Sachverhalt:
Auf den beiliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat stellt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 entsprechend den Beschlussvorlagen fest.
2. Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018.
Anlage:
1. Nachtragshaushaltssatzung
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