Vorlage - VO/18/14532/61  

 
 
Betreff: ÖPNV-Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
24.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
25.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die integrierte ÖPNV-Bedienung durch das Stadt- und Regionalbusnetz bildet eine wesentliche Grundlage für das gesamtregionale Mobilitätsangebot, die es zu sichern und fortzuentwickeln gilt.

 

Im Hinblick auf die 2019 auslaufende ÖPNV-Betrauung (2009-2019) sind zeitnah vorbereitende Schritte für die Nachfolgeregelung erforderlich (hierüber wurde in zurückliegenden Ausschuss- und Stadtrats-Sitzungen bereits berichtet). Damit die Stadt Regensburg für das Stadtbusnetz im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 als für die Vergabe und Finanzierung der Verkehrsleistung zuständige Behörde vollumfänglich handeln kann, benötigt die Stadt den Übertrag entsprechender Kompetenzen vom Landkreis Regensburg. Hintergrund hierfür sind mehrere Linien des Stadtbusnetzes, die auch außerhalb des Stadtgebietes benachbarte Gemeindegebiete mitbedienen (Neutraubling, Pentling, Grünthal). In umgekehrter Richtung besteht das Erfordernis eines Kompetenzübertrags auch für den Landkreis, zumal der Großteil der Regionalbuslinien auch das Stadtgebiet meist mit dem Endpunkt Hauptbahnhof mit bedient.

 

Im Zuge der aktuellen Rechtsberatung für die Vorbereitung der Nachfolgeregelung der ÖPNV-Betrauung, wurde zwischen Stadt und Landkreis Regensburg die beiliegende Vereinbarung erarbeitet und abgestimmt. Die Vereinbarung ist eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 8 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). In dieser Vereinbarung wird lediglich der erforderliche Kompetenzübertrag für die Sicherstellung der Verkehrsbedienung der genannten Linien inkl. der zugehörigen Schritte für die Vergabe und Finanzierung der Verkehrsleistung geregelt. Fragen der Kostenteilung zwischen beiden Gebietskörperschaften werden in einer gesonderten, noch zu erarbeitenden Vereinbarung getroffen.

 

Der Abschluss dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die anstehende Vorabbekanntmachung und Direktvergabe des Stadtbusnetzes in der vorgesehenen Form.

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt:

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Ausschuss/Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die ÖPNV-Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Regensburg abzuschließen.
  3. Die Verwaltung ist berechtigt, ggf. erforderlich werdende Anpassungen, die den Kern der Vereinbarung nicht berühren, vorzunehmen, sofern sich diese aus dem Abstimmungsprozess mit den Beteiligten ergeben.

 


Anlagen:

 

  1. Entwurf Vereinbarung zur Zusammenarbeit im ÖPNV (ÖPNV-Zweckvereinbarung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_ÖPNV-Zweckvereinbarung, Entwurf (31 KB)