Sachverhalt:
Für die Errichtung, Verbesserung und Ausstattung von Sportanlagen und die Beschaffung von teuren Sportgeräten können den Sportvereinen gemäß Nr. 9 der Sportförderungsrichtlinien Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Im Haushaltsplan 2018 stehen für diesen Zweck bei Haushaltsstelle 1.5531.9881 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt aufgrund besonderer Anträge der Vereine, die bis 28. Februar beim Amt für Sport und Freizeit einzureichen waren.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der beiliegenden Liste zu vergeben. Nach den Sportförderungsrichtlinien beträgt der maximale Zuschuss bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Kosten. Da im Jahr 2018 eine Vielzahl von Anträgen einging, erfolgte eine prozentuale Abstufung auf 20 % der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen.
Der Ausschuss beschließt:
Die Sportfördermittel 2018 für die Verbesserung und Ausstattung von Sportanlagen und die Beschaffung von teuren Sportgeräten werden entsprechend der beiliegenden Liste, die Bestandteil des Beschlusses ist, gewährt. Anlagen: Großgeräte 2018
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||