Vorlage - VO/18/14424/DB1  

 
 
Betreff: Bayerische Ehrenamtskarte - Erstattung von Mindereinnahmen an städtische Tochterunternehmen im Rahmen der freiwilligen Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich 1   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 19. November 2015 (Anlage 1) hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Bayerische Ehrenamtskarte zum 1. April 2016 einzuführen. Die Bayerische Ehrenamtskarte ist eine Initiative des Freistaates Bayern und dient dazu, das Engagement Ehrenamtlicher, die sich im besonderen Ausmaß engagieren, zu würdigen. Inzwischen beteiligen sich 87 Kommunen und Landkreise an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Allerdings gibt es ausgenommen der Anspruchsvoraussetzungen keine einheitlichen Vorgaben seitens des zuständigen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wie beispielsweise ein einheitliches Antragsformular oder allgemein gültige detaillierte Hinweise in Bezug auf die praktische Ausführung.

 

In Regensburg konnten aktuell 67 Akzeptanzpartner mit insgesamt 91 Akzeptanzstellen gewonnen werden, die Vergünstigungen für alle Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte anbieten. Zudem gibt es bayernweit zahlreiche weitere Akzeptanzstellen, bei denen ebenfalls Vergünstigungen gewährt werden. In der Stadt Regensburg haben inzwischen rund 1.444 Personen (Stand: 25.05.2018) die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt. Durch die Gewinnung weiterer attraktiver Akzeptanzpartner und die Bewerbung der Bayerischen Ehrenamtskarte soll das Interesse an der Karte weiter ausgebaut werden.

 

Neben vielen Unternehmen und städtischen Dienststellen beteiligen sich in Regensburg auch städtische Tochterunternehmen als Akzeptanzstellen an der Initiative der Bayerischen Ehrenamtskarte. So bieten aktuell die Regensburg Tourismus GmbH eine kostenlose Teilnahme an einer klassischen Stadtführung, die Regensburger Badebetreibe GmbH vergünstigten Eintritt in das Westbad, das Hallenbad/Wöhrdbad und die Donau Arena sowie auch das Theater Regensburg 25 Prozent Ermäßigung auf den Nettokartenpreis.

 

Auf Nachfrage beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in Bezug auf den Umgang mit den entstehenden Mindereinnahmen bei den städtischen Tochterunternehmen teilte dieses mit, dass es keine Empfehlung zur Handhabung dieses Themas gibt. Der Freistaat selbst ebenso wie manche Kommunen gleicht die entstehenden Mindereinnahmen beispielsweise bei der Bayerischen Schlösserverwaltung aber aus. Auch eine Nachfrage beim Bayerischen Städtetag, bei welchem die Thematik bisher nicht bekannt war und welcher deshalb Erkundigungen bei zwei Kommunen einholte, hat gezeigt, dass es auch hier keine einheitliche Vorgehensweise gibt.

 

Es wird deshalb zum rechtssicheren Umgang empfohlen, künftig bei den beteiligten städtischen Töchterunternehmen die Inanspruchnahme durch die Ehrenamtskarte zahlenmäßig zu erfassen, die Übersichtsliste rechtzeitig zum jährlichen Buchungsschluss an die Stadt Regensburg zu übermitteln, sodass im Anschluss ein Ausgleich der entstandenen Mindereinnahmen durch die Stadt Regensburg an die städtischen Töchterunternehmen im Rahmen der freiwilligen Leistungen erfolgen kann.

 

Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre ist ein jährlicher Ausgleich in Höhe von etwa 7.500 Euro zu erwarten, welcher im Rahmen der freiwilligen Leistungen zu veranschlagen ist. Bei Gewinnung weiterer städtischer Tochterunternehmen als Akzeptanzpartner und/oder einem deutlichen Ausbau der Inanspruchnahme ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Die durch die Beteiligung an der Bayerischen Ehrenamtskarte entstehenden Mindereinnahmen bei den städtischen Töchterunternehmen, werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Nachtragshaushaltes 2018 – ab dem Haushaltsjahr 2018, durch die Stadt Regensburg ausgeglichen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einführung EAK_Beschluss 19.11.2015 (115 KB)