Sachverhalt:
1.Anlass
Die Regensburg Netz GmbH (Regensburg Netz) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 09.05.2018 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Dem vorgelegten Jahresabschluss wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 8 Nr. 4 Buchst. b) des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss festgestellt und gemäß § 8 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Geschäftsführung die Entlastung erteilt. Er beantragt nun, den Mitgliedern des Aufsichtsrats ebenfalls die Entlastung zu erteilen.
Der Bericht des Aufsichtsrats der Regensburg Netz liegt als Anlage 3 bei. 2.Jahresabschluss
Ergebnisübersicht
Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die Regensburg Netz schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von -2.815 TEUR ab, geplant war ein Verlust von -2.488 TEUR.
Die Überschreitung des geplanten Verlustes um ca. 0,3 Mio. EUR setzt sich aus einer leistungsbedingt niedrigeren Verrechnung aus dem Betriebsführungsvertrag (ca. 0,8 Mio. EUR), aperiodischen Einflüssen (ca. 0,2 Mio. EUR), Aufwendungen für vermiedene Netzentgelte (ca. - 0,2 Mio. EUR) und einem niedrigeren Ergebnis aus der Abwicklung gesetzlicher Zuschläge und Umlagen (ca. - 1,1 Mio. EUR) zusammen.
Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss der Regensburg Netz GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht Anlage 3:Bericht des Aufsichtsrats
Der Ausschuss beschließt:
Dem Aufsichtsrat der Regensburg Netz GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.
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