Vorlage - VO/18/14409/51  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Konzepts "Menschen in Not Schutzhaus", Nachnutzung des Bürgerstifts St. Michael
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

ckblick

 

Das Bürgerstift St. Michael, Am Singrün 2a, wurde im 18. Jahrhundert erbaut und war bis zum Jahr 2015 als Seniorenheim genutzt. Im Frühjahr 2015 wurden bereits konzeptionelle sowie organisatorische Vorüberlegungen zur Nachnutzung des sogenannten „Michlstifts“ intensiviert. Im Michlstift sollte ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ in der fachlichen Verantwor­tung des Direktoriums 2/Amt für Jugend und Familie eingerichtet werden, in dem besonders hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen Sicherheit, Geborgenheit und Entwicklungschancen erhalten.

 

Die Realisierung des Konzeptes sollte ab Herbst 2015 beginnen. Im Sommer 2015 musste im Rahmen der Notfallhilfe Asyl das Michlstift kurzfristig als Obdach für Flüchtlinge zur Verfü­gung gestellt werden. Es fanden über einen Zeitraum von ca. einem Jahr insgesamt etwa 280 Geflüchtete (Familien, Einzelpersonen, unbegleitete Minderjährige) Unterkunft. Daher verzögerte sich die Realisierung des Menschen-Not-Schutzhauses. Im April 2017 sind die letzten 20 unbegleiteten minderjähirgen Flüchtlinge aus dem Michlstift ausgezogen und wurden auf andere Einrichtungen (u.a. Regensburger Hof) verteilt. Im März 2017 begannen schließlich die Reparaturmaßnahmen im Michlstift, die voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein werden.

 

Durch die hohe Anzahl ankommender Flüchtlinge in Regensburg im Jahr 2015 wurden für das Michlstift ca. 60 Plätze in Heilpädagogischen Nachfolgegruppen geplant, zuzüglich ca. fünf Plätze für eine Verselbständigungsgruppe und ca. 10 Plätze für Betreutes Einzelwoh­nen.

 

Mit Beschluss vom 30.09.2015 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg die Umnutzung des bisherigen Seniorenwohnheims „Am Singrün 2a / Weitoldstr. 16“ in ein Haus für Men­schen in Not beschlossen,VO/15/11342/51

 

Im Juni 2016 haben der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten (07.06.2016), der Jugendhilfeausschuss (23.06.2016) und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (30.06.2016) die bauliche Umnutzung und die Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg beschlossen,VO/16/12160/51.

 

Im Jahr 2016 nahm die Zahl der ankommenden Flüchtlinge derart ab, dass eine Überpla­nung und in Teilen auch eine Neukonzeptionierung für die Belegung des Bürgerstifts St. Michael erforderlich wurden. In der Folge sind daher auch einige Beschlüsse, deren Sachver­halte in separaten Vorlagen beschrieben sind, neu zu fassen.

Zuletzt hat der Stadtrat am 28.11.2017 die Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg an den zusätzlichen brandschutztechnischen Aufwendungen beschlossen,VO/17/13662/51.

 

Im Folgenden wird die aktualisierte Belegungsplanung (siehe auch Pläne im Anhang) des Bürgerstifts St. Michael im Sinne eines Gesamtüberblicks beschrieben. Sofern zu den einzel­nen Maßnahmen Beschlüsse erforderlich sind, werden die entsprechenden Sachverhalte in separaten Vorlagen beschrieben und zur Beschlussfassung den zuständigen Ausschüssen vorgelegt.

 

Kinderschutzhaus (zuständig: Amt für Jugend und Familie; Einzelvorlage VO/18/14414/51)

 

Es soll eine Einrichtung entstehen, in der bis zu acht Kinder (vorrangig im Alter von 4 14 Jahren) vorübergehend, bis höchstens 18 Monate leben, können. Es handelt sich um Kinder, die sich in einer akuten Notlage befinden, nicht mehr zu Hause betreut und nicht unmittelbar in eine Pflegefamilie oder Einrichtung vermittelt werden können. Die Gründe hierfür sind vielfäl­tig. So könnte die Diagnose unklar sein oder es gibt keine freien Plätze in geeigneten Pflegefamilien. Auch ein ausstehendes psychologisches Gutachten oder eine familiengerichtli­che Entscheidung, die noch nicht erfolgt ist, könnten Gründe für eine Unterbrin­gung im Kinderschutzhaus sein. Ein Hauptgrund ist, dass es in den letzten Jahren immer schwieriger wurde, speziell für den Bereich der Inobhutnahmen geeignete Bereitschafts­pflegefamilien zu finden. Die Einrichtung des Kinderschutzhauses wird in geeigne­ter Weise dieser Problematik entgegenwirken.

