Vorlage - VO/18/14440/DB1  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtbau-GmbH Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Anlass

 

Die Stadtbau-GmbH Regensburg (Stadtbau) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08.05.2018 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der Stadtbau-GmbH Regensburg soll gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. f) bis h) des Gesellschaftsvertrags der Stadtbau der Jahresabschluss festgestellt, die Gewinnverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung beschlossen werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

Der Bericht des Aufsichtsrats der Stadtbau liegt als Anlage 3 bei.

 

Angesichts des Umstands, dass derzeit gegen die Aufsichtsratsmitglieder Joachim Wolbergs und Norbert Hartl im Zusammenhang mit der Besetzung einer Leitenden Position bei der Stadtbau ein Gerichtsverfahren anhängig ist, ist zur Wahrung aller Rechte der Gesellschaft zumindest aktuell von einer Entlastung dieser beiden Personen abzusehen.

 

 


2. Jahresabschluss

 

Ergebnisübersicht

 

 

 

Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von 7.824 TEUR erreicht, was eine Steigerung von 4.291 TEUR gegenüber der Planung bedeutet. Diese signifikante Steigerung im Gegensatz zur Planung ist vor allem auf gestiegene Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung und gesunkene Instandhaltungsaufwendungen im Materialaufwand zurückzuführen. Ferner schlagen im sonstigen betrieblichen Ertrag die Erträge aus Anlagenverkäufen und die Auflösung von Rückstellungen (insbesondere auch Steuerrückstellungen) ergebniserhöhend zu Buche. Ergebnisschmälernd wirken sich dagegen höhere sonstige betriebliche Aufwendungen aus.

 


3. Kennzahlen

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Eigenkapital- und die Gesamtkapitalrentabilität sowie die Eigenkapitalquote.

 

 

Die Eigen- und die Gesamtkapitalrentabilität steigen aufgrund des gestiegenen Jahresüberschusses weiter an. Die Eigenkapitalquote erhöht sich aufgrund des im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresüberschusses, der den Gewinnrücklagen im Eigenkapital zugeführt wird, weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Jahresüberschusses der Stadtbau.

 

 

 

Die Übersicht zeigt seit 2014 laufend wachsende Jahresüberschüsse. Diese bilden eine solide Basis für anstehende Modernisierungen und Instandhaltungen des vorhandenen Wohnungsbestandes aber auch für geplante Neubauten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Jahresabschluss der Stadtbau-GmbH Regensburg, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

Anlage 2: Lagebericht

Anlage 3:Bericht des Aufsichtsrats

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Stadtbau-GmbH Regensburg wird Kenntnis genommen.
  2. Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau-GmbH Regensburg wie folgt abzustimmen:
    1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 wird festgestellt.
    2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.824.302,07 EUR wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
    3. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ausgenommen Herrn Joachim Wolbergs und Herrn Norbert Hartl, wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Wolbergs und Herrn Hartl wird bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zurückgestellt.
    4. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadtbau JA 2017 (713 KB)    
Anlage 2 2 Stadtbau Lagebericht 2017 (674 KB)    
Anlage 3 3 Stadtbau Bericht des Aufsichtsrates 2017 (596 KB)