Vorlage - VO/18/14414/51  

 
 
Betreff: Kinderschutzhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
20.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gem. § 42 SGB VIII baut die Stadt Regensburg mit der städt. Kinder-und Jugendschutzstelle des Amtes für Jugend und Familie seit vielen Jahren das System der Bereitschaftspflegefamilien kontinuierlich aus. Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wurden oder sonstige Formen von Gewalt erlebten, werden im Regelfall in akuten Situationen in Bereitschaftspflegefamilien gebracht, wo die traumatisierten Kinder in Sicherheit sind und zunächst zur Ruhe kommen können. Die an sich bewährte Kooperation mit diesen besonderen Pflegefamilien soll beibehalten werden. Allerdings gestaltet sich seit einigen Jahren die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien zunehmend schwierig. Dafür sind folgend Gründe maßgeblich:

 

  1. Die Zahlen der Inobhutnahmen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Während 2013 noch 147 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wurden waren es 2017 160 Kinder und Jugendliche.
  2. Immer weniger Familien sind bereit für diese schwierige und verantwortungsvolle  Tätigkeit einer Bereitschaftspflegefamilie Verantwortung zu übernehmen.
  3. Die Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien wird zunehmend länger. Während im Jahr 2013 die durchschnittliche Verweildauer rund 22 Tage betrug, waren die Kinder und Jugendlichen im Jahr 2017 durchschnittlich 26 Tage untergebracht (die Zahl der „Belegtage insgesamt“ stieg von 3291 im Jahr 2013 auf 4140 im Jahr 2017).

Die Ursache hierfür liegt häufig in sehr lang dauernden familiengerichtlichen Verfahren. Ausstehende familienpsychologische Gutachten oder Beschwerdeverfahren am Oberlandesgericht verzögern den Hilfeplanungsprozess. Oftmals ist es auch schwierig, die geeignete Unterbringungsform für Kinder und Jugendliche zu finden, weil es an passenden Unterbringungsplätzen mangelt.

  1. Aufgrund der langen Verweildauer in den Bereitschaftspflegefamilien entstehen enge Bindungen zu den Pflegeeltern, die bei einer notwendigen Weitervermittlung in stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe bei allen Beteiligten zu Frustrationen führen und den Hilfeprozess gefährden.
  2. Oftmals sind diagnostische Fragen noch nicht geklärt, weshalb ein Clearing im Kinderschutzhaus notwendig wird. Dies betrifft insbesondere Fragen der sozialpädagogischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik bzw. Behandlung.

 

 

Daher ist es erforderlich, neben dem „Konzept Bereitschaftspflegefamilien“, eine weitere pädagogische Betreuungs- und Behandlungsform zur entwickeln. In dem neuen Kinderschutzhaus soll für Kinder und Jugendliche, die akut nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein pädagogischer Schutzraum geschaffen werden, in dem behutsam und fachlich qualifiziert ein individuelles Schutzkonzept für die Kinder entwickelt wird.

Entsprechendes pädagogisches und psychologisches Fachpersonal, das die Vorgaben der Heimaufsicht der Regierung der Oberpfalz erfüllen muss, soll durch eine Hauswirtschafterin ergänzt werden. Selbst die Reinigungskraft und der Hausmeister sollen darauf vorbereitet werden, dass diese Kinder eines ganz besonderen Schutzes bedürfen. Ebenso wird darauf Wert zu legen sein, die Ausstattung der Kinderzimmer und den Garten im Michlstift so zu gestalten, dass die Kinder Rückzugsräume in Anspruch nehmen können und sich gleichzeitig wohlfühlen und sich frei entfalten können. Hierfür ist eine großgige Spende der Aktion Kinderbaum in Aussicht gestellt worden. Selbstverständlich müssen die Kinder in einem 24-Stunden-Dienst an jedem Wochentag betreut werden.

 

Im Beschluss des Stadtrats vom 30.09.2015 (VO/15/11342/51) ist der Einrichtung eines Kinderschutzhauses grundsätzlich schon einmal zugestimmt worden. Seither haben sich die Bedarfe in den letzten zwei Jahren verändert, so dass hinsichtlich der Anzahl der Plätze als auch des Alters der Kinder ein Änderungsbeschluss erforderlich ist. Im angegebenen Beschluss waren es noch sieben Plätze für Kinder im Alter von 6 10 Jahren.