r Kinder (vorrangig zwischen 4 und 14 Jahren)  sind hierfür Wohneinheiten (Kinderzim­mer, Aufenthaltsraum, Küche, Duschen/WC, Büro für die Betreuerinnen und Betreuer sowie ein Raum für die Nachtbereitschaft) vorgesehen.

 

Die Einrichtung eines Kinderschutzhauses wurde bereits unter Punkt 1.2 des Sachverhalts der Vorlage vom September 2015 behandelt und in der Sitzung des Stadtrats am 30.09.2015 unverändert beschlossen (VO/15/11342/51). Unter der Vorlagennummer VO/18/14414/51 wird den JHA am 04.07.2018 eine aktuelle Vorlage vorgelegt.

Weil sich die Anzahl der Betreuungsplätze (acht statt sieben Plätze) und die Altersangabe verändert hat, wird den zuständigen Ausschüssen eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfas­sung vorgelegt.

 

Inobhutnahmestelle r Jugendliche und vorläufige Inobhutnahmen von umA im Bürgerstift St. Michael (zuständig: Amt für Jugend und Familie; Einzelvorlage VO/18/14415/51)

 

Gem. §§ 42/42a SGB VIII sind Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn sie unbeglei­tet (d.h. ohne Eltern oder andere erwachsene Person) in Regensburg aufgegriffen werden oder in Situationen geraten, in denen sie bei den leiblichen Eltern nicht mehr Schutz und Sicherheit haben. Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendli­chen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

In Regensburg ist der städtischen Jugendschutzstelle die Aufgabe übertragen, diese Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Häufig können Kinder und Jugendliche nicht in einer Pflegefamilie oder geeigneten Einrichtung untergebracht werden. Die Pflegefamilien sind oft mit der besonderen Problematik des Einzelfalls überfordert, Plätze in Einrichtungen stehen meist nicht kurzfristig zur Verfügung.

r eine fachgerechte Lösung sind folglich Schutzräume und Fachpersonal für diesen Personen­kreis sicherzustellen. Im Bürgerstift St. Michael werden deshalb 6 Plätze geschaf­fen (inkl. Büro, Küche/Aufenthaltsraum, Duschen/WC), damit während der Zeit der Inobhut­nahme mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Sorgeberechtigten eine (Zukunfts-) Perspek­tive erarbeitet werden kann.

Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme wurden die jungen Menschen seit 01.11.2015 im „Regensburger Hof“ untergebracht. Durch die Einrichtung der Inobhutnahmestelle im Bürger­stift St. Michael wird der Betrieb des „Regensburger Hofs“ obsolet. Die Inanspruchnahme des „Regensburger Hofes“ wird daher zum 31.12.2018 beendet.

Die Einrichtung einer Inobhutnahmestelle, bei gleichzeitiger Schließung des „Regensburger Hofs“, wird den betroffenen/zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Betreutes Jugendwohnen (zuständig: Amt für Jugend und Familie; Einzelvorlage VO/18/14416/51)

 

Beim Betreuten Jugendwohnen der Stadt Regensburg handelt es sich um eine Wohngruppe für Mädchen in Form einer vollstationären Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII, oft i.V.m. § 41 SGB VIII. Die Mädchen können wegen verschiedener Problemlagen nicht im elterlichen Haus­halt verbleiben und werden auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters in der betreuten Wohnform vollstationär untergebracht. Dort werden sie von erfahrenen Sozialpäda­goginnen betreut und an eine eigenständige und verantwortungsvolle Lebens­weise herangeführt.

Im Bürgerstift St. Michael sind hierfür fünf Plätze vorgesehen (inkl. Küche/Aufenthaltsraum, Duschen/WC und Büro). Zusätzlich wird ein Mädchen/eine junge Frau in der letzten Stufe der Verselbständigung in einem eigenen Appartement im sogengenannnten außenbetreuten Wohnen weiterbetreut. Bisher standen im Betreuten Wohnen vier stationäre und zwei außenbe­treute Plätze zur Verfügung.

