Vorlage - VO/18/14380/51  

 
 
Betreff: Umzug der Beratungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa "HAJDe" in das Bürgerstift St. Michael und Angebotserweiterung um ein "Übergangswohnen" für Familien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.Beratungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa HAJDe

 

https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-und-familie/dezentrale-soziale-dienste/beratungsstelle-fuer-zugewanderte-familien-aus-suedosteuropaDie Migration innerhalb der EU und insbesondere nach Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Auch in der Stadt Regensburg wird der Zuwachs anhand folgender Graphik (Abb. 1) deutlich:

 

 

Viele Unionsbürger aus südosteuropäischen Staaten, v. a. aus Bulgarien und Rumänien, machen europaweit Gebrauch von ihrem Freizügigkeitsrecht. Viele dieser Zuwanderer erwartet in Deutschland schlecht bezahlte Arbeit, ein nicht ausreichender Krankenversicherungsschutz, kaum bezahlbarer Wohnraum, Probleme bei der Beschulung der Kinder aufgrund mangelnder Sprachkenntnis und ein erschwerter Zugang zu Sozialleistungen aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit im EU-Recht. Seit 2014 begleitet und berät die Beratungsstelle HAJDe zugewanderte Familien aus Südosteuropa in den Bereichen Bildung, Wohnen, Gesundheit und Arbeit. Kernaufgabe der Beratungsstelle ist die Sicherung des Wohls der Kinder bei grundlegenden Bedürfnissen wie Essen, Kleidung, Wohnraum und Hygiene. HAJDe berät die Sorgeberechtigten bei Fragen zur Kindererziehung, bietet Hilfestellungen bei der Existenzsicherung, unterstützt und begleitet im Umgang mit Behörden oder Vermietern, informiert und begleitet zu bestehenden Hilfsangeboten.

 

Die Verlagerung der Beratungsstelle in das Bürgerstift St. Michael eröffnet die Möglichkeit des Angebotes eines Übergangwohnens, wie unter II. dargestellt, weiterhin wird durch die dann entstehende räumliche Nähe die Zusammenarbeit mit der Jugendschutzstelle intensiviert. Die bislang genutzten Büroräume für die Beratungsstelle HAJDe im Gebäude Domplatz 3 werden nach dem Umzug in das Bürgerstift St. Michael aufgegeben.

 

 

 

II.Übergangswohnen

1. Angebotsentwicklung und Eingrenzung der Zielgruppe

HAJDe bietet im Bürgerstift St. Michael zwei Übergangswohneinheiten für, aus Südosteuropa zugewanderte, Mütter mit ihren Kindern an. Wesentlich ist, dass es sich bei diesem Übergangswohnen nicht um eine Aufnahmeeinrichtung für neuzugewanderte Familien handelt.

 

Konzeptionell soll das Übergangswohnen zunächst ausschließlich alleinerziehenden Müttern mit ihren Kindern angeboten werden. Alleinerziehende Mütter im Allgemeinen, aber insbesondere Frauen aus den hier gegenständlichen Herkunftsländern, unterliegen einem deutlich erhöhten Risiko wohnungslos zu werden (vgl. Dries u. a. 2016: Mothers Who Experience Homelessness; in Mayock u. a.: Womens Homelessness in Europe, 182). Oft werden aus diesen Müttern alleinerziehende Wohnungslose, weil sie ihre Kinder vor psychischer oder physischer Gewalt schützen wollen. Wohnungslosigkeit kann zur Fremdunterbringung der Kinder führen. Um die Trennung der Kinder von der Mutter zu verhindern soll das Übergangswohnen im Bürgerstift St. Michael eine vorübergehende Unterbringung dieser Familien in einem geschützten Raum anbieten und so dem Familienerhalt und der Kindeswohlsicherung dienen. Die untergebrachten Familien werden angebunden an HAJDe und in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnen (muttersprachlich) beraten und sozialpädagogisch unterstützt, um sich als Familie in geregelten Strukturen zu stabilisieren. Wichtiges Ziel ist eine schnellstmögliche Vermittlung der Familien zurück in einen eigenen Wohnraum auf dem ersten Wohnungsmarkt (Housing First). Eine Vermittlung in eine Notwohnung der Stadt Regensburg scheidet als Lösungsmöglichkeit aus, da dies lediglich eine Problemverlagerung darstellen würde.

 

2.Strukturbedingungen

Im Bürgerstift St. Michael bestehen zwei Ein-Raum-Appartements mit jeweiliger Nasszelle im 4. OG des Gebäudes. Die Raumaufteilung ist in nachstehendem Planausschnitt ersichtlich.

 

 

In den beiden Überganswohneinheiten können zwei Mütter mit ihren (jeweils max. drei) Kindern untergebracht werden. Eine Gemeinschaftsküche für die beiden Wohneinheiten steht zur Verfügung. Waschmaschine und Trockner sind in der Gemeinschaftsküche vorhanden. Die Übergangswohneinheiten werden bedarfsgerecht möbliert. Neben dem an die Küche angegliederten Aufenthaltsraum besteht die Möglichkeit die Gruppenräume des Bürgerstifts St. Michael mit zu nutzen, um themenspezifische Angebote zu realisieren (z. B. Mietführerschein, Deutschkurse mit paralleler Kinderbetreuung). Separate, ausschließlich von HAJDe genutzte Besprechungsräume ohne Büroarbeitsplätze sind nicht vorgesehen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle und des Übergangswohnens ist über den Aufzug im Treppenhaus 1 sichergestellt.

 

Zur sozialarbeiterischen  und pädagogischen Umsetzung der Betreuung der Familien soll auf die bereits bestehenden beiden Vollzeitstellen, samt eigens, durch HAJDe  angeworbene und entsprechend fortgebildete, ehrenamtliche SprachmittlerInnen zurückgegriffen werden, die sich aufgrund des Umzugs der Beratungsstelle in den Bürgerstift St. Michael in unmittelbarer Nähe zu den Übergangswohneinheiten befindet.

 

III. Haushaltsrechtliche Hinweise

Zur Realisierung des Umzugs der Beratungsstelle HAJDe und des Übergangswohnungs(-schutz-) konzeptes wurden entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 beantragt, konkret handelt es sich um:

1. Miete für die Beratungsstelle HAJDe (zwei roräume) und Flächen für das Übergangswohnen (HSt. 0.4532.5310) i. H. v. 17.000,00 €

2.Anpassungen im Vermögenshaushalt bei HSt. 1.4532.9341 i. H. v. 2.000,00 €r umzugsbedingte Ersatz-Beschaffung von Büroausstattung sowie bei HSt. 1.4532.9351 i. H. v. 13.400,00 €r eine Küche inkl. Waschmaschine und Wäschetrockner, Esstisch und sechs Stühle, Zimmerausstattungen (zwei Übergangswohneinheiten).

3.Fortschreibung der Ansätze im UA 4532 in geringfügigem Umfang für den Betrieb der Beratungsstelle HAJDe.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt den Umzug der Beratungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa HAJDe in das Bürgerstift St. Michael zu vollziehen und das Angebot der Beratungsstelle um ein Übergangswohnungs(-schutz-)konzept – wie dargestellt – zu erweitern.

 

 


Anlagen: