Sachverhalt:
Im Rahmen der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII baut die Stadt Regensburg mit der städt. Kinder-und Jugendschutzstelle des Amtes für Jugend und Familie seit vielen Jahren das System der Bereitschaftspflegefamilien kontinuierlich aus. Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wurden oder sonstige Formen von Gewalt erlebten, werden im Regelfall in akuten Situationen in Bereitschaftspflegefamilien gebracht, wo die traumatisierten Kinder in Sicherheit sind und zunächst zur Ruhe kommen können. Die an sich bewährte Kooperation mit diesen besonderen Pflegefamilien soll beibehalten werden. Allerdings gestaltet sich seit einigen Jahren die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien zunehmend schwierig. Dafür sind folgend Gründe maßgeblich:
Die Ursache hierfür liegt häufig in sehr lang dauernden familiengerichtlichen Verfahren. Ausstehende familienpsychologische Gutachten oder Beschwerdeverfahren am Oberlandesgericht verzögern den Hilfeplanungsprozess. Oftmals ist es auch schwierig, die geeignete Unterbringungsform für Kinder und Jugendliche zu finden, weil es an passenden Unterbringungsplätzen mangelt.
Daher ist es erforderlich, neben dem „Konzept Bereitschaftspflegefamilien“, eine weitere pädagogische Betreuungs- und Behandlungsform zur entwickeln. In dem neuen Kinderschutzhaus soll für Kinder und Jugendliche, die akut nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein pädagogischer Schutzraum geschaffen werden, in dem behutsam und fachlich qualifiziert ein individuelles Schutzkonzept für die Kinder entwickelt wird. Entsprechendes pädagogisches und psychologisches Fachpersonal, das die Vorgaben der Heimaufsicht der Regierung der Oberpfalz erfüllen muss, soll durch eine Hauswirtschafterin ergänzt werden. Selbst die Reinigungskraft und der Hausmeister sollen darauf vorbereitet werden, dass diese Kinder eines ganz besonderen Schutzes bedürfen. Ebenso wird darauf Wert zu legen sein, die Ausstattung der Kinderzimmer und den Garten im Michlstift so zu gestalten, dass die Kinder Rückzugsräume in Anspruch nehmen können und sich gleichzeitig wohlfühlen und sich frei entfalten können. Hierfür ist eine großzügige Spende der Aktion Kinderbaum in Aussicht gestellt worden. Selbstverständlich müssen die Kinder in einem 24-Stunden-Dienst an jedem Wochentag betreut werden.
Im Beschluss des Stadtrats vom 30.09.2015 (VO/15/11342/51) ist der Einrichtung eines Kinderschutzhauses grundsätzlich schon einmal zugestimmt worden. Seither haben sich die Bedarfe in den letzten zwei Jahren verändert, so dass hinsichtlich der Anzahl der Plätze als auch des Alters der Kinder ein Änderungsbeschluss erforderlich ist. Im angegebenen Beschluss waren es noch sieben Plätze für Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren. Im neuen Beschluss soll die Zielgruppe mit der Altersspanne von 4 bis 14 Jahren beschrieben werden. Im begründeten Einzelfall soll allerdings auch die Aufnahme von jüngeren Kindern und älteren Jugendlichen möglich sein. Die Anzahl der Plätze soll von ursprünglich sieben auf acht Plätze erweitert werden. Sollte sich die Bedarfslage ändern, kann im Einvernehmen mit der Heimaufsicht der Regierung der Oberpfalz die Anzahl der Betreuungsplätze den Erfordernissen angepasst werden. Die erforderliche Betriebserlaubnis betreffend das Kinderschutzhaus wurde beantragt und wird nach Rücksprache mit der zuständigen Heimaufsicht der Reg. Opf. vor Eröffnung der Einrichtung erteilt.
Haushaltsrechtliche Hinweise:
Zur Darstellung der Ausgaben für das Kinderschutzhaus wurde der Unterabschnitt 4663 – Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige – Kinderschutzhaus im Haushaltsplan eingerichtet, 2018 erstmals beplant. Mit der Eröffnung des Kinderschutzhauses 2019 sind folgende Ansätze kalkuliert:
Entstprechende Stellenplananträge im Umfang der mit der Heimaufsicht abgestimmten Personalbedarfesermittlung wurden zum NHH 18 vorgelegt und zum HH 19 zurückgestellt.
Für 2019 wird bei einer Inbetriebnahme zum II. Quartal mit Einnahmen i.H.v. 263.500 € wie folgt kalkuliert:
Ab 2020: 8 Plätze x 180 € x Auslastung zu 92 % (entspricht Rahmenvertrag der ReKo) x 12 Monate: 483.552 €
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus) ein Kinderschutzhaus einzurichten.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||