Vorlage - VO/18/14636/52  

 
 
Betreff: Schadensersatzforderung des Caritasverbands für die Diözese Regensburg e.V.;
Teilschließung der Räume des Kindergartens St. Josef in der Hadamarstraße aufgrund von Bauschäden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 15.Mai 2018 an die Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer verwies der Diözesan-Caritasdirektor Diakon Weißmann auf die Bauschäden der Einrichtung in der Hadamarstraße und deren Folgen und meldete Schadensersatzansprüche an.

 

Der Caritasverband erklärte sich bereit, gegen Erstattung durch die Stadt Regensburg als Vermieter der Räumlichkeiten, die durch die Bauschäden entstandenen Kosten zu übernehmen.

Es handelt sich im Wesentlichen um Ausfallkosten fehlender staatl. Zuschüsse und Elternbeiträge sowie Kosten der durchgeführten Notlösungen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 130.825,-- €.

 

Da eine Nutzung des Gebäudes nur noch eingeschränkt möglich ist, hat der Caritasverband auf Grundlage von §§ 535, 536a BGB einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Regensburg. 

 

Inzwischen hat der Energieversorger wegen Gefahr im Verzug die sofortige Stilllegung des Gasanschlusses veranlasst. Die Fertigstellung der Container-Lösung als Ausweichquartier ist für Frühjahr 2019 geplant.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 131.000,--€ werden außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.4641.6770 (Tageseinrichtungen für Kinder - städt. Kindergärten; Erstattungen an den übrigen Bereich) bereitgestellt.

 

Die Deckung wird aus Mitteln der Deckungsreserve (HHSt. 0.9141.8500) bereitgestellt.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-          Die Stadt Regensburg übernimmt die nachgewiesenen Kosten aus dem Schadensersatzanspruch des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.

 

-          Die erforderlichen Mittel von rd. 131.000,--€ werden 2018 gemäß Berichtsvorlage

außerplanmäßig bereitgestellt.

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