Sachverhalt:
1. Ausgangssituation, Art und Umfang der Maßnahme
Die städtische Notunterkunft „Am Kreuzhof 9“ wurde im Rahmen der Flüchtlingshilfe von der Regierung der Oberpfalz angemietet und im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juni 2017 als Unterkunft für Asylsuchende genutzt. Nach Rückgabe des Objektes am Kreuzhof 9 ist künftig wieder die ursprüngliche Nutzung als Notwohnanlage möglich.
Im Rahmen des Obdachlosenwesens ist es erforderlich auch behinderten Obdachlosen eine vorübergehende Unterkunft einfachster Art zur Verfügung zu stellen. Eine Anmietung von behindertengerechten Hotel- oder Pensionsplätzen wurde in der Vergangenheit angestrebt, konnte aber aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden. Der Umbau des Gebäudes Am Kreuzhof 9 zur behindertengerechten Obdachlosenunterkunft ist deshalb notwendig und als dringend zu betrachten.
Geplant sind der barrierefreie Umbau und die Schaffung behindertengerechter Unterkünfte im Erdgeschoss. Im Obergeschoss sind außer Schönheitsreparaturen keine baulichen Veränderungen notwendig.
Die Räume im Erdgeschoss sollen wie folgt umgebaut und genutzt werden:
Gemäß § 3 (3) VOB/A können alle Gewerke aufgrund der Unterschreitung der Wertgrenzen, mit beschränkten Ausschreibungen mit einer Auswahl auf Eignung und Zuverlässigkeit geprüfter Unternehmen erfolgen.
2. Technische Ausführung:
Im Außenbereich wird es notwendig, mittels einer Rampe den Hintereingang barrierefrei zu erschließen. Hierzu sind Erd-, Entwässerungs- und Pflasterbauarbeiten notwendig.
Sämtliche Innentüren müssen verbreitert werden, um alle Räume für Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen. Die vorhandenen Zargen werden ausgebaut, anschließend werden die Türdurchbrüche verbreitert. Im Zuge dieser Arbeiten müssen teilweise Schalter – u. Steckdosen versetzt werden.
Die Sanitäranlagen müssen vollständig umgebaut werden. Die vorhandenen Einrichtungen werden ausgebaut, Wand- und Bodenfliesen sowie der bestehende Estrich müssen abgebrochen und vorhandene Türöffnungen müssen versetzt werden. Im Anschluss werden die Wasser- und Abflussrohre neu verlegt sowie die Rohinstallationen für die neuen Elektro- u. Sanitäreinrichtungen durchgeführt, bevor der neue Estrich und der Fliesenbelag wieder eingebracht werden kann. In den beiden Sanitärräumen werden Notrufanlagen installiert. Beide Räume erhalten eine befahrbare Dusche. Die Gemeinschaftsküche erhält eine neue Küchenzeile, die Arbeitsflächen können teilweise barrierefrei gestaltet werden. Die Bodenbeläge in den Unterkunftsräumen bleiben weitestgehend erhalten, einzelne Reparaturen werden durchgeführt.
3. Kostenberechnung:
Für die Gesamtmaßnahme ergeben sich nach der vorliegenden Berechnung Kosten von rund 117.000 Euro.
Die einzelnen Gewerke weisen folgenden Kostenanteil auf (brutto): Abbruch – Baumeisterarbeiten: 24.900 € Fliesenarbeiten: 4.600 € Schreinerarbeiten: 8.300 € Bodenbelag – u. Malerarbeiten:10.000 € Sanitäranlagen:13.500 € Elektroinstallationen:17.600 € Erd-, Entwässerungs – u. Pflasterbauarbeiten:18.700 € Ingenieurleistungen und Baunebenkosten:19.400 €
4. Zeitlicher Ablauf
Es wird angestrebt, die Vergabe der einzelnen Gewerke so durchzuführen, dass die Arbeiten ab Ende des Jahres mit einem Ausführungszeitraum von 4 – 6 Monaten durchgeführt werden können.
5. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 – 2022 im UA 1191/00 auf der Haushaltsstelle 1.1191.9450 erstmalig in 2019 entsprechend berücksichtigt. Zudem wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 117.000 € in 2018 eingeplant.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:
Der Umbau der Notunterkunft „Am Kreuzhof 9“ zur behindertengerechten Obdachlosen- unterkunft wird entsprechend dem Bericht der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt.
Anlagen:
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