Sachverhalt:
Mit der Erschließung des Dörnbergareals als Wohngebiet wurde die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) und 2 Krippengruppen (24 Plätze) geplant. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 986 m².
Der Bauträger, die Dörnberg-Viertel 3 GmbHJ & Co.KG hat ein 3-geschossiges Gebäude geplant mit Außenspielfläche auf der Dachterrasse. Diese innovative Planung kann als wegweisend gesehen werden für neue Einrichtungen auf engen Raumverhältnissen.
Die Planung wurde mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenschätzung gem. DIN 276 auf 3.746.003,44 €; 2.562.494,44 € ohne Grunderwerb. Der städtische Baukostenzuschuss beläuft sich auf rd. 2.231.700,--€ (556,6 qm x 4.455,--€/qm x 90%). Hierzu ist nach dem FAG und dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 78% zu erwarten, das sind rd. 1.740.000,--€. Der städtische Zuschuss in Höhe von 2.231.700,--€ ist im Entwurf des Investitionsprogramms 2018-2022 im UA 4648/49 in den Jahren 2019/2020 eingeplant.
Aktuell ist eine Änderung des Summenraumprogramms vom Finanzministerium und dem STMAS angekündigt. Die bezuschussbare Fläche kann daher von den bestehenden Planungen zu Gunsten von mehr Raumquadratmetern abweichen.
Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung: Im Baugebiet Dörnberg-Viertel entsteht derzeit ein neues Wohngebiet mit ca. 1.200 neuen Wohneinheiten. Das Amt für Stadtentwicklung hat deshalb schon im Jahr 2013, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, einen Bedarf für die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte mit 75 Kindergarten- und 24 Krippenplätzen festgestellt. Die fünfgruppige Kindertagesstätte ist dementsprechend auch im aktuellen Bedarfsplan zur vorschulischen Kinderbetreuung 2016 bis 2020 eingeplant. Aus den oben genannten Gründen bestätigt das Amt für Stadtentwicklung den Bedarf für die Neuerrichtung einer fünfgruppigen Kindertagestätte mit 75 Kindergarten- und 24 Krippenplätzen im Baugebiet Dörnberg-Viertel. Diese Bedarfsfeststellung bezieht sich nur auf Kinder, die in Regensburg wohnen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen: 1 Lageplan 4 Grundrisspläne
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