Vorlage - VO/18/14456/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Bayerische Motoren Werke AG, Werk Regensburg, Herbert-Quandt-Allee (Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von KFZ durch den Umbau des Anlagenteils Lackiererei)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
12.07.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.01.2018 beantragte die Bayerische Motoren Werke AG, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von KFZ, Anlagenteil Lackiererei.

 

Bisher wurden drei Lackschichten auf die Karossen aufgetragen, zuerst ein Füllerlack, dann der Basislack und als Abschluss der Klarlack. Diese Lackierweise soll durch den Integrated Paint Process (IPP-Verfahren) geändert werden. Der Auftrag des Basislacks erfolgt dabei in zwei Schritten ohne eine Zwischentrocknung. Wobei der erste Wasserbasislack dabei die Funktion des Füllerlacks übernimmt und der zweite Wasserbasislack als farbgebende Schicht vor dem Aufbringen des Klarlackes dient. Ein gesonderter Auftrag eines Füllerlacks mit Zwischentrocknung wie bisher ist dann nicht mehr erforderlich. Diese Umstellung auf das IPP-Verfahren soll auf den beiden Hauptlackierstren Decklacklinie 3 und Decklacklinie 4 im Gebäude 41.5 sowie auf der Reparaturlinie Decklacklinie 1 im Gebäude 41.0 erfolgen. Der Bereich der bisher für die Aufbringung des Füllerlacks (Lackierlinie, Lüftung, Auswaschung und Trockner) erforderlich war wird nach der Umstellung stillgelegt. Im Zuge der Änderung werden die bestehenden Lackierroboter durch Roboter der neuesten Generation ersetzt. Außerdem werden zukünftig teilweise neue Lackmaterialien verwendet und das Nassauswaschungssystem Basislack, die Zwischentrockner und die Regenerative thermische Oxidation (RTO) an die geänderten Anforderungen angepasst. Mit Umstellung auf das IPP-Verfahren beabsichtigt die Bayerische Motoren Werke AG den Energieeinsatz in der Lackiererei um ca. 15 Prozent zu reduzieren.

 

Darüber hinaus wird der Prozess Spritzbares Dämmen vervollständigt. Die Arbeitsplätze zum Verbau der Dämmmatten werden verlegt und in diesen dann freiwerdenden Bereich wird der Prozessabschnitt Kathodische Tauchlackierung Finish (KTL-Finish) verlegt. Zudem wird die Feuerungswärmeleistung der Unterbodenbeschichtungstrockner von 4,4 MW auf 6,75 MW erhöht. Die Betriebszeit der Lackiererei bleibt unverändert bei 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr an 7 Tagen pro Woche. Der maximale Durchsatz beträgt weiterhin 65 Karossen je Stunde.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24, Spalte c, Buchstabe G sowie Nr. 5.1.1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden

16 Abs. 2 BImSchG). Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde bereits ausgesprochen, da es sich um die Änderung einer bereits bestehenden Anlage handelt.

 

r das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Eine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Dieses Ergebnis wurde im Amtsblatt Nr. 20 vom 14.05.2018 bekanntgemacht.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Bauordnungsamtes, des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischen Motoren Werke AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von KFZ, Anlagenteil Lackiererei, gemäß dem immissionsschutzrechtlichen Antrag vom 30.01.2018 zu erteilen.

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan BMW IPP Anlage 1 (446 KB)