Sachverhalt:
1. Die Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg wird als Sondervermögen innerhalb der juristischen Person Stadt Regensburg geführt. Der Regiebetrieb Arena hat satzungsgemäß die Aufgabe, das Fußballstadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee zu betreiben für sportliche und kulturelle Zwecke und die dafür notwendige Infrastruktur vorzuhalten. Hierzu gehören auch die Parkplätze im Umfeld des Stadions. Im Mai 2016 wurden die Stellflächen an der Continental Arena im Rahmen eines Pilotprojektes zur Verwendung zum Teil als öffentliche Parkplätze geöffnet. Nach einer entgeltfreien Probephase wurde ab 2017 ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von den Nutzern erhoben. Diese Vorgehensweise war notwendig, um die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie für den weiteren Betrieb bzgl. der Parkierungsflächen nicht zu gefährden. Der Betrieb eines öffentlichen Parkplatzes ist nicht Kernaufgabe des Regiebetriebs Arena. Leistungen, die der Regiebetrieb Arena für die Stadt gesondert erbringt, müssen auch gesondert abgerechnet werden. Dafür notwendig ist ein Beschluss, dass die Parkplätze „im Auftrag der Stadt“ ganz oder teilweise als öffentliche Stellflächen für Kraftfahrzeuge genutzt werden sollen. Der Beschluss soll zum einen die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für die Nutzung sicherstellen, zum anderen eine Grundlage für die Verrechnung des durch die Öffnung entstehenden Aufwands bieten. · Von den insgesamt rund 1.500 Stellplätzen werden 280 Parkplätze im Osten des Stadions direkt am Unterislinger Weg und weitere 260 Parkplätze westlich der Galgenbergstraße zur Verfügung gestellt. · Die Nutzungszeiten können wegen Veranstaltungen (vor allem: Fußballspielen) eingeschränkt werden. · Der Regiebetrieb Arena Regensburg ist berechtigt, von den Nutzern ein Entgelt zu verlangen und dieses ggf. einzutreiben. · Die Stadt Regensburg trägt die tatsächlichen Kosten, die durch die Offenhaltung der Parkplätze entstehen, zum Beispiel Strom für Beleuchtung, Winterdienst und Abfallentsorgung sowie Abschreibung und Zinsen für zwei Parkscheinautomaten. · Für den Parkplatz Ost wird mit jährlich rund 18.500 Euro, für den Parkplatz West mit 15.300 Euro gerechnet. Diese Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab 01.05.2016. Die Fläche wird als Privatgrundstück der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg geführt und nicht in ein öffentliches Grundstück umgewidmet. Für die Nutzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Continental Arena analog. Derzeit ist geplant, eine Bezahlung der Parkgebühren mittels einer „Park-App“ über Smartphone zu ermöglichen. Die Verwaltung prüft die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür.
Auf den Parkflächen der Continental Arena soll Handyparken als alternative Bezahlform zum Parkscheinautomaten eingeführt werden. Handyparken bietet den Nutzern die Möglichkeit, per Smartphone die Parkgebühr bargeldlos zu entrichten, ohne dass ein Parkscheinautomat verwendet werden muss. Darstellung der Problematik Mit der Einführung von Handyparken auf den Parkflächen der Continental Arena wird der Problematik begegnet, dass es aufgrund der Straßenführung und dem Verhalten der Verkehrsströme insbesondere an Tagen, an denen die Stadionparkplätze erhöht frequentiert werden, zu Rückstauungen aus dem Parkplatz hinaus auf die umliegenden Straßen kommt. Dieses Szenario stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, zumal die betroffenen Straßen als unmittelbare Zufahrtswege für das Universitätsklinikum Regensburg dienen. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Regensburg Süd und dem Parkhausmanagement von das Stadtwerk Regensburg kann diese Situation durch ein Parkraumbewirtschaftungssystem, bei dem eine freie Einfahrt gewährleistet ist, nachhaltig entspannt werden. Aus diesem Grund soll den Besuchern der Continental Arena neben den neuen Parkscheinautomaten auch eine bargeldlose Alternative in Form von Handyparken angeboten werden. Darstellung der Verfahrensweise Das System Handyparken sieht vor, dass der Nutzer („Parker“) ungehindert in den Parkplatz einfährt, nach Abstellen seines Fahrzeugs die Park-App auf seinem Smartphone öffnet und über die App das nötige Parkticket, durch Eingabe seines KFZ Kennzeichens erwirbt und bezahlt. Ein von der das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH (SBA) namens und im Auftrag der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg beauftragtes Unternehmen übernimmt, mittels der Parkinspektor-Funktion innerhalb der Park-App, die Kontrolle der Parktickets und stellt im Falle eines Verstoßes eine Verpflichtung zur Zahlung eines erhöhten Parkentgelts aus. Die eingesetzte Park-App wird von der Continental Automotive GmbH (Continental) entwickelt und wird dem Regiebetrieb Arena Regensburg als kaufmännischem Betreiber der App zur Verfügung gestellt. Hauptinhalte des Vertrages über die Nutzung des Continental Arena Parking Service Der Vertrag über die Nutzung des Continental Arena Parking Service (nachfolgend als „Servicevertrag“ bezeichnet) soll zwischen der Continental Automotive GmbH und der Stadt Regensburg, diese vertreten durch den Regiebetrieb Arena Regensburg, diese vertreten durch das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH und diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Koller und Olaf Hermes („Service Empfänger“), geschlossen werden. Continental stellt dem Service Empfänger nach Maßgabe des Servicevertrags einen Dienst zur Verfügung, mit dem Nutzer („Parker“) Parktickets auf den Parkflächen der Continental Arena ( „Parkanlagen“) über eine Park-App („Park-App“) erwerben und bezahlen können und die es dem Service Empfänger ermöglicht, Parkzeiten, Parkgebühren und Ticketarten festzulegen, zu kontrollieren und abzurechnen („Service“). Continental stellt Parkern die Park-App kostenlos zur Verfügung, mit der die Parker bargeldlos ihre Parkgebühren zahlen können. Zahlungen von Parkern nimmt Continental nicht entgegen, sondern diese erfolgen direkt an den Service Empfänger Arena Regensburg. Die Preise und Tarifierung der Parkangebote verbleiben in der Hoheit des Service Empfängers. Continental stellt dem Service Empfänger den Service für die Dauer dieses Servicevertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Für die Erbringung des Services verpflichtet sich der Service Empfänger, die vereinbarte Servicegebühr pro Parkvorgang an Continental zu zahlen – derzeit wird zum Beispiel mit einem Entgelt von 1,00 bis 1,13 Euro pro Parkticket zu 4 Euro gerechnet. Continental wird monatlich eine Abrechnung für den vergangenen Monat erstellen und die angefallenen Servicegebühren dem Service Empfänger in Rechnung stellen. Nicht Bestandteil des Services ist die Einrichtung und der Betrieb eines Online-Zahlungsdienstes durch einen Payment Service Providers. Der Service Empfänger wird eine Online-Zahlungsdienste/Payment Services einrichten, eigenverantwortlich betreiben und Continental über die erforderlichen Schnittstellen für die die technische Einbindung zur Verfügung stellen. Über die fälligen Entgelte für den Online-Zahlungsdienst wird derzeit noch verhandelt. Die Vertragslaufzeit läuft zunächst fest für einen Zeitraum von 3 Jahren, gerechnet ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Datenschutzrechtliche Belange Bezüglich datenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der App-Nutzung fanden bereits Gespräche zwischen der Datenschutzbeauftragten von das Stadtwerk Regensburg und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Regensburg statt. Dabei wurde festgestellt, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht gegen die Einführung der App dann keine Bedenken bestehen, wenn die Anforderungen der einschlägigen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie der entsprechende Prüfkatalog des LDA Bayern erfüllt werden. Ebenso ist die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei der Park-App zu gewährleisten. Zusätzlich erhält Continental einen Auftrag zur Datenverarbeitung durch den Regiebetrieb Arena Regensburg. Geldfluss und Zahlungsabwicklung über einen Payment Service Provider Das von den Nutzern entrichtete Parkentgelt wird in voller Höhe dem von der SBA geführten Treuhandkonto gutgeschrieben. Die technische Abwicklung des Geldflusses erfolgt dabei über die BS Payone GmbH, einem Zahlungsdienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe. Die BS Payone GmbH wird dem Regiebetrieb Arena Regensburg für die Abwicklung des Geldflusses ein Transaktionsentgelt pro Zahlungsvorgang sowie aller Voraussicht nach eine einmalige Einrichtungsgebühr für das virtuelle Konto in Rechnung stellen. Die bekannte kassenrechtliche Problematik hinsichtlich der Abwicklung über das Treuhandkonto SBA besteht dabei fort. Die SBA wird die städtischen Parkentgelte vereinnahmen und deren ordnungsgemäße Höhe kontrollieren.
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit Aufgrund der bisherigen Verhandlungsergebnisse mit dem Serviceanbieter ist damit zu rechnen, dass durch die Bereitstellung von zwei unterschiedlichen Systemen Mehrkosten entstehen, an Spieltagen in Höhe von rund 80 Cent, bei Tagestickets rund 40 Cent pro App-Nutzer. Die Betriebswirtschaftlichkeit des Angebots von Handyparken gegenüber dem alleinigen Einsatz von Parkscheinautomaten kann deshalb nicht zweifelsfrei begründet werden. Allerdings sind mit der Einführung von Handyparken entscheide Vorteile verbunden, die es bei der Entscheidung über die Realisierung zu berücksichtigen gilt:
Vorteile von Handyparken Mit dem Angebot von Handyparken auf den Parkflächen der Continental Arena können die folgenden Vorteile für die Stadt Regensburg erzielt und Chancen genutzt werden:
Für den Regiebetrieb Arena können insbesondere die folgenden Vorteile realisiert werden:
Die Vorteile für die Stadt Regensburg überwiegen im Sinne der Wirtschaftsförderung die finanziellen Nachteile für die Bereitstellung von zwei unterschiedlichen Systemen. Deshalb wird die Stadt Regensburg aus Mitteln der Wirtschaftsförderung der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg auf Basis einer jährlichen Abrechnung die Mehrkosten aus der Park-App erstatten. Ausgehend von rund 25.000 Parknutzern im Jahr gesamt, davon rund 25 % Bezahlvorgängen über die neue Park-App, entstehen hierdurch rund 4.000 bis 5.000 Euro Mehrkosten (Schätzung: 4.000 Tagestickets, davon 1.000 via App, Kosten 0,40 Euro*1.000 = 400 Euro; 21.000 Spieltickets, davon rund 5.250 via App, Mehrkosten pro Ticket rund 0,80 Euro => 4.200 Euro / Jahr; Übernahme durch die Wirtschaftsförderung rund 4.600 Euro / Jahr) Diese Förderung gilt für die Dauer des Exklusiv-Vertrags mit Continental im Zeitraum von 01.08.2018 bis 31.07.2021. Der Stadtrat bevollmächtigt die Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg, vertreten durch die das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH, die für die Einführung von Handyparken nötigen Verträge mit der Continental Automotive GmbH gemäß der Eckpunkte laut Sachverhalt auszuhandeln und abzuschließen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Parkflächen an der Continental Arena sollen zum Teil als öffentliche Stellflächen für Kraftfahrzeuge genutzt werden:
Anlagen: Anlage 1 – Planskizze Anlage 2 – Kostenaufstellung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||