Im neuen Beschluss soll die Zielgruppe mit der Altersspanne von 4 bis 14 Jahren beschrieben werden. Im begründeten Einzelfall soll allerdings auch die Aufnahme von jüngeren Kindern und älteren Jugendlichen möglich sein.

Die Anzahl der Plätze soll von ursprünglich sieben auf acht Plätze erweitert werden. Sollte sich die Bedarfslage ändern, kann im Einvernehmen mit der Heimaufsicht der Regierung der Oberpfalz die Anzahl der Betreuungsplätze den Erfordernissen angepasst werden. Die erforderliche Betriebserlaubnis betreffend das Kinderschutzhaus wurde beantragt und wird nach Rücksprache mit der zuständigen Heimaufsicht der Reg. Opf. vor Eröffnung der Einrichtung erteilt.

 

Haushaltsrechtliche Hinweise:

 

Zur Darstellung der Ausgaben für das Kinderschutzhaus wurde der Unterabschnitt 4663 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige Kinderschutzhaus im Haushaltsplan eingerichtet, 2018 erstmals beplant. Mit der Eröffnung des Kinderschutzhauses 2019 sind folgende Ansätze kalkuliert:

 

  1. Ausgaben: 126.250 € (ohne Personalkosten und ohne Innere Verrechnung Verwaltungskostenerstattung). Die größte Ausgabenposition stellt hier die Mietzahlung an die Verwaltung des Michlstifts (57.300 €) dar. Diese Ausgaben werden auf der HHSt. 0.4681.1410 in gleicher Höhe vereinnahmt.
  2. Mit folgende Personalausgaben ist lt. Verwaltungsanordnung VA 11.21 zu rechnen:
    1. r die Leitung i.H.v. 110.750 Euro.
    2. r die Verwaltung i.H.v. 13.933,5 Euro.
    3. r den gruppenübergreifenden Fachdienst i.H.v. 50.825 Euro.
    4. r das Personal im Gruppendienst i.H.v. 400.450 Euro.

Entstprechende Stellenplananträge im Umfang der mit der Heimaufsicht abgestimmten Personalbedarfesermittlung wurden zum NHH 18 vorgelegt und zum HH 19 zurückgestellt.

  1. r Anschaffung im Vermögenshaushalt stehen auf dem UA 4663 für 2019 Mittel i.H.v. 3.000 € zur Verfügung. Der geringe Betrag ergibt sich, da bereits im Jahr 2017 und 2018 Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt für die Ausstattung des Kinderschutzhauses eingeplant waren (2017: 22.500 €; 2018: 4.500 €), diese aber wegen der Verzögerung der Bezugsfertigkeit des Bürgerstifts St. Michael nicht verwendet werden konnten.
  2. Einnahmen: Das Kinderschutzhaus wird über einen Tagessatz Einnahmen aus der Unterbringung von Kindern erzielen. Stammen die Kinder aus dem Stadtgebiet, fallen entsprechende Ausgaben im städtischen Haushalt bei Amt 51 im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (UA 4557 Heimerziehung bzw. 4565 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) an. Sind Kinder auswärtiger Jugendämter untergebracht, werden die Ausgaben entsprechend durch diese refinanziert. Der Tagessatz errechnet sich wie für stationäre und teilstationäre Einrichtungen gem. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII vorgesehen - nach der Angebotseinreichung und Verhandlung mit der Regionalen Kommission Ostbayern. Als Kalkulationsgrundlage wurde ein Tagessatz von 180 € verwendet.

r 2019 wird bei einer Inbetriebnahme zum II. Quartal mit Einnahmen i.H.v. 263.500 € wie folgt kalkuliert:

  1. 8 Plätze x 180 € Tagessatz  x Auslastung von 50% x 3 Monate: 64.800 €
  2. 8 Plätze x 180 € Tagessatz x Auslastung zu 92 % (entspricht Rahmenvertrag der ReKo) x 5 Monate: 198.720 € (da Rechnungen i.d.R. für Belegungen des Vormonats gestellt und auch bezahlt werden, daher sind für Belegungen des Dezembers keine Einnahmen zu erwarten)

Ab 2020: 8 Ptze x 180 € x Auslastung zu 92 % (entspricht Rahmenvertrag der ReKo) x 12 Monate: 483.552 €

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bürgerstift St. Michael (Menschen-in-Not-Schutzhaus) ein Kinderschutzhaus einzurichten.

 

 


Anlagen: