Vorlage - VO/18/14391/33  

 
 
Betreff: Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Schörnig
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 21.02.2013 sind für alle Wahlen und Abstimmungen als Erfrischungsgeld für die Funktionen als Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und für die Schriftführer/innen 45 Euro, für die Funktionen als stellvertretende Schriftführer/innen und als Beisitzer/innen 35 Euro bestimmt worden. Für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, aber nicht zum Einsatz kommen, wurde für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 5 Euro festgesetzt.

r sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, wurde das Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro bestimmt.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat mit E-Mail vom 03.05.2018 festgelegt, dass bei Wahlen auf Landesebene der Erstattungsbetrag des Landes für Erfrischungsgelder auf 40 Euro erhöht wird, wenn es sich - wie es bei der Landtags- und Bezirkswahl der Fall ist um die Auswertung von zwei Wahlen handelt. Außerdem wird der Erstattungsbetrag des Landes bei Landtags- und Bezirkswahlen um 5 Euro erhöht, wenn zusätzlich ein Volksentscheid an diesem Wahltag stattfindet.

Die Staffelung des Erfrischungsgeldes nach Funktionen bleibt wie bisher den Gemeinden vorbehalten.

 

Das Erfrischungsgeld für alle Funktionen wird deshalb entsprechend angepasst und um jeweils 5 Euro erhöht, bei weiteren Wahlen oder Abstimmungen um 10 Euro. Für die besonderen Funktionen als Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und für die Schriftführer/innen wird schon seit vielen Jahren ein um 10 Euro höherer Betrag gewährt, um die Bereitschaft, sich für diese Funktionen freiwillig zu melden, zu erhöhen und auch die größere Verantwortung anzuerkennen.

Die Erhöhung des Erfrischungsgeldes erstreckt sich aus Gründen der Vereinheitlichung auf alle Wahlen und Abstimmungen.

 

Das Erfrischungsgeld für die Mitarbeiter/innen, die außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, wird ebenfalls um 5 Euro erhöht, bei weiteren Wahlen oder Abstimmungen um 10 Euro.

 

r die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen, die sich als Reserver ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten und nicht zum Einsatz kommen, erhöht sich die Entschädigung ebenfalls um 5 Euro.

 

r das Jahr 2018 ergibt sich aufgrund der Erhöhung der Erfrischungsgelder eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 18.000 Euror den Fall, dass neben der Landtags- und Bezirkswahl ein Volksentscheid stattfindet, in Höhe von ca. 9.000 Euror den Fall, dass keine weitere Wahl oder Abstimmung stattfindet.

Demgegenüber stehen aufgrund von organisatorischen Änderungen Einsparungen in Höhe von ca. 4.000 Euro.

 

r das Jahr 2019 ergibt sich aufgrund der Erhöhung der Erfrischungsgelder eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 6.400 Euro, unter der Annahme, dass neben der Europawahl keine weitere Wahl oder Abstimmung stattfindet.

Demgegenüber stehen aufgrund von organisatorischen Änderungen Einsparungen in Höhe von ca. 3.000 Euro.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro.

3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.