Vorlage - VO/18/14356/65  

 
 
Betreff: Neubau der Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße - Langobardenstraße und Ausbau des Unterislinger Weges

Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
19.06.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anlass:

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, (im Folgenden „ABD“ genannt) baut derzeit die A 3 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Regensburg und der Anschlussstelle (AS) Rosenhof aus. Im Jahr 2019 plant die ABD, die vorhandene Überführung des Unterislinger Weges im Zuge der Kreisstraße Rs 19 abzubrechen und durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.07.2017 (VO/17/13176/61) durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beauftragt, die Planungen für einen kombinierten Geh- und Radweg  entlang der A 3 zwischen der Franz-Hartl-Straße und der Langobardenstraße mit Anbindung an den Geh- und Radweg entlang des Unterislinger Weges vorzunehmen. Dazu gehören auch die Planungen für eine Geh- und Radwegunterführung unter dem Unterislinger Weg. Mit dieser Geh- und Radwegeverbindung steht eine sichere Umfahrungsmöglichkeit der noch unzureichend ausgebauten Bajuwarenstraße zur Verfügung. Außerdem werden die zwischen der Bajuwarenstraße bzw. Johann-Hösl-Straße und der BAB A 3 gelegenen Einkaufsmärkte und Dienstleistungsbetriebe zu Fuß und mit dem Fahrrad auf kurzem Wege erschlossen.

Das städtische Vorhaben tangiert die Autobahnplanungen. Einerseits ist es verkehrlich sinnvoll und wirtschaftlich geboten, die autobahnbedingte Vollsperrung des Unterislinger Weges im Jahr 2019 zu nutzen. Andererseits haben die enge und sehr komplexe Terminierung des Autobahnbauvorhabens und die unmittelbare Nähe zueinander zur Folge, dass die Baumaßnahmen von Stadt und ABD nur gemeinschaftlich abgewickelt werden können. Dies bedarf schriftlicher Regelungen zwischen den beiden Verwaltungen zu Planung und Bau.

Es ist beabsichtigt, das Vergabeverfahren einschließlich Beauftragung bereits im 2. Halbjahr 2018 durchzuführen.

 

Neubau einer Geh- und Radwegeunterführung unter dem Unterislinger Weg:

Der Unterislinger Weg (Rs 19) wird vom neuen Geh- und Radweg unterquert. Die Unterführung wird als überschüttetes Bauwerk mit folgenden Abmessungen ausgeführt:

Lichte Weite:4,0 m

Lichte Höhe: 2,50 m

Überdeckungslänge:rund 16,5 m

Kreuzungswinkel:rund 98 gon

Die Lage und die Abmessungen des Bauwerks ergeben sich insbesondere aus folgenden Zwangspunkten: unmittelbar angrenzende neue Autobahnbrücke und einzuhaltender Sicherheitsabstand zu einer bestehenden Gashöchstdruckleitung, die mit vertretbarem Aufwand nicht verlegt werden kann.

 

Der Unterislinger Weg wird im Bauwerksbereich analog der Querschnittsausbildung auf der Autobahnbrücke folgendermaßen gestaltet:

Fahrbahnbreite zwischen den Borden:7,0 m

Geh- und Radwegbreite (Bordsteinkante bis Gender):4,0 m

Schrammbordbreite, Ostseite (Bordsteinkante bis Geländer):1,0 m

Neubau einer rund 22 m langen Stützmauer entlang der Geh- und Radweghinterkante; die Borde werden als 15 cm hohe Schrammborde ausgeführt.

Die Schutzeinrichtungen auf der Autobahnbrücke werden fortgeführt, d.h. auf der Westseite neben dem Geh- und Radweg wird ein mindestens 1,30 m hohes Geländer mit Stahlseil im Handlauf angebracht. Auf der Ostseite wird ein mindestens 1,10 m hohes Geländer mit Stahlseil im Handlauf angeordnet (auf Streifenfundament).

