Vorlage - VO/18/14549/85  

 
 
Betreff: Aussetzung der Sondernutzung wegen der Sanierung Wahlenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Wirtschaft und Wissenschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
25.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Beschlusslage

 

Mit dem Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 07.11.2017 zur Neugestaltung der Wahlenstraße wurde

die baubegleitende Öffentlichkeitsarbeit beschlossen, die es als Grundlage für die dargelegten strategischen Ziele dienen soll.

 

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 15.12.2015 ist die Neugestaltung der Wahlenstraße von großer Bedeutung. Die historisch gewachsene urbane Regensburger Altstadt ist mehr denn je der zentrale Begegnungsraum für eine vielfältige Stadtgesellschaft und ein wesentliches touristisches Ziel. Darüber hinaus stehen Städte zunehmend im Wettbewerb zueinander, wonach die positive Gestaltung des öffentlichen Raumes ebenso ein wesentlicher Indikator für eine prosperierende Wirtschaft ist. Eine zeitgemäße Gestaltung des Stadtraums ist gerade für Gastronomen, Einzelhändler, Dienstleister und Ähnliche wesentlich, wenn Kunden gehalten und hinzugewonnen werden sollen.

Die Neugestaltung der Wahlenstraße gemeinsam mit der zentralen Fußngerzone ist folglich ein gesamtstädtisches und zukunftsweisendes Anliegen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Projekts, dem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Sanierungsmaßnahme „zentrale Fußngerzone“, der Länge der Bauzeit und der zu erwartenden Belastungen insbesondere für die Einzelhändler im Baustellenbereich kommt dem Thema Kommunikation eine bedeutende Rolle zu. Begleitend zum Planungsprozess wurden bereits ab Mai 2017 die Betroffenen Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter und Gewerbetreibende mittels Informationsveranstaltung und Workshop über die zweijährige Bauzeit informiert und beteiligt.

Vor dem Hintergrund des gesamtstädtischen Interesses soll den ansässigen Gastronomen,

Einzelhändlern, Dienstleistern während der Bauphase der Umgestaltung mit einer

Gebührenerleichterung entgegen gekommen werden.

 

 

2. Neugestaltung der Wahlenstraße

 

Das Planungsgebiet der Wahlenstraße liegt zwischen dem Kohlenmarkt und dem Neupfarrplatz. Die Arbeiten sind 2018 und 2019 von März bis November vorgesehen.

Vorgesehen ist z.Zt. folgender Zeitplan:

 

2018: - März Mai: Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen durch die REWAG

- Juni Nov.: Kanalsanierung: Alle Hausanschlüsse werden erneuert. Der

Hauptsammler wird in geschlossener Bauweise saniert und um

sieben neue Schachtbauwerke ergänzt. Ende November 2018

sind voraussichtlich die Bauarbeiten für den Kanalbau beendet.

 

2019: - März Nov.: Strom- und Telekommunikationsleitungen

und restliche Gas- und Wasserleitungen erneuert. Im Anschluss

erfolgt der Straßenbau.

 

Verschiebungen und Verzögerungen, die sich etwa aufgrund von archäologischen Funden,

bautechnischen Problemen oder der Witterung ergeben können, sind nicht auszuschließen.

Der endgültige, detaillierte Zeitplan wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. vor

Bauausführung des jeweiligen Teil-Abschnittes festgelegt. In der Vorweihnachtszeit soll die

Wahlenstraße und der Kohlenmarkt (Baustelleneinrichtungsfläche) als bedeutendes Einkaufsziel und Fläche für den Weihnachtsmarkt auf jeden Fall frei vom Baustellenbetrieb

gehalten werden.

 

 

 

3. Sondernutzung (allgemein)

 

Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde, wenn durch die Benutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann.

 

r Sondernutzungen können Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Sie stehen in

Ortsdurchfahrten den Gemeinden, im Übrigen dem Träger der Straßenbaulast zu. Die Landkreise und Gemeinden können dies durch Satzung regeln, soweit ihnen die Sondernutzungsgebühren zustehen. Die Stadt Regensburg hat dies mit Erlass der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung SNS ) getan.

 

Nach dem Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg sind demnach u.a. Sondernutzungsgebühren für Markisen, Werbeanlagen am Ort der Leistung, Warenauslagen und Freisitze zu erheben.

 

 

3.1 Derzeitige Sondernutzungsgebühren in den jeweiligen Straßenabschnitten

 

Auf der Grundlage des in 2. dargestellten Zeitplans würden für die jeweiligen Straßen folgende Sondernutzungsgebühren für Markisen, Werbeanlagen am Ort der Leistung und Warenauslagen anfallen (Freisitzflächen siehe 3.2):

 

Markisen:insges.    192,72 Euro/Jahr

Werbeanlagen:insges. 1.115,40 Euro/Jahr

Warenauslagen:insges.    550,28 Euro/Jahr

 

 

3.2 Befreiung/ Rückerstattung der Sondernutzungsgebühr in den jeweiligen Jahren der Hauptbautätigkeit

 

Einzelhändler, Gastronomen und ansässige Gewerbetreibenden werden durch die Sanierung der Wahlenstraße einen Umsatzrückgang erleiden. Um die Betroffenen nicht zusätzlich mit Sondernutzungsgebühren zu belasten, wird vorgeschlagen die Gebühr in den jeweiligen Jahren der Hauptbautätigkeit zurückzuerstatten/ auszusetzen.

 

Von der Befreiung / Rückerstattung sind nach derzeitigem Stand folgende Straßen vorgesehen:

 

  • Wahlenstraße 1- 25, 27, 29 (jeweils nur wenn der Ein- und Ausgang zur Wahlenstraße durch Kunden genutzt werden kann)
  • Kramgasse 1
  • Kohlenmarkt 5, 6

 

Bei Bauarbeiten im Altstadtbereich kann es immer zu Verzögerungen kommen. Sollte es zu

Verzögerungen oder Verschiebungen im Bauablauf kommen, muss mit der Rückerstattung / Befreiung der Sondernutzung entsprechend umgegangen werden.

 

Im angrenzenden Bereich zur Baustelle müssen Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Durch die Baustelleneinrichtung wird die Sicht auf die dahinter liegenden Einzelhändler für längere Zeit z. T. sehr stark eingeschränkt. Da alle Flächen der Baustelleneinrichtung bis 2019 noch nicht vollständig festgesetzt sind, soll den Einzel-händlern die Sondernutzungsgebühren rückerstattet werden, wenn die Sichtbarkeit der Schaufensterfläche durch die Baustelleneinrichtung länger als 3 Monate einschränkt wird.

 

Den Gastronomen mit Freisitzflächen auf dem Kohlenmarkt wurden für die Zeit der Bauarbeiten (verkleinerte) Ersatzflächen in der Nähe angeboten, welche inzwischen von diesen auch schon bewirtschaftet werden. Die Sondernutzungsgebühren wurden entsprechend der neuen Größen berechnet, wobei der Zuschlag für das wirtschaftliche Interesse des Freisitzbetreibers an der Sondernutzung (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b SNS) auf die Hälfte des dort sonst üblichen Zuschlags reduziert worden ist. Der Erlass hierfür beträgt 1.845,00 € / Saison.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Sondernutzungsgebühr für die von der Baumaßnahme Wahlenstraße unmittelbar betroffenen Einzelhändler und Gewerbetreibenden ist in den jeweiligen Jahren der Hauptbautätigkeit (2018 und 2019) zurückzuerstatten / auszusetzen.

Den Freisitzbetreibern auf dem Kohlenmarkt wird die Sondernutzungsgebühr für die Zeit der Verlagerung ermäßigt, vom Freisitzbetreiber in der Wahlenstraße werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

 

  1. Sollte es zu Verzögerungen oder Verschiebungen im Bauablauf kommen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Rückerstattung / Befreiung der Sondernutzung entsprechend umzugehen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg

(Sondernutzungssatzung – SNS –) gemäß Anlage. Diese Anlage ist Bestandteil des

Beschlusses.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018_07 Bauphasen-Wahlenstraße_2-3 (1287 KB)    
Anlage 2 2 Satzungsänderung (6 KB)