Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2017 den Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis genommen und die Entlastung des Jahresabschlusses empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung des Jahresabschlusses der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Geschäftsjahr 2014 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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