 

Neubau Geh-und Radweg zwischen Franz-Hartl-Straße und Langobardenstraße:

Der neue Geh- und Radweg zweigt an der Stelle vom Unterislinger Weg ab, an dem auch der bestehende Verbindungsweg von der Franz-Hartl-Straße auf den Unterislinger Weg trifft, und verläuft auf dem vorhandenen Betriebsweg entlang des westlichen Böschungsfußes. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beträgt das Gefälle des Weges auf einem bis zu 100 m langen Stück bis zu maximal 6 bis 8 % und es können keine Zwischenpodeste angeordnet werden. Vor der BAB A 3 biegt der Weg in die neue Geh- und Radwegeunterführung ab. Danach wird die Wegelücke bis zur Einmündung in die vorhandene Langobardenstraße geschlossen. Dort ist der Weg bis zu 5 % geneigt. Um neben dem geplanten Lärmschutzwall entlang der BAB A 3 für den Weg ausreichend Platz zu gewinnen, muss eine rund 26 m lange und bis zu ca. 2 m hohe Stützwand errichtet werden.

 

Das neue insgesamt rund 250 m lange Wegestück wird mit einer Regelbreite vom 2,5 m asphaltiert. Entlang den Böschungen werden Versickermulden angelegt. Damit bei Starkregenereignissen der Weg nicht überschwemmt wird, werden zwei Notüberläufe an den Mischwasserkanal angeschlossen. Der Geh- und Radweg wird nach dem städtischen Standard beleuchtet.

 

Die neue Geh-und Radwegeverbindung soll als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet werden.

 

Ausbau des Unterislinger Weges:

Wie bereits oben dargestellt, erfährt der Unterislinger Weg im Bereich der neuen Geh- und Radwegeunterführung erforderliche bauliche Veränderungen. Jedoch wird die Vollsperrung der Kreisstraße für einen umfangreicheren Straßenausbau genutzt, um zusätzliche verkehrliche Verbesserungen umsetzen zu können.

 

Der vorhandene begleitende Geh- und Radweg, der sich in keinem guten baulichen Zustand befindet, kann um einen halben Meter auf 3 m verbreitert werden. Dies wird möglich, weil die Kreisstraße auf 6,50 m verschmälert, um ein gewisses Maß nach Osten verschoben und abgesenkt wird. Es wird ein Vollausbau des Unterislinger Weges auf einer Länge von rund 250 m zwischen der Autobahnbrücke und der Kreuzung mit der Bajuwarenstraße bzw. Johann-Hösl-Straße durchgeführt, zumal die bestehende Fahrbahn bereits erhebliche Schäden in Form von Spurrinnen und Rissen aufweist.

Der Straßenaufbau wird in Asphalt mit der Belastungsklasse 3,2 und einer Gesamtstärke von 60 cm hergestellt. Der Geh- und Radweg wird ebenfalls asphaltiert und mit einer feinen Deckschicht versehen. Beidseitig werden die Schutzplanken erneuert und hinter dem Geh- und Radweg ein Aufsatzgeländer zur Absturzsicherung angebracht. Auch die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich erneuert. Die Straßenentwässerung erfolgt wie bisher und im Wesentlichen unverändert über Versickerung.

 

Vor der Kreuzung mit der Bajuwarenstraße befindet sich eine Bushaltestelle. Diese wird barrierefrei mit Busbord auf einer Länge von 20 m ausgebaut. Der Stauraum vor der Kreuzung sowie die Bushaltestelle werden aufgrund der hohen Beanspruchung der Fahrbahn infolge Bremsen und Beschleunigen nicht in Asphalt, sondern mit einem halbstarren Belag auf einer Fläche von rund 500 m² hergestellt.

