Vorlage - VO/18/14462/D1  

 
 
Betreff: Beschluss zur Nutzung der Parkflächen an der Continental Arena
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
25.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.

Die Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg wird als Sondervermögen innerhalb der juristischen Person Stadt Regensburg geführt. Der Regiebetrieb Arena hat satzungsgemäß die Aufgabe, das Fußballstadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee zu betreiben für sportliche und kulturelle Zwecke und die dafür notwendige Infrastruktur vorzuhalten.

Hierzu gehören auch die Parkplätze im Umfeld des Stadions.

Im Mai 2016 wurden die Stellflächen an der Continental Arena im Rahmen eines Pilotprojektes zur Verwendung zum Teil als öffentliche Parkplätze geöffnet. Nach einer entgeltfreien Probephase wurde ab 2017 ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von den Nutzern erhoben. Diese Vorgehensweise war notwendig, um die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie für den weiteren Betrieb bzgl. der Parkierungsflächen nicht zu gefährden.

Der Betrieb eines öffentlichen Parkplatzes ist nicht Kernaufgabe des Regiebetriebs Arena. Leistungen, die der Regiebetrieb Arena für die Stadt gesondert erbringt, müssen auch gesondert abgerechnet werden. Dafür notwendig ist ein Beschluss, dass die Parkplätze „im Auftrag der Stadt“ ganz oder teilweise als öffentliche Stellflächen für Kraftfahrzeuge genutzt werden sollen.

Der Beschluss soll zum einen die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für die Nutzung sicherstellen, zum anderen eine Grundlage für die Verrechnung des durch die Öffnung entstehenden Aufwands bieten.

·         Von den insgesamt rund 1.500 Stellplätzen werden 280 Parkplätze im Osten des Stadions direkt am Unterislinger Weg und weitere 260 Parkplätze westlich der Galgenbergstraße zur Verfügung gestellt.

·         Die Nutzungszeiten können wegen Veranstaltungen (vor allem: Fußballspielen) eingeschränkt werden.

·         Der Regiebetrieb Arena Regensburg ist berechtigt, von den Nutzern ein Entgelt zu verlangen und dieses ggf. einzutreiben.

·         Die Stadt Regensburg trägt die tatsächlichen Kosten, die durch die Offenhaltung der Parkplätze entstehen, zum Beispiel Strom für Beleuchtung, Winterdienst und Abfallentsorgung sowie Abschreibung und Zinsen für zwei Parkscheinautomaten.

·         r den Parkplatz Ost wird mit jährlich rund 18.500 Euro, für den Parkplatz West mit 15.300 Euro gerechnet. Diese Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab 01.05.2016.

Die Fläche wird als Privatgrundstück der Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg geführt und nicht in ein öffentliches Grundstück umgewidmet. Für die Nutzung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Continental Arena analog.

Derzeit ist geplant, eine Bezahlung der Parkgebühren mittels einer „Park-App“ über Smartphone zu ermöglichen. Die Verwaltung prüft die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür.


2.

Auf den Parkflächen der Continental Arena soll Handyparken als alternative Bezahlform zum Parkscheinautomaten eingeführt werden. Handyparken bietet den Nutzern die Möglichkeit, per Smartphone die Parkgebühr bargeldlos zu entrichten, ohne dass ein Parkscheinautomat verwendet werden muss.

Darstellung der Problematik

Mit der Einführung von Handyparken auf den Parkflächen der Continental Arena wird der Problematik begegnet, dass es aufgrund der Straßenführung und dem Verhalten der Verkehrsströme insbesondere an Tagen, an denen die Stadionparkplätze erhöht frequentiert  werden, zu Rückstauungen aus dem Parkplatz hinaus auf die umliegenden Straßen kommt. Dieses Szenario stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, zumal die betroffenen Straßen als unmittelbare Zufahrtswege für das Universitätsklinikum Regensburg dienen. Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Regensburg Süd und dem Parkhausmanagement von das Stadtwerk Regensburg kann diese Situation durch ein Parkraumbewirtschaftungssystem, bei dem eine freie Einfahrt gewährleistet ist, nachhaltig entspannt werden. Aus diesem Grund soll den Besuchern der Continental Arena neben den neuen Parkscheinautomaten auch eine bargeldlose Alternative in Form von Handyparken angeboten werden.

