Sachverhalt:
1. Anlass
Die Windpark Hohenstein GmbH & Co KG (Hohenstein KG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlagen 1 und 3), sowie den Lagebericht (Anlagen 2 und 4) aufgestellt.
Der Jahresabschluss soll der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Dem Jahresabschluss wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss soll gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. e) und f) des Gesellschaftsvertrags der Hohenstein KG in der Gesellschafterversammlung festgestellt und der Geschäftsführung soll die Entlastung ausgesprochen werden. 100 % der Anteile der Hohenstein KG stehen im Eigentum der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG). Für die Anteile der REWAG KG hat der Vorstand in den Gesellschafterversammlungen der Hohenstein KG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Jahresabschluss
Das Jahresergebnis der Windpark Hohenstein GmbH & Co KG ist von 332 TEUR auf 360 TEUR angestiegen. Die Umsatzerlöse sind um 201 TEUR angestiegen, weil die erzeugte Strommenge um rd. 11 % höher ausfiel als geplant. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 128 TEUR zurückgegangen, da im Vorjahr eine einmalige Entschädigungszahlung enthalten war. Die Materialaufwendungen sind, korrespondierend zu den Umsatzerlösen, um 51 TEUR angestiegen.
Als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Windpark Hohenstein GmbH & Co. KG fungierte im Geschäftsjahr 2017 die RENION Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH.
Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss der Hohenstein KG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht der Hohenstein KG
Der Ausschuss beschließt:
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