 

Baumfällungen und Baumneupflanzungen:

Umbaubedingt werden rund fünf größere Einzelbäume, die sehr nahe am Fahrbahnrand stehen gefällt. Ansonsten werden die bestehenden Straßenböschungen, soweit technisch möglich und vertretbar, nicht angetastet. Da durch die leichte Absenkung des Unterislinger Weges entlang der Ostseite ein breiteres und spartenfreies Bankett entsteht, können dort und entlang des Geh- und Radweges Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

 

Grundinanspruchnahme:

r den Ausbau des Unterislinger Weges müssen keine Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden.

 

r den Neubau des Geh- und Radweges müssen zwischen der Unterführung im Unterislinger Weg und der Einmündung in die Langobardenstraße Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden, deren vorübergehende und dauerhafte Nutzung entweder erworben oder rechtlich gesichert wird.

Gleiches gilt für die Einmündung des neu ausgebauten Geh- und Radweges in den bestehenden Verbindungsweg von der Franz-Hartl-Straße auf den Unterislinger Weg, um die bestehende Situation zu verbessern.

 

Baudurchführung und Verwaltungsvereinbarung:

Die Planung, das Einholen von Genehmigungen und die Bauvorbereitung der oben beschriebenen Maßnahmen erfolgen durch die Stadt Regensburg. Bei der Terminierung von Ausschreibung, Vergabe, Baukoordinierung und Baudurchführung müssen sich die städtischen Maßnahmen wegen der strikten Bau- und Verkehrsablaufplanung im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 dieser vollständig unterordnen. Die Federführung der Bauabwicklung geht daher mit der Ausschreibung der Bauleistungen an die ABD über. Weiterhin können die Baumaßnahmen der ABD und der Stadt wegen der gegenseitigen baubetrieblichen Beeinflussungen (unmittelbarer Nähe der Baustellen und Überschneidung der Baufelder) nur gemeinschaftlich an einen einzigen Auftragnehmer vergeben werden. Es sind dazu insbesondere folgende wichtige Regelungen zu vereinbaren:

r die städtischen Maßnahmen, welche sich über definierte Schnittstellen von den autobahneigenen Maßnahmen eindeutig abgrenzen, wird ein eigenes Ausschreibungslos mit gesonderter Rechnungsstellung an die Stadt erstellt. Die Ausschreibung und das Vergabeverfahren erfolgt nach den einschlägigen Vergaberichtlinien. Die Autobahndirektion führt das Vergabeverfahren eigenständig auch im Auftrag der Stadt durch. Die Vergabe erfolgt nicht losweise, sondern an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter. Die Stadt wird nach der Wertung eine Vergabeentscheidung treffen. Die Autobahndirektion Regensburg ist berechtigt, den Auftrag für die Maßnahme auch im Namen der Stadt zu erteilen.

Bei der Baudurchführung obliegt der ABD insbesondere die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung und die Objektbetreuung sowie die Abrechnung. Für diese Verwaltungsaufwendungen leistet die Stadt der ABD eine angemessene und pauschale Erstattung in Höhe von 10 % der auf die Stadt entfallenen Baukosten. Die Stadt leistet die Zahlungen auf Anforderung durch die ABD nach dem jeweiligen Baufortschritt.

Die künftige Bau- und Unterhaltslast für die Geh- und Radwegeunterführung, für die zusätzlichen Stützmauern und die abgestützte Rückseite des A 3-Lärmschutzwalles übernimmt die Stadt. Das Grundeigentum an diesen Flächen soll weitestgehend der Baulast folgen.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Ausbau Unterislinger Weg:

Die geschätzten Gesamtkosten für diese oben beschriebene städtische Teil-Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1,00 Mio. € (Vollausbau mit Verbreiterung des bestehenden Geh- und Radweges sowie erforderliche Stützmauern).

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2017 2021 sind im UA 6480/09 bisher nur Mittel für Kostenanteile der Stadt enthalten, die die Stadt an den Brückenbauwerken, die die ABD baut, zu tragen hat. (Ertüchtigung der Straßenausstattungen, geringfügige Verbesserungen der Verkehrswege).

 

r den Ausbau des Unterislinger Weges müssten somit zusätzliche Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.000.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt werden (UA 6480/09 HhSt. 1.6480.9507).

Die Deckung könnte durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltstellen erfolgen:

- 1.6480.9599 (Brücken -Erneuerung/Neubau- Baunebenkosten: Tiefbau i.R. BAB-Ausbau) i. H. v. 500.000,- €

- 1.6900.9810 (Wasserläufe, Wasserbau Hochwasserschutz - Investitionszuweisungen an das Land - Hochwasserschutz Stadt -Maßnahmenträger Freistaat) i. H. v. 500.000,- €

 

Neubau einer Geh- und Radwegeunterführung unter dem Unterislinger Weg und

Neubau Geh-und Radweg zwischen Franz-Hartl-Straße und Langobardenstraße:

Die geschätzten Gesamtkosten für  diese oben beschriebene städtische Teil-Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 0,85 Mio. €, davon 0,65 Mio. €r den Neubau der  Radwegunterführung und 0,2 Mio. €r den Neubau des Geh- und Radweges.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2017 2021 sind im UA 6368/12 bei HhSt. 6368.95012/ 95112 bisher Mittel i. H. v. insgesamt 0,80 Mio. € eingeplant.

Es besteht somit ein zusätzlicher Mittelbedarf i. H. v. 0,05 Mio. €.

 

Um die Beauftragung dieser Teil-Maßnahme bereits in 2018 zu ermöglichen, müssten somit zusätzliche Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,- € bei HhSt. 1.6368.95012 und in Höhe von 550.000,- € bei HhSt. 1.6368.95112 überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung könnte durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltstellen erfolgen:

- 1.6309.9500 (Gemeindestraße Erschließungsstraßen Tiefbaumaßnahmen - Weidener Straße) i. H. v. 650.000,- €

 

- 1.6408.95011 (Gemeindestraße Altstadt Innenstadt - Tiefbaumaßnahmen - Obermünsterplatz / Obermünsterstraße) i. H. v. 100.000,- €

 

Im Übrigen werden die oben aufgeführten Mittelbereitstellungen im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogrammes (2018 bis 2022) einschl. Nachtragshaushaltsplan 2018 abgelöst und entsprechend berücksichtigt.

 

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geh- und Radwegeverbindung Franz-Hartl-Straße – Langobardenstraße und der Ausbau des Unterislinger Weges zwischen der BAB A 3 und der Bajuwarenstraße werden entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hergestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Autobahndirektion Südbayern eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf nachfolgenden Haushaltsstellen werden Haushaltsmittel als Verpflichtungsermächtigung in folgender Höhe gem. Art. 67 GO außer- bzw. überplanmäßig bereitgestellt:

 

- 1.6408.9507 i. H. v. 1.000.000,- €

- 1.6368.95012 i. H. v. 200.000,- €

- 1.6368.95112 i. H. v. 550.000,- €

 

Die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Haushaltsstellen:

 

- 1.6480.9599 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6309.9500 i. H. v. 650.000,- €

- 1.6900.9810 i. H. v. 500.000,- €

- 1.6408.95011 i. H. v. 100.000,- €

 


Anlagen:

Anlage 1Übersichtslageplan, DIN A 3, (Maßstab 1:2.000)

Anlage 2Bauwerksskizze Geh- und Radwegunterführung, DIN A 3, (o. M.)

Anlage 3Regelquerschnitt Fahrbahn Unterislinger Weg mit Neubau Geh- und

Radweg, DIN A 3, (Maßstab 1:75)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_18_14356_65_Schnitte-Bauwerk A3_01 (301 KB)    
Anlage 2 2 VO_18_14356_65Anlage2_UnterislingerWeg_Lageplan_500_01 (686 KB)    
Anlage 3 3 VO_18_14356_65_Anlage3Unterislinger (377 KB)