mit der Grundschule genutzt. Zusätzlich wurde durch Amt 52 ein Bedarf für einen 3-gruppigen Kinderhort mit Sprachförderung gemeldet. Im Bestandsgebäude der GS Sallerner Berg ist bereits eine Stationsunterkunft des Gartenamtes untergebracht. Bei der Neuerrichtung und Erweiterung des Schulkomplexes sind auch weiterhin Unterkunftsräume vorzusehen. Zur Erlangung von städtebaulichen, hochbaulichen und funktionalen Entwürfen und Lösungsmöglichkeiten ist die Durchführung eines Wettbewerbs vorgesehen. Das Wettbewerbs- sowie Bauleitplanverfahren sind eng miteinander abgestimmt.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 29 I aus dem Jahr 1976 wurde eine Vorbehaltsfläche für Schule festgesetzt. Innerhalb dieses Baufeldes wurden die Grundschule Sallerner Berg sowie die Jakob-Muth-Schule und Sportanlagen errichtet. Entsprechend den damaligen Planungen und Anforderungen wurden der notwendige Bauraum und die städtebaulichen Dichten festgesetzt. Der erweiterte Flächenbedarf sowie zusätzliche Einrichtungen lassen sich zwar grundsätzlich auf dem Grundstück darstellen, wären aber aufgrund der bestehenden Festsetzungen nicht zulässig. Zur Schaffung von Baurecht für die geplante Erweiterung des Schulkomplexes ist deshalb die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I erforderlich.
Mit der geplanten Änderung soll die überbaubare Grundstücksfläche sowie das Maß der baulichen Nutzung entsprechend den planerischen Anforderungen angepasst werden. Dabei sollen die zukünftigen Festsetzungen insbesondere im Hinblick auf den durchzuführenden Wettbewerb einen gewissen Handlungsspielraum zulassen. Andererseits sind aber ebenso die vorhandene Bebauung und Verkehrssituation bzw. eine funktionsfähige zukünftige Verkehrserschließung im bestehenden Quartier zu berücksichtigen.
Im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 29 I ist der Änderungsbereich als Vorbehaltsfläche für Schule festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit maximal 2 Geschossen, einer GRZ von 0,15 und einer GFZ von 0,3 begrenzt. Mit diesen städtebaulichen Werten ist das vorgesehene Raum- und Flächenprogramm nicht umsetzbar.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg ist das Gebiet des Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dargestellt. Eine Änderung ist deshalb nicht erforderlich.
Der Ausschuss beschließt:
Anlagen:
BP 29 I (rechtkräftiger BP mit Änderungsbebauungsplan 29/III) BP 29 I/VI (Geltungsbereich der geplanten Änderung)
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