Vorlage - VO/18/14428/DB1  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das
Haushaltsjahr 2016;
Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102
Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2018 die Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis genommen und die Entlastung der Jahresrechnung empfohlen.

 

Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2016 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.