Vorlage - VO/18/14613/61  

 
 
Betreff: Liniennetzoptimierung Stadtnorden, Planungsbeschluss zur Linienführung und zu den Haltestellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
02.10.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Bisheriger Planungs- und Beteiligungsablauf

 

Mit Beschluss vom 05.05.2011 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Regensburger Verkehrsbetrieben (RVB) - jetzt: das Stadtwerk.Mobilität (SMO) - einen Vorschlag zur Neustrukturierung des Busliniennetzes im Stadtnorden vorzulegen. In einem weiteren Beschluss vom 15.11.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den RVB bei den Planungen die Fahrgäste zu beteiligen, um bei der Lösungsfindung eine Orientierung an den Nutzerbedürfnissen sicherzustellen. Um diese zu gewährleisten, ist es trotz der laufenden Planungen zur Einführung einer Stadtbahn unentbehrlich, auch vor deren Inbetriebnahme Verbesserungen im ÖPNV-Angebot vorzunehmen.

 

Die Verwaltung und die RVB haben 2012 interessierte Bürger, die im Stadtnorden wohnen, über das eigens hierfür gegründete „Fahrgastforum Stadtnorden“ an der Planung beteiligt, gemeinsam mehrere Varianten erarbeitet und eine Vorzugsvariante vorgeschlagen. Die Ergebnisse wurden vom Ausschuss am 31.07.2012 zur Kenntnis genommen. Zugleich erhielt die Verwaltung den Auftrag, den favorisierten Neustrukturierungsvorschlag der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Verwaltung führte hierzu gemeinsam mit den RVB und zwei Vertretern aus dem Fahrgastforum am 28.11.2012 eine Informationsveranstaltung durch. Im Jahre 2013 war die Liniennetzneuordnung zudem Thema in Bürgerveranstaltungen, die von den Stadtratsfraktionen der SPD und CSU durchgeführt wurden.

 

r die Überlegungen zur Optimierung des Fahrtenangebots im Bereich Haslbach/Ödenthal,

der selbst nicht Gegenstand des Fahrgastforums war, wurde durch die RVB bei den Unternehmen im Gewerbegebiet Haslbach eine Beschäftigtenbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse lagen im Herbst 2013 vor. Vorab wurde gemeinsam von RVB und Verwaltung am 08.11.2012 ein Bürgergespräch für den Ortsteil Ödenthal durchgeführt.

 

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Fahrgastforums Stadtnorden wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 15.06.2014 vorgestellt. Die Verwaltung wurde im Anschluss beauftragt, die baulichen Voraussetzungen für die vollständige Netzumstellung zu schaffen und die erforderlichen Beschlüsse in den Stadtratsgremien herbeizuführen.

 

Die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen wurden dem Inklusionsbeauftragten vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Vorplanung

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und der SMO (vormals RVB) die bevorzugte Liniennetzvariante näher untersucht und die Vorplanungen für die notwendige Haltestelleninfrastruktur durchgeführt. Dabei ist die bauliche Umgestaltung der Wende- und Haltestellenanlage in Wutzlhofen im nördlichen Bereich der Sandgasse (Endhaltestelle) Voraussetzung für die betriebliche Abwicklung des Busverkehrs nach der Liniennetzumstellung.

 

 

Linienführung

 

Gegenüber dem im Jahr 2014 beschlossenen Liniennetz haben sich nur unwesentliche Änderungen ergeben. Diese bestehen darin, dass zur Anbindung des Baugebietes Brandlberg zusätzlich die Haltestelle Sonderburger Straße am westlichen Ende des Fußngerstegs über die Pilsen-Allee und die Bahnstrecke geschaffen wird, weshalb die Linienführung der Linie 4 nun weiter östlich über die Posener Straße verläuft. Ob hierbei die Linie 4 in beiden Fahrtrichtungen über die Posener Straße abgewickelt werden kann, wird in Details noch geprüft (Fahrversuch). Die regelmäßige Bedienung der Haltestelle Sallerner Berg (bisher Endhaltestelle der Linien 9 bzw. 3) ist zu prüfen.

