Vorlage - VO/18/14629/31  

 
 
Betreff: Förderprogramm Elektromobilität der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
26.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 22.02.2018 wurden die Mittel für das Förderprogramm zur Sicherstellung der Finanzierung für das Jahr 2018 von 100.000,- € auf 400.000,- € aufgestockt.

Von dieser Summe sind bis jetzt (Stand 24.08.2018: 543 Anträge mit Posteingangsstempel bis 14. August bearbeitet) 323.836,12 durch 495 bewilligte Anträge gebunden. Im Schnitt wurden im Jahr 2018 Bewilligungsbescheide i.H.v. 42T €/Monat ausgestellt. Hier ist gegenüber 2017 (nach Umstellung des Förderprogramms) mit Bewilligungsbescheiden i.H.v. durchschnittlich 35T €/Monat eine Steigerung zu verzeichnen

Die bereitgestellten Mittel werden daher voraussichtlich bereits vor Jahresende erschöpft sein. Um die im Februar beschlossene Fortführung des Programms bis Jahresende zu gewährleisten, sollen die Mittel nochmals um 100.000,- € erhöht werden.

 

Es wird daher analog zum Beschluss vom Februar vorgeschlagen, die Mittel 2018 für das rderprogramm Wohngebäude (UA 7916/03 - HhSt. 1.7916.9883) von 200.000 € um 100.000 € auf 100.000 € zu reduzieren und im Gegenzug die Mittel 2018 für das Förderprogramm E-Mobilität (UA 7916/01 - HhSt. 1.7916.9871) von 400.000 € um 100.000 € auf 500.000 € zu erhöhen. Von den zusätzlichen 100.000 € werden maximal 50.000 €r die Förderung von E-Fahrzeugen zur Personen- oder zur Güterbeförderung eingesetzt. Mindestens 50.000 € werden für die anderen geförderten Maßnahmen eingesetzt.

 

Die haushaltsrechtliche bzw. technische Abwicklung der Mittelumschichtung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit  DR 1796.


 

Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

Das Förderprogramm Elektromobilität wird für das Haushaltsjahr 2018 um weitere 100.000 € aus dem Förderprogramm Wohngebäude aufgestockt und im Rahmen der bisherigen Förderrichtlinien fortgeführt.

 


Anlage:

 

Übersicht über die seit 2016 bewilligten Anträge im Förderprogramm Elektromobilität

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage VO_18_14629_31 Förderprogramm Emobilität (31 KB)