Vorlage - VO/18/14450/DB1  

 
 
Betreff: Ordentliche Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
28.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Anlass

 

Die Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates der RSG am 08.06.2018 behandelt worden. In der Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Er hat dem vorgelegten Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführung wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der RSG durch den Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurde festgestellt und der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. In der Gesellschafterversammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH soll gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der RSG der Aufsichtsrat entlastet werden. Dazu hat der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der RSG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

 

Der Bericht des Aufsichtsrats der RSG liegt als Anlage 3 bei.

 


2. Jahresabschluss

 

Ergebnisübersicht

 

 


Hinweise und Erläuterungen zum Jahresabschluss

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete die RSG einen Jahresfehlbetrag von - 1.590 TEUR. Der Jahresfehlbetrag liegt um 585 TEUR niedriger als geplant und ca. 200 TEUR geringer als im Vorjahr. Der Rückgang des Jahresfehlbetrages ist in erster Linie auf gestiegene Umsatzerlöse zurückzuführen. Diese positive Entwicklung beruht in erster Linie auf der hohen Belegung. Die Unterschreitung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und die Überschreitung bei den Umsatzerlösen gem. § 277 HGB resultiert aus Umgliederungen im Rahmen des BilRuG.

Die Aufwandspositionen entwickelten sich weitgehend nach Plan. Die geringfügigen Abweichungen heben sich nahezu auf.

 

 

3. Kennzahlen

 

Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung des Eigenkapitals dar.

 

 

Der Rückgang des Eigenkapitals resultiert aus dem negativen Jahresergebnis 2017 sowie einer Einlage in die Kapitalrücklage durch die Stadt Regensburg in Höhe von 1.300 TEUR.

 


Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Eigenkapitalquote.

 

 

Der leichte Rückgang der Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich durch die erläutere Abnahme des Eigenkapitals einerseits und andererseits durch eine Abnahme der Bilanzsumme. Die Abnahme der Bilanzsumme ist im Wesentlichen durch den abschreibungsbedingten Rückgang des Anlagevermögens verursacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Jahresabschluss der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang

Anlage 2: Lagebericht

Anlage 3:Bericht des Aufsichtsrats

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH wird Kenntnis genommen.
  2. Der Vertreter der Stadt Regensburg wird bevollmächtigt, in der Gesellschafterver­sammlung der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RSG Jahresabschluss 2017 (2721 KB)    
Anlage 2 2 RSG Lagebericht 2017 end (2175 KB)    
Anlage 3 3 RSG Bericht des Aufsichtsrates (37 KB)