Weil sich die Anzahl der Betreuungsplätze verändert, wird den zuständigen Ausschüssen eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Unterbringung ehemaliger unbegleiteter minderjährige Ausländer, die Leistungen nach dem SGB VIII nicht mehr benötigen (zuständig: Amt für Jugend und Familie; Einzelvorlage VO/18/14383/51)

 

In Einzelfällen ist die Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer nur schwer umsetzbar. Die betroffenen jungen Erwachsenen befinden sich in schulischen oder beruflichen Ausbildungsmaßnahmen, haben eine positive Entwicklung im Hinblick auf ihre Verselbständigung und Persönlichkeitsentwicklung vorzuweisen und könnten aus der Jugend­hilfe entlassen werden. Allerdings sind sie aufgrund ihrer Ausbildungsmaßnahmen auf Wohnraum in der Stadt Regensburg angewiesen, um begonnene Ausbildungen weiterfüh­ren zu können. Für diesen Personenkreis bestehen enorm erschwerte Bedingun­gen, auf dem freien Markt Wohnraum anzumieten.

Im Bürgerstift St. Michael werden hierfür fünf Plätze geschaffen (inkl. Aufenthalts­raum/Küche, Duschen/WC), die ehemaligen unbegleiteten minderjährige Ausländern, bei denen kein erhöhter Bedarf auf Jugendhilfeleistungen besteht, vorübergehend zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden.

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, wird den betroffenen/zuständigen Ausscs­sen eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Umzug der Beratungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa „Hajde“ in das Bürgerstift St. Michael und Angebotserweiterung um ein „Übergangswohnen“r Familien (zuständig: Amt für Jugend und Familie, Einzelvorlage VO/18/14380/51)

 

Die Beratungsstelle für zugewanderte Familien aus Südosteuropa „HAJDE“ verlagert ihren Dienstsitz vom Domplatz in das Bürgerstift St. Michael. Da es für Familien mit Kleinkindern aus Südosteuropa schwierig ist, menschenwürdigen und finanzierbaren Wohnraum zu fin­den, werden im „Michlstift“,  angegliedert an die Beratungsstelle, zwei Wohneinheiten und eine separate Küche als Übergangswohnungen für Notsituationen bereitgestellt, vorausge­setzt die Kinder aus den betroffenen Familien sind in besonderer Weise schutzbedürftig.

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, wird den betroffenen/zuständigen Ausschüs­sen eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

OptiPrax (zuständig: Amt für Tagesbetreuung von Kindern)

 

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern ist in den 35 städtischen Kindertagesbetreu- ungseinrichtungen Ausbildungsträger für erzieherische Fachkräfte und pädagogische Ergänzungskräfte.

 

Die Stadt Regensburg bildet junge Menschen als Erzieherinnen, aber auch in zahlreichen weiteren Berufsgruppen wie Verwaltungsfachangestellte, Elektroniker, Industriemechaniker, Fachinformatiker etc. aus. Gleichlaufend zu den Bemühungen, geeignete Bewerber für die einschlägigen Ausbildungsberufe zu finden, soll geprüft werden, ob eine positive Entwicklung auf dem Ausbildungssektor der Stadt Regensburg durch die Bereitstellung von Wohnraum, erreicht werden kann.

 

Den zuständigen Fachausschüssen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine entsprechen- de Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

WellKom (zuständig: Amt für kommunale Jugendarbeit; Einzelvorlage VO/17/13019/55)

 

Das Projekt „WellKom“ ist ein Wohnfähigkeitstraining zur individuellen Förderung und Integra­tion von benachteiligten jungen Menschen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Regensburg. Es ist ein Angebot für volljährige junge Menschen, die zum Aus­gleich sozialer und/oder individueller Benachteiligungen auf Unterstützung angewiesen sind.

Hierfür sind fünf Plätze vorgesehen.

Das Projekt wurde bereits im Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 18.05.2017 behan­delt und in der Sitzung des Stadtrats am 24.05.2017 beschlossen.

 

 

Jugendberufsagentur (zuständig: Amt für kommunale Jugendarbeit)

 

Der Begriff „Jugendberufsagentur“ steht als Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperations­formen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen so zu bündeln und zu verzahnen, dass der Über­gang von der Schule in die Arbeitswelt lückenlos gelingt.

 

Viele junge Menschen meistern ihn nur mit Unterstützung und benötigen ganzheitliche Förde­rung, die nur durch Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung von Jobcenter Stadt Regensburg, Agentur für Arbeit, Amt r Jugend und Familie und Amt für kommunale Jugendarbeit erreicht werden kann.

Geplant ist von Seiten der Jugendberufsagentur, in dem Kinder- und Jugendschutzhaus regelmä­ßige Beratungsstunden durch die Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit Regensburg, Jobcenter Stadt Regensburg, Amt 51 und Amt 55)  für hilfe- und ratsuchende Jugendliche / junge Erwachsene (niederschwelliges Angebot) anzubieten.

Im Michlstift sind hierfür zwei Büros sowie die Mitnutzung der/des Gemein­schafts-küche/Aufenthaltsbereichs des Stadtteilprojektes West vorgesehen.

 

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, wird den zuständigen Ausschüssen eine entspre­chende Vorlage zur Beschlussfassung zeitgerecht vorgelegt.

 

 

Neuanschaffung und personelle Besetzung des Stadtteilprojekt West (zuständig: Amt für Jugend und Familie, Einzelvorlage VO/18/14377/51)

 

Das Stadtteilprojekt West bietet niedrigschwellig im Einzugsgebiet Hilfe und Unterstützung bei allen persönlichen Schwierigkeiten, in Erziehungsfragen und bei Trennung und Schei­dung oder der Gestaltung des Umgangsrechts an. Zudem werden bedarfsgerecht Bildungsmaß­nahmen zu Fragen der Erziehung und des familiären Zusammenlebens entwi­ckelt und angeboten. Das Stadtteilprojekt informiert über soziale Dienstleistungen und vermit­telt an geeignete Fachstellen.

Im Bürgerstift St. Michael sind hierfür vier ursprüngliche Wohneinheiten mit Du/WC, ein ehemali­ges Büro, ein Lagerraum sowie eine Gemeinschafsküche/Aufenthaltsbereich (Nut­zung durch mehrere Mieter) mit der Gesamtfläche von 130 m² bereitgestellt.

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, wird den zuständigen Ausschüssen eine entspre­chende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Wohnraum für (alleinerziehende) Asylbewerberinnen aus den Gemeinschaftsunterkünf­ten

 

Die Situation von Frauen bzw. von alleinerziehenden Frauen in den Gemeinschaftsunterkünf­ten für Asylbewerber muss in manchen Fällen als hochproblema­tisch und angstbesetzt beurteilt werden. Es ist vorgesehen, dass im „Menschen in Not Schutz­haus“ vorübergehender Wohnraum für bis zu fünf Frauen, vorrangig alleinerziehende Frauen mit Kindern, geschaffen wird. Zuständig für die Betreuung der Bewohnerinnen und die Belegung der Plätze ist die Regierung der Oberpfalz.

Die Entscheidung der Regierung der Oberpfalz wird noch erwartet, eine Einzelvorlage folgt nach Klärung des Sachverhalts

 

roraumnutzung durch das Amt für Jugend und Familie

 

Folgende Aufgabenbereiche werden ihren Dienstsitz in das Bürgerstift St. Michael verlagern:

 

Pflegekinderdienst mit Adoptionsvermittlung:

 

Eltern können durch akut auftretende oder längerfristige Krisen ihren Kindern nicht gerecht werden. In diesen Fällen wird die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie angestrebt, um das Wohl des Kindes zu schützen.

Je nach Bedarf für das Kind benötigten Unterbringungsform und Lebenssituation werden geeignete Pflegeeltern gesucht und vermittelt.

Die Kernaufgaben der Adoptionsvermittlung sind: Für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, diese zu überprüfen und die Begleitung und Unterstützung während des Adoptions­verfahrens mit durchzuführen bzw. zu organisieren.

Im Michlstift sind für den Pflegekinderdienst und die Adoptionsvermittlungsstelle fünf Büro­ume (inkl. Küche/Aufenthaltsraum) sowie ein Wintergarten als Raum für Besuchskontakte vorgesehen.

 

Jugendschutzstelle

 

Die Jugendschutzstelle ist übergreifend für alle rechtlichen Belange in Bezug auf das Thema „Jugendschutz“ zuständig. Das Aufgabengebiet beinhaltet neben den Maßnahmen im Zusammen­hang mit Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen  (§ 42 SGB VIII) auch den erzieherischen Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) sowie Aufgaben des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (z.B. jugendgefährdende Medien, Jugendarbeitsschutzgesetz, Rechte und Pflichten von Jugendlichen).

r das Sachgebiet sind im Bürgerstift St. Michael sechs Büros, ein Gemeinschaftsraum, ein Lagerraum sowie ein Raum für Besuchskontakte vorgesehen.

 

Die Verlagerung der Jugendschutzstelle durch das Amt für Jugend und Familie wurde bereits unter Punkt 1.3 des Sachverhalts der Vorlage vom September 2015 behandelt und in der Sitzung des Stadtrats am 30.09.2015 unverändert beschlossen (VO/15/11342/51).

 

 

Deutscher Kinderschutzbund e.V. - Kreisverband Regensburg/Oberpfalz

 

Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen ein. Ein gewalt­freies Aufwachsen, Hilfe bei Entfaltung der Fähigkeiten sowie Hilfe bei allgemeinen Lebenssituationen zugunsten der Kinder sind die Kernaufgaben des Kinderschutzbundes. Mit seinen Projekten unterstützt, entlastet und fördert der Kinderschutzbund Kinder und ihre Familien, bevor sie in Krisen und Probleme geraten. Die besondere Stärke des Kinderschutzbun­des kommt aus dem freiwilligen Engagement vieler Bürgerinnen und Bür­ger. In den Projekten arbeiten ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte eng zusammen.

Im Bürgerstift St. Michael sind drei Büros sowie eine gemeinschaftliche Küche/Aufenthaltsbereich (Stadtteilprojekt West, Jugendberufsagentur) vorgesehen. Miete wird vom Nutzer gezahlt.

 

Der Einzug des Kinderschutzbundes in das Bürgerstift St. Michael wurde bereits unter Punkt 1.6 des Sachverhalts der Vorlage vom September 2015 behandelt und in der Sitzung des Stadtrats am 30.09.2015 unverändert beschlossen (VO/15/11342/51).

 

 

Haushaltsrechtliche Hinweise:

 

Zur Realisierung des Konzeptes wurden entsprechende Haushaltsmittel bei folgenden Unterab­schnitten eingestellt:

  • UA 4681: Sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe Verwaltung Bürgerstift St. Michael,
  • UA 4661 (Jugendschutzstelle),
  • UA 4662 (Betreutes Wohnen),
  • UA 4663 (Kinderschutzhaus),
  • UA 4680 (Sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe - Inobhutnahmestelle).

 

Die durch die Veränderung der Konzeption notwendigen finanziellen Anpassungen wurden im Haushalt 2019 bei den oben genannten Unterabschnitten vorgenommen.

 

 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die konzeptionelle Weiterentwicklung der Nutzung des Bürgerstifts St. Michael den beabsichtigten sozialen Intentionen seit dem Aus­zug des Altenheimes entspricht. In seinen wesentlichen Aspekten stellt sich das Bürgerstift St. Michael als ein „Menschen-in-Not-Schutzhaus“ dar, das vor allem Kindern, Jugendlichen und Familien Schutz in Notsituationen bietet. Somit erfüllt es in nahezu allen Bereichen gesetz­lich verankerte Aufgaben der Jugendhilfe.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

1. Die Weiterentwicklung des Konzepts „Menschen-in-Not-Schutzhaus“, Nachnutzung des Bürgerstifts St. Michael) wird befürwortet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Nachnutzung nach Maßgabe des dargestellten Sachverhalts zu realisieren.

 

 

 


Anlagen:

-          EG Planung

-          1. OG Planung

-          2. OG Planung

-          3. und 4. OG Planung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EG Planung (143 KB)    
Anlage 2 2 1. OG Planung (128 KB)    
Anlage 3 3 2. OG Planung (126 KB)    
Anlage 4 4 3. und 4. OG Planung (103 KB)