Darstellung der Verfahrensweise

Das System Handyparken sieht vor, dass der Nutzer („Parker“) ungehindert in den Parkplatz einfährt, nach Abstellen seines Fahrzeugs die Park-App auf seinem Smartphone öffnet und über die App das nötige Parkticket, durch Eingabe seines KFZ Kennzeichens erwirbt und bezahlt. Ein von der das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH (SBA) namens und im Auftrag der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg beauftragtes Unternehmen übernimmt, mittels der Parkinspektor-Funktion innerhalb der Park-App, die Kontrolle der Parktickets und stellt im Falle eines Verstoßes eine Verpflichtung zur Zahlung eines erhöhten Parkentgelts aus. Die eingesetzte Park-App wird von der Continental Automotive GmbH (Continental) entwickelt und wird dem Regiebetrieb Arena Regensburg als kaufmännischem Betreiber der App zur Verfügung gestellt.

Hauptinhalte des Vertrages über die Nutzung des Continental Arena Parking Service

Der Vertrag über die Nutzung des Continental Arena Parking Service (nachfolgend als „Servicevertrag“ bezeichnet) soll zwischen der Continental Automotive GmbH und der Stadt Regensburg, diese vertreten durch den Regiebetrieb Arena Regensburg, diese vertreten durch das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH und diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Koller und Olaf Hermes („Service Empfänger“), geschlossen werden.

Continental stellt dem Service Empfänger nach Maßgabe des Servicevertrags einen Dienst zur Verfügung, mit dem Nutzer („Parker“) Parktickets auf den Parkflächen der Continental Arena ( „Parkanlagen“) über eine Park-App („Park-App“) erwerben und bezahlen können und die es dem Service Empfänger ermöglicht, Parkzeiten, Parkgebühren und Ticketarten festzulegen, zu kontrollieren und abzurechnen („Service“).

Continental stellt Parkern die Park-App kostenlos zur Verfügung, mit der die Parker bargeldlos ihre Parkgebühren zahlen können. Zahlungen von Parkern nimmt Continental nicht entgegen, sondern diese erfolgen direkt an den Service Empfänger Arena Regensburg. Die Preise und Tarifierung der Parkangebote verbleiben in der Hoheit des Service Empfängers.

Continental stellt dem Service Empfänger den Service für die Dauer dieses Servicevertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Für die Erbringung des Services verpflichtet sich der Service Empfänger, die vereinbarte Servicegebühr pro Parkvorgang an Continental zu zahlen – derzeit wird zum Beispiel mit einem Entgelt von 1,00 bis 1,13 Euro pro Parkticket zu 4 Euro gerechnet. Continental wird monatlich eine Abrechnung für den vergangenen Monat erstellen und die angefallenen Servicegebühren dem Service Empfänger in Rechnung stellen.

Nicht Bestandteil des Services ist die Einrichtung und der Betrieb eines Online-Zahlungsdienstes durch einen Payment Service Providers. Der Service Empfänger wird eine Online-Zahlungsdienste/Payment Services einrichten, eigenverantwortlich betreiben und Continental über die erforderlichen Schnittstellen für die die technische Einbindung zur Verfügung stellen. Über die fälligen Entgelte für den Online-Zahlungsdienst wird derzeit noch verhandelt.

Die Vertragslaufzeit läuft zunächst fest für einen Zeitraum von 3 Jahren, gerechnet ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

Datenschutzrechtliche Belange

Bezüglich datenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der App-Nutzung fanden bereits Gespräche zwischen der Datenschutzbeauftragten von das Stadtwerk Regensburg und dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Regensburg statt. Dabei wurde festgestellt, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht gegen die Einführung der App dann keine Bedenken bestehen, wenn die Anforderungen der einschlägigen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie der entsprechende Prüfkatalog des LDA Bayern erfüllt werden. Ebenso ist die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei der Park-App zu gewährleisten. Zusätzlich erhält Continental einen Auftrag zur Datenverarbeitung durch den Regiebetrieb Arena Regensburg.

Geldfluss und Zahlungsabwicklung über einen Payment Service Provider

Das von den Nutzern entrichtete Parkentgelt wird in voller Höhe dem von der SBA geführten Treuhandkonto gutgeschrieben. Die technische Abwicklung des Geldflusses erfolgt dabei über die BS Payone GmbH, einem Zahlungsdienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe. Die BS Payone GmbH wird dem Regiebetrieb Arena Regensburg für die Abwicklung des Geldflusses ein Transaktionsentgelt pro Zahlungsvorgang sowie aller Voraussicht nach eine einmalige Einrichtungsgebühr für das virtuelle Konto in Rechnung stellen. Die bekannte kassenrechtliche Problematik hinsichtlich der Abwicklung über das Treuhandkonto SBA besteht dabei fort.

Die SBA wird die städtischen Parkentgelte vereinnahmen und deren ordnungsgemäße Höhe kontrollieren.

 

Beurteilung der Wirtschaftlichkeit

Aufgrund der bisherigen Verhandlungsergebnisse mit dem Serviceanbieter ist damit zu rechnen, dass durch die Bereitstellung von zwei unterschiedlichen Systemen Mehrkosten entstehen, an Spieltagen in Höhe von rund 80 Cent, bei Tagestickets rund 40 Cent pro App-Nutzer.

Die Betriebswirtschaftlichkeit des Angebots von Handyparken gegenüber dem alleinigen Einsatz von Parkscheinautomaten kann deshalb nicht zweifelsfrei begründet werden. Allerdings sind mit der Einführung von Handyparken entscheide Vorteile verbunden, die es bei der Entscheidung über die Realisierung zu berücksichtigen gilt:

 

Vorteile von Handyparken

Mit dem Angebot von Handyparken auf den Parkflächen der Continental Arena können die folgenden Vorteile für die Stadt Regensburg erzielt und Chancen genutzt werden:

  • Die Kooperation mit Continental eröffnet ein Versuchsfeld für technische Neuerungen und innovative Geschäftsmodelle.
  • Erfahrungswerte aus dem Bereich SmartParking können in einem geschützten Umfeld generiert und ggf. auf weitere Parkflächen der Stadt Regensburg übertragen werden.
  • Die Stadt Regensburg soll SmartCity-Standort der Continental werden. Die Einführung von Handyparken sendet dabei positives Signal hinsichtlich der Bereitschaft neue und innovative Konzepte zu realisieren und bindet das Unternehmen an den Wirtschaftsstandort.
  • Das Angebot von Handyparken bietet eine Plattform für die Standortpartner der Stadt Regensburg im Sinne der Wirtschaftsförderung.

Für den Regiebetrieb Arena können insbesondere die folgenden Vorteile realisiert werden:

  • Der innovative Charakter der Continental Arena als Veranstaltungsort wird gestärkt und ausgebaut.
  • Einfache und zuverlässige Kontrollmöglichkeit der gelösten Parktickets für das Kontrollpersonal.
  • Handyparken trägt dazu bei den Parkplatzsuchverkehr noch zügiger aufzulösen als dies bei dem alleinigen Einsatz von Parkscheinautomaten der Fall wäre, z. B. wird so vermieden dass sich Autoschlagen rund um die Parkscheinautomaten bilden, da die Parker möglicherweise den Fußweg vom Parkplatz zum Parkscheinautomat und wieder zurück vermeiden wollen.

Die Vorteile für die Stadt Regensburg überwiegen im Sinne der Wirtschaftsförderung die finanziellen Nachteile für die Bereitstellung von zwei unterschiedlichen Systemen. Deshalb wird die Stadt Regensburg aus Mitteln der Wirtschaftsförderung der Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg auf Basis einer jährlichen Abrechnung die Mehrkosten aus der Park-App erstatten. Ausgehend von rund 25.000 Parknutzern im Jahr gesamt, davon rund 25 % Bezahlvorgängen über die neue Park-App, entstehen hierdurch rund 4.000 bis 5.000 Euro Mehrkosten (Schätzung: 4.000 Tagestickets, davon 1.000 via App, Kosten 0,40 Euro*1.000 = 400 Euro; 21.000 Spieltickets, davon rund 5.250 via App, Mehrkosten pro Ticket rund 0,80 Euro => 4.200 Euro / Jahr; Übernahme durch die Wirtschaftsförderung rund 4.600 Euro / Jahr)

Diese Förderung gilt für die Dauer des Exklusiv-Vertrags mit Continental im Zeitraum von 01.08.2018 bis 31.07.2021.

Der Stadtrat bevollmächtigt die Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg, vertreten durch die das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH, die für die Einführung von Handyparken nötigen Verträge mit der Continental Automotive GmbH gemäß der Eckpunkte laut Sachverhalt auszuhandeln und abzuschließen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Parkflächen an der Continental Arena sollen zum Teil als öffentliche Stellflächen für Kraftfahrzeuge genutzt werden:

  1. 280 Parkplätze der Teilfläche P 1 sowie 260 Parkplätze der Teilfläche P 2 der Continental Arena, Franz-Josef-Strauß-Allee 22, 93053 Regensburg werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ (nachfolgend „Regiebetrieb Arena“) der Stadt Regensburg zur entgeltlichen Mitnutzung als öffentlicher Parkplatz zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Nutzungszeiten liegen täglich bei 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Tage, an denen die Stadionparkplätze für dortige Veranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspiele   benötigt werden, sind von der Mitbenutzungsregelung ausgenommen.

 

  1. Die überlassenen Flächen sind in Anlage 1 markiert. Dieser Plan wird fester Bestandteil des Beschlusses. Geparkt werden darf ausschließlich auf den dort gekennzeichneten Parkplatzflächen.

 

  1. Die Überlassung hat zum 01.05.2016 begonnen. Die Nutzung der Parkflächen als öffentlicher Parkraum vor diesem Beschluss erfolgte unentgeltlich unter dem Aspekt der Kunden-Werbung, der Bekanntmachung, der Steigerung der Wahrnehmung und der Akzeptanz in der Öffentlichkeit, um  dauerhaft Kunden als Nutzer der Pendler- und Park& Ride- Stellflächen zu gewinnen und langfristig zu binden. Diese Kunden-Aquise diente ausschließlich der späteren entgeltlichen Stellplatz-Überlassung.

 

  1. Betrieb und Verwaltung des Parkplatzes erfolgen privatrechtlich durch den Regiebetrieb Arena bzw. seinen von ihm beauftragten Geschäftsbesorger gegen Erhebung eines umsatzsteuerpflichtigen Entgelts von den Parkplatz-Nutzern. Der Regiebetrieb Arena ist berechtigt das Inkasso und die Überwachung der Bezahlung selbst vorzunehmen oder auf Dritte zu übertragen.

 

  1. Das Parkentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer wird mit Hilfe von zwei eigens aufgestellten Kassenautomaten von den Parkplatz-Nutzern erhoben.

 

  1. Die Parkplätze wurden vom Regiebetrieb Arena mit Platzbefestigung, Entwässerung, Stellplatzmarkierung, Platzbeleuchtung, Abfallkörben, Eingrünung, straßenverkehrsrechtlicher Beschilderung etc. vollständig hergestellt. Die Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung ist Sache des Regiebetriebs Arena.

 

  1. Die Berechnung des Entgeltes für die Nutzung als öffentlicher Parkplatz erfolgt auf Basis der jährlichen Betriebskosten für die Stellflächen selbst (Anlage 2 der Vereinbarung) sowie des Aufwands aus linearer AfA sowie des laufenden Unterhalts für die zwei Kassenautomaten laut Ziffer 6 (Kennzeichnung im Lageplan, Anlage 1). Hinzu kommen Personalkosten für die Kontrolle, ob das Entgelt nach Ziffer 5 von den Nutzern entrichtet wurde. Diese Ermittlung erfolgt auf der Grundlage von Nettokosten ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

 

  1. Zusätzlich anfallende öffentlich-rechtliche Kosten werden dem Überlassungsnehmer gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Verkehrssicherungspflicht (insb. Winterdienst) auf dem Parkplatz verbleibt beim Regiebetrieb Arena, jedoch beschränkt auf die Überlassungszeit gem. § 1 Ziffer 2. Der Regiebetrieb Arena übernimmt keine Gewähr für die Benutzbarkeit der jeweiligen Parkflächen.

 

  1. Die Kosten der Beseitigung von Abfall und sonstigen Verschmutzungen (siehe Kostenaufstellung in Anlage 2) sowie die Haftung für alle und mit der Nutzung der Parkflächen als öffentlicher Parkplatz ursächlichen nachweisbaren Schadenereignissen übernimmt die Stadt Regensburg. Die Stadt Regensburg stellt den Regiebetrieb Arena und seine Bediensteten bzw. Beauftragten diesbezüglich von den Ansprüchen Dritter und den Kosten der Anspruchsabwehr frei. Die Stadt Regensburg ersetzt dem Regiebetrieb Arena entstandene nachweisbare Schäden aus der Nutzungszeit.

 

  1. Der das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH als Geschäftsbesorgerin des Regiebetriebs Arena Regensburg obliegt das Weisungsrecht auf den Parkflächen.

 

  1. Die Stadionverordnung der Stadt Regensburg sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Continental Arena der Das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH gelten neben diesem Nutzungsbeschluss analog.

 

  1. Einführung „Smart-Parking“
    1. Auf den Parkflächen der Continental Arena wird die Einführung von Handyparken als alternative Bezahlform zum Parkscheinautomaten entsprechend der Sachverhaltsdarstellung beschlossen.
    2. Die Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg - , vertreten durch die das Stadtwerk.Bäder und Arenen GmbH wird ermächtigt, gemäß der im Sachverhalt dargestellten Eckpunkte einen Vertrag mit der Continental Automotive GmbH als App-Anbieter auszuhandeln und abzuschließen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Planskizze

Anlage 2 Kostenaufstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 2016-04-19_Anlage 1 Lageplan (1042 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kostenaufstellung (14 KB)