 

Die Schlaufe Riesengebirgs- und Eifelstraße soll wegen der derzeit geringen Fahrgastnachfrage gemäß Beschluss von 2014 lediglich durch ein Anrufsammeltaxi bedient werden (gemäßhlungen der RVB/SMO steigen in diesem Bereich lediglich 18 Fahrgäste pro Tag ein). Durch die zwischenzeitlichen Planungen für die Wohnbauentwicklung im Bereich Sallern Nord istnftig von einem zusätzlichen Bedarf am oberen Sallerner Berg auszugehen. Die optionale Weiterführung der Linie 3 von der Spessartstraße (ursprünglich vorgesehener Endpunkt) für die Erschließung des Bereichs Sallern Nord wird aktuell noch geprüft. Entsprechende Infrastrukturanforderungen des Busbetriebes (Haltestelle/Wendemöglichkeit) müssten zusätzlich berücksichtigt werden. Optional wird in diesem Zuge auch die Variante einer alternierenden Bedienung von Sallern Nord und Sallerner Berg geprüft.

 

 

Haltestellen

 

Die an den einzelnen Haltestellen vorgesehenen Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben. Grundsätzlich wird ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen forciert. Dieser kann jedoch nur sukzessive umgesetzt werden und wird teilweise im Zuge von Straßenbaumaßnahmen ausgeführt. An anderen Haltestellen ist aufgrund der räumlichen Situation ein barrierefreier Ausbau nur mit erheblichem Aufwand möglich, da keine entsprechende Tiefe des Gehweges vorhanden ist oder die Fahrbahn eine starke Längsneigung aufweist. Wenn zukünftig im Umfeld solcher Haltestellen Einrichtungen entstehen, bei denen die Nutzer in stärkerem Maße auf Barrierefreiheit angewiesen sind (z.B. Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Inklusionsschulen, Kindergärten), kann dem dringlichen Bedarf nach dem barrierefreien Ausbau nachträglich entsprochen werden. Die Umsetzbarkeit wäre dann im Einzelfall zu prüfen.

 

Änderungen bzgl. der Haltestellenstandorte und des Ausbaus im näheren Umfeld sind nach Abstimmung mit den beteiligten Ämtern möglich.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Realisierung der Liniennetzoptimierung erfolgt unabhängig von der beabsichtigten Einrichtung des Bahnhaltepunktes Walhallastraße an der Donaustaufer Straße. Eine weitere zeitliche Verschiebung der Liniennetzoptimierung wird als nicht zielführend erachtet.

Die Liniennetzumstellung wird für den Fahrplanwechsel im Dezember 2021 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist somit die Fertigstellung der in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen notwendig.

 

 

Finanzierung:

 

Im Jahr 2014 ist die SMO für die damals beschlossenen Maßnahmen der Liniennetzänderung von einem betrieblichen Mehraufwand in Höhe von insg. 502 T€ ausgegangen. Unter Gegenrechnung der Mehrerlöse durch zusätzliche Fahrgäste in Höhe von 245 T€ verbliebe dabei ein Defizit von ca. knapp 260 T€. Der betriebliche Mehraufwand wurde von der SMO zwischenzeitlich auf den Stand 2018 aktualisiert. Hierbei sind einerseits die v.g. kleineren Leistungsänderungen (Führung Posener Straße) berücksichtigt sowie die Teuerungsraten seit 2014 bis heute einbezogen. Des Weiteren ist ggü. 2014 ein erhöhter Anteil von Gelenkbussen auf den städtischen Linien zu berücksichtigen. In Summe ergibt sich daraus ein betrieblicher Mehraufwand von 710 T€ p.a. Das unter Gegenrechnung der Fahrgelderse verbleibende Defizit wird sich unter Berücksichtigung bzw. in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses des Querverbundes in den Folgejahren (ab 2021/2022 ff.) auf das Gesamtergebnis der „Das Stadtwerk GmbH“ und somit auf die Kapitaleinlage der Stadt auswirken. Der Verlustausgleich erfolgt jeweils im Folgejahr.

 

Die Mittel für den Umbau bzw. Ausbau der Haltestellen sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2018 2022 im UA 7920/03 grundsätzlich berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2017 2021 ist die Maßnahme grundsätzlich mit 550.000 € veranschlagt.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Linienführung sowie Standortwahl und baulicher Ausgestaltung der Haltestellen für die Liniennetzoptimierung im Stadtnorden - wie in dem Bericht der Verwaltung und den beiliegenden Anlagen dargestellt - wird zugestimmt.

 

Auf der Grundlage der Vorplanung sind die Entwurfsplanungen und die Kostenberechnungen zu erarbeiten und die Maßnahmenbeschlüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel herbeizuführen.

 

 


Anlage 1 Übersichtsplan

Anlage 2 Beschreibung der Einzelmaßnahmen

Anlage 3 Detailpläne Haltestellen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2_Beschreibung der Einzelmaßnahmen (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_Übersichtsplan (2659 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Detailpläne Haltestellen (